Unfaire Konditionen: Stiftung Warentest prüft Billigstromer

Achtung bei Billigstromanbietern!
Schnäppchentarife haben fast immer einen einen Haken

Billigstromanbieter kommen vor allem in Strompreisvergleichen mit verlockend günstigen Angeboten daher. Niedrige Gebühren und Neukundenboni von bis zu 25 Prozent verleiten nicht wenige Verbraucher dazu, Hals über Kopf den Anbieter zu wechseln. Wer möchte sich angesichts steigender Preise auch ein solches Sparpotenzial entgehen lassen? Doch die Sache kommt gleich mit mehreren Haken daher, wie die Stiftung Warentest kürzlich festgestellt hat. Ganze 49 Tarife wurden untersucht, wovon gerade einmal zwei bestehen konnten. Alle anderen kommen mit Konditionen daher, die nur als unfair gewertet werden können.

Was vom Neukundenbonus übrig blieb...

Vergleichsportale für Stromanbieter sind eigentlich keine schlechte Sache, für unseren Ökostrom wemio.de nutzen wir sie aud. Doch verleiten die Portale viele Kunden dazu, die Tarife nicht eingehend genug zu prüfen, bevor es zu einem Vertragsabschluss kommt. Vor allem die Billigstromanbieter locken immer wieder mit vermeintlich großzügigen Boni von bis zu 25 Prozent auf die Jahresendabrechnung. Doch ob diese Boni dann letzten Endes auch gezahlt werden, steht auf einem anderen Blatt. Dies ist nämlich ein Punkt, um den sich die Anbieter gerne drücken. Das gilt vor allem dann, wenn der Kunde nach dem ersten Jahr nicht mit der Strompreiserhöhung einverstanden ist. Reicht dieser nämlich fristgerecht die Kündigung ein, kommt ihm der Anbieter mit einer seinerseits ausgegebenen Kündigung einfach zuvor. Und das ist dann meist Grund genug, die Bonuszahlung zu verweigern. Die Billiganbieter kalkulieren knapp. Im ersten Jahr kommt es daher nicht selten vor, dass statt eines Gewinnes nur ein Verlust eingefahren wird. Vielmehr wird darauf spekuliert, dass der Kunde im Folgejahr die höheren Preise in Kauf nimmt. Dass die Preiserhöhung eher am Rande erwähnt oder sogar in dreister Weise als irgendein Vorteil angepriesen wird, ist eher Regel als Ausnahme.

Unliebsame Post vom Inkassounternehmen

Die Unternehmen hinter den Billigstromtarifen sind in aller Regel auch wenig zimperlich, wenn es um noch nicht oder zu spät bezahlte Stromrechnungen geht. Für Kunden bedeutet das, dass sie schneller, als es ihnen lieb ist, Post von einem Inkassobüro erhalten. Das ist nicht nur bedrohlich, sondern auch noch teuer. Denn die Inkassogebühren stehen zu den eigentlichen Stromgebühren oftmals in einem krassen Missverhältnis. Da ist es doch ganz interessant zu wissen, dass hinter Inkassounternehmen und Stromanbieter des Öfteren mal dieselben Personen stehen. Im Klartext: hier legt es der Anbieter darauf an, möglichst schnell Inkassogebühren kassieren zu können. Auch eine Form der Strompreiserhöhung - wenn auch über Umwege.

Genaue Prüfung von Tarif und Anbieter unentbehrlich

Die Stiftung Warentest empfiehlt Verbrauchern, die vermeintlich billigen Tarife erst einmal ganz genau zu prüfen. Zu den typischen Fallstricken zählt beispielsweise auch eine zu kurze Preisgarantie. Denn über diese lässt sich die spätere Erhöhung des Strompreises erst realisieren. Auch Paketpreise sollten - gerade wenn sie besonders günstig erscheinen - genau untersucht werden: Welcher Preis fällt pro Kilowattstunde an, wenn das im Paket vereinbarte Volumen überschritten wird? Auch hier lauert wieder eine Preisfalle, über die ahnungslose Kunden gerne mal ordentlich zur Kasse gebeten werden.

 

Redaktion

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