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Wo kann ich einen Zählerwechsel beantragen?

In jedem Haushalt findet sich mindestens ein Stromzähler, der sich im Eigentum des grundzuständigen Messstellenbetreibers (MSB) befindet. In den meisten Fällen ist das auch der örtliche Stromnetzbetreiber.

In Mecklenburg sowie Teilen Brandenburgs und Niedersachsens ist die WEMAG Netz GmbH (WNG) Ihr zuständiger Netzbetreiber.

Die Gründe für einen Zählerwechsel oder -tausch sind beispielsweise:

  • Die Eichfrist ist abgelaufen. In diesem Fall kommt der örtliche Messstellenbetreiber oder deren Dienstleister auf Sie zu und vereinbart einen Termin zum Zählerwechsel.
  • Sie haben einen Wechselstromzähler und möchten eine Stromerzeugungsanlage (PV-Anlage) installieren. Hier benötigen Sie einen Drehstromzähler, der von Ihrem gewählten Elektroinstallateur bei der Messstellenbetreiber beantragt und getauscht wird.
  • Sie wollen beispielsweise eine Wärmepumpenheizung installieren. Hier wird ein separater Zähler eingebaut, damit für die Heizung ein günstigerer Tarif genutzt werden kann.
  • Neubau von Immobilien, in denen Strom genutzt werden soll.

Der Ablauf ist in allen Fällen, außer der abgelaufenen Eichfrist, gleich. Sie als Anschlussnehmer suchen einen Elektroinstallateur Ihres Vertrauens. Dieser schafft die nötigen Voraussetzungen in Ihrer Anschlussstelle (Haus, Wohnung) und meldet sich bei Ihrem Messstellenbetreiber. Auf der Grundlage dieser Meldung wird der Einbau, Wechsel oder Ausbau des Zählers durchgeführt. Der Messstellenbetreiber kommt aktiv auf Sie als Anschlussnehmer zu und vereinbart telefonisch, per E-Mail oder Post einen Montagetermin mit Ihnen und nehmen den Zählertausch bei Ihnen vor.

Im Netzgebiet der WEMAG Netz GmbH kann Ihr Elektroinstallateur Ihren Zählertausch online über das Installateurportal melden.

Zum Installateurportal der WEMAG Netz GmbH

WEMI
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