Energiepreisbremsen

Strom- und Gaspreisbremse

Die gestiegenen Energiepreise belasten die Haushalte und Unternehmen stark. Die Bundesregierung hat deshalb weitere Entlastungspakete auf den Weg gebracht. Die Entlastungsbeträge werden aus Bundesmitteln finanziert. Energie zu sparen lohnt sich weiterhin, nicht nur der Umwelt zur Liebe! Die Preisbremsen sind so gestaltet, dass Sie für 80 % Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs den vergünstigten Preis erhalten. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie den Vertragspreis.

Das Kabinett hat am 25.11.2022 die Gesetzentwürfe für die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen beschlossen. Am 16.12.2022 hat der Bundesrat final über den Gesetzesentwurf entschieden.

Energieversorger stehen vor großer Herausforderung

Die fristgerechte Umsetzung der vielschichtigen und teils uneindeutigen Anforderungen aus den Preisbremsen-Gesetzen stellt die meisten Energieversorger vor enorme Herausforderungen.

Auch bei der WEMAG müssen sich Tagesgeschäft und viele ebenfalls wichtige Projekte dieser Mammutaufgabe unterordnen. Mit Wochenendschichten, Herzblut und Engagement der Kolleginnen und Kollegen im Kundenservice oder Abrechnungsbereich sowie frühzeitiger Vorbereitung und Weichenstellung im Vertriebs- und Finanzbereich ist es gelungen, die Entlastungen bei den allermeisten Kunden fristgerecht mit dem Abschlag für März zu berücksichtigen – auch rückwirkend für Januar und Februar. Mehr als 100.000 detaillierte Informationsschreiben sowie Abschlagsmitteilungen wurden rechtzeitig auf den Weg gebracht.

Fehlende Software-Lösungen am Markt stellen Energieversorger vor Herausforderungen

Was sich für den Außenstehenden trivial und selbstverständlich anhört, erfordert tiefe und umfassende Eingriffe in erprobte Prozesse und komplexe Software-Systeme. Eine fertige IT-Lösung nach Baukastenprinzip gibt es für die Umsetzung der Energiepreisbremsen schlichtweg nicht und kann es aufgrund der Einmaligkeit dieser Maßnahme auch nicht geben. Jeder Versorger arbeitet mit eigenen, teils komplexen Tarifstrukturen für unterschiedlichste Kundengruppen. Auch Sonderfälle sowie Umzüge, Tarif- oder Versorgerwechsel müssen bei der korrekten Ermittlung der Entlastungen und der Umprogrammierung des Abrechnungssystems berücksichtigt werden.

Notwendiger Abrechnungsstopp führte zu Rückständen bei der Rechnungserstellung

Unser Anspruch ist es selbstverständlich, dass Abschlagsschreiben und Abrechnungen inklusive der Entlastungen korrekt und gesetzeskonform erstellt werden. Um das sicherzustellen war es notwendig, einen vorübergehenden Abrechnungsstopp einzulegen. Dies führte über mehrere Wochen zu Rückständen bei der Rechnungserstellung und in der Folge natürlich zu vielen Nachfragen und Beschwerden im Kundenservice.

Wir möchten uns bei allen unseren Kundinnen und Kunden für die Verzögerungen bei den Abrechnungen und den damit verbundenen Unannehmlichkeiten entschuldigen. Wir haben die Herausforderungen der Preisbremsengesetze angenommen und geben weiterhin alles, damit Sie Ihre Entlastung fristgerecht erhalten.

Strompreisbremse

Vorgesehene Regelungen für Haushaltskunden:

  • Erstmalige Entlastung mit Abschlag für März 2023
  • rückwirkende Entlastung für Januar und Februar 2023
  • Laufzeit bis 31.12.2023 (Verlängerungsoption bis 30.04.2024)
  • Preisdeckel von 40 Cent/kWh brutto für Entlastungskontingent
  • Entlastungskontingent entspricht 80 % der Jahresverbrauchsprognose (Basis Netzbetreiber)

Gaspreisbremse

Vorgesehene Regelungen für Haushaltskunden:

  • Erstmalige Entlastung mit Abschlag für März 2023
  • rückwirkende Entlastung für Januar und Februar 2023
  • Laufzeit bis 31.12.2023 (Verlängerungsoption bis 30.04.2024)
  • Preisdeckel von 12 Cent/kWh brutto für Entlastungskontingent
  • Entlastungskontingent entspricht 80 % der Jahresverbrauchsprognose (Basis September 2022)

Erklärvideos

Wir haben die wichtigsten Information für Sie gebündelt:

Die Bundesregierung hat zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten eine Strom- und Gaspreisbremse auf den Weg gebracht. Wie diese Preisbremsen im Detail funktionieren, können Sie in unseren Videos erfahren. Hier geht es zur Playlist auf unserem YouTube-Kanal.

MEHR DAZU

Jetzt Ihre voraussichtliche Entlastung durch die Preisbremsen berechnen!

Folgend können Sie sich anhand Ihres Arbeitspreises und Ihres Jahresverbrauchs vom letzten Jahr Ihre voraussichtliche Ersparnis aufgrund der Preisbremsen im Gas- und Strombereich berechnen.

Bitte beachten Sie, dass die Ersparnis nur ein Richtwert ist. Die Details zu Ihrer tatsächlichen Ersparnis erhalten Sie von der WEMAG in einem Kundeninformationsschreiben. Zudem wird diese auf den kommenden Jahresverbrauchsabrechnungen abgebildet.

Bitte geben Sie Ihren Brutto-Arbeitspreis, Ihren Brutto-Grundpreis sowie Ihren Jahresverbrauch vom letzten Jahr ein. Den Jahresverbrauch finden Sie bspw. auf Ihrer letzten Jahresverbrauchsabrechnung.

Entlastung berechnen für Haushaltskunden

Gaspreisbremse
Strompreisbremse
Tragen Sie hier Ihren aktuellen Verbrauchspreis (Arbeitspreis) aus Ihrem Vertrag ein.
Aktuelle Preisdeckel des Arbeitspreises, der zur Berechnung Ihrer voraussichtlichen Ersparnisse verwendet wird.
Tragen Sie hier Ihren aktuellen Grundpreis aus Ihrem Vertrag ein.
Bitte tragen Sie hier Ihren Jahresverbrauch vom letzten Jahr ein. Den Verbrauch finden Sie auf Ihrer letzten Jahresrechnung.
Please enter a value!
Please enter a value greater than 0!
Please do not enter a negative value!
The value cannot be greater than 1.499.000!
Summe Energiekosten
0EUR/Jahr
Sie sparen durch die Preisbremse voraussichtlich*
0EUR/Jahr
* Die hier angezeigte Ersparnis ist lediglich ein Richtwert
* Die Gewährung von Entlastungsbeträgen erfolgt gemäß Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) unter dem Vorbehalt der Rückforderung.
Tragen Sie hier Ihren aktuellen Verbrauchspreis (Arbeitspreis) aus Ihrem Vertrag ein.
Aktuelle Preisdeckel des Arbeitspreises, der zur Berechnung Ihrer voraussichtlichen Ersparnisse verwendet wird.
Tragen Sie hier Ihren aktuellen Grundpreis aus Ihrem Vertrag ein.
Bitte tragen Sie hier Ihren Jahresverbrauch vom letzten Jahr ein. Den Verbrauch finden Sie auf Ihrer letzten Jahresrechnung.
Please enter a value!
Please enter a value greater than 0!
Please do not enter a negative value!
The value cannot be greater than 30.000!
Summe Energiekosten
0EUR/Jahr
Sie sparen durch die Preisbremse voraussichtlich*
0EUR/Jahr
* Die hier angezeigte Ersparnis ist lediglich ein Richtwert
* Die Gewährung von Entlastungsbeträgen erfolgt gemäß Strompreisbremsengesetz (StromPBG) unter dem Vorbehalt der Rückforderung.

Jetzt beispielhaft Abschlagspläne für 2023 einsehen

Abschlagsplan für Strom
Abschlagsplan für Gas

 

Preisbremsen & Co.

Die aktuelle Situation am Energiemarkt wirft bei vielen Kundinnen und Kunden Fragen auf. WEMAG-Vertriebsleiter Michael Hillmann gibt Antworten.

Fragen und Antworten zu den Preisbremsen

Wie funktioniert die Preisbremse bei Gas und Wärme?

Private Haushalte und Unternehmen, die jährlich weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden an Gas verbrauchen, sowie Vereine erhalten 80 % ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs für 12 ct / kWh. Es geht hierbei nur um den Arbeitspreis. Der Grundpreis fällt nicht unter die Preisbremse und kommt daher hinzu. Wird Fernwärme bezogen, wird der Preis für 80% des Vorjahresverbrauchs auf 9,5 Cent je Kilowattstunde gedeckelt.

Sparen lohnt sich also, denn: verbraucht man mehr als 80 % des Vorjahresverbrauchs muss dafür der in der Regel deutlich höhere Vertragspreis bezahlt werden.

Wie funktioniert die Preisbremse bei Strom?

Für Stromkundinnen und -kunden, die bisher weniger als 30 000 kWh Strom im Jahr verbraucht haben, also vor allem Haushalte und kleinere Unternehmen, wird der Preis für 80% des Vorjahresverbrauchs auf 40 ct / kWh gedeckelt. Es geht hierbei nur um den Arbeitspreis. Der Grundpreis fällt nicht unter die Preisbremse und kommt daher hinzu. Der Vorjahresverbrauch entspricht entweder dem durch den Netzbetreiber prognostizierten Verbrauch oder dem Verbrauch des Jahres 2021. Sollte kein Verbrauch vorliegen, zum Beispiel, weil Sie ein neues Haus gebaut haben, wird eine Schätzregel angewendet.
Es lohnt sich, den Stromverbrauch zu reduzieren: wird mehr als 80% im Vergleich zum Vorjahr verbraucht, muss der i.d.R. höhere Vertragspreis bezahlt werden.

Wie hoch ist meine Entlastung durch die Gaspreisbremse?

Die Höhe der Entlastung errechnet sich für jeden Haushalt und jedes Unternehmen individuell und basiert auf einem komplexen Rechenverfahren.

Beispiel:
Durch die Energiekrise hat sich der Gasarbeitspreis von Familie Müller von 7 Cent pro Kilowattstunde auf 22 Cent pro Kilowattstunde innerhalb von 12 Monaten mehr als verdreifacht. Ihre Gasrechnung würde sich dadurch sehr stark erhöhen. Mit der Gaspreisbremse möchte die Bundesregierung Familie Müller entlasten und deckelt den Gaspreis für 80 % ihres prognostizierten Jahresverbrauchs auf 12 ct / kWh. 
Familie Müller erhält vom Staat deshalb die Differenz zwischen Vertragspreis (22 ct / kWh) und dem gedeckelten Preis (12 ct / kWh) als Entlastung. Bei einem prognostizierten Jahresverbrauch von 15.000 kWh erhält sie somit für 80 % - also 12.000 kWh - eine Entlastung von 10 Cent je Kilowattstunde. Die staatliche Unterstützung für das Vertragsjahr beträgt damit 1.200 Euro. 
Familie Müller versucht trotzdem möglichst viel Gas zu sparen, denn auch der gedeckelte Preis ist fast doppelt so hoch wie ihr früherer Gaspreis und für jede Kilowattstunde, die über das 80%-Kontingent hinausgeht, muss sie den Vertragspreis von 22 Cent pro Kilowattstunde bezahlen. 

Wie hoch ist meine Entlastung durch die Strompreisbremse?

Die Höhe der Entlastung errechnet sich für jeden Haushalt und jedes Unternehmen individuell und basiert auf einem komplexen Rechenverfahren.

Beispiel:
Durch die Energiekrise ist der Strompreis von Familie Müller von 30 Cent pro Kilowattstunde auf 50 Cent pro Kilowattstunde gestiegen. Ihre Stromrechnung würde sich dadurch deutlich erhöhen. Mit der Strompreisbremse möchte die Bundesregierung Familie Müller entlasten und deckelt den Preis für 80 % ihres prognostizierten Jahresverbrauchs auf 40 Cent pro Kilowattstunde. 
Familie Müller erhält vom Staat deshalb die Differenz zwischen Vertragspreis (50 ct / kWh) und dem gedeckelten Preis (40 ct / kWh) als Entlastung. Bei einem prognostizierten Jahresverbrauch von 4.500 kWh erhält sie somit für 80 % - also 3.600 kWh - eine Entlastung von 10 Cent je Kilowattstunde. Die staatliche Unterstützung für das Vertragsjahr beträgt damit 360 Euro. 
Familie Müller versucht trotzdem möglichst viel Strom zu sparen, denn auch der gedeckelte Preis ist deutlich höher als ihr früherer Strompreis und für jede Kilowattstunde, die über das 80%-Kontingent hinausgeht, muss sie 50 Cent pro Kilowattstunde bezahlen.
 

Greift die Strompreisbremse auch bei größeren Unternehmen?

Zu den mittleren und großen Unternehmen werden Firmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch gezählt. Bei diesen wird der Preis bei 13 Cent (zuzüglich Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich der Umsatzsteuer) für 70 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr - gedeckelt. Verbrauchen sie mehr, zahlen auch Unternehmen den regulären Marktpreis, den sie mit ihrem Versorger vertraglich vereinbart haben.

Wie wird der Verbrauch ermittelt, der für die Strompreisbremse berücksichtig wird?

Der zugrundeliegende Stromverbrauch entspricht entweder dem durch den Netzbetreiber prognostizierten Jahresverbrauch oder bei größeren Kunden dem tatsächlichen Verbrauch des Jahres 2021.

Wie wird der Verbrauch ermittelt, der für die Gaspreisbremse berücksichtig wird?

Der zugrundliegende Gasverbrauch entspricht entweder dem durch den Wärmelieferanten prognostizierten Jahresverbrauch mit Stand September 2022 (liegt dieser bspw. aufgrund eines Umzugs nicht vor, dann gilt die Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers) oder bei größeren Kunden dem tatsächlichen Verbrauch des Jahres 2021.

Mein aktueller Strom-Arbeitspreis liegt unter dem staatlichen Preisdeckel von 40ct/kWh. Erhalte ich dennoch eine Unterstützung?

Durch die staatliche Preisbremse möchte der Gesetzgeber Kundinnen und Kunden vor sehr hohen Energiepreisen schützen. Wer mehr als 40 Cent für die Kilowattstunde Strom bezahlt, erhält eine staatliche Unterstützung. Dieser vergünstigte Preis gilt allerdings nur für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Wird mehr verbraucht, muss dafür der in der Regel höhere Vertragspreis bezahlt werden. Liegt Ihr aktueller Arbeitspreis unter 40 Cent pro Kilowattstunde greift bei Ihnen die staatliche Preisbremse nicht, da Ihr Vertragspreis bereits niedriger ist als die Preisbremse.

Lohnt es sich überhaupt noch Energie zu sparen?

Ja, sparen lohnt sich mehr denn je! Zum einen, weil nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs staatlich unterstützt wird. Sie erhalten nur für 80% Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs den vergünstigten Preis. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie den Vertragspreis.
 
Zum anderen aus folgendem Grund: Mit der Jahresabrechnung wird wie jedes Jahr der tatsächliche Verbrauch abgerechnet. Sie erhalten den staatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 80 % Ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs immer. Wer es schafft, seinen Verbrauch unter die 80 %-Marke zu drücken, erhält am Ende des Jahres im Rahmen der Abrechnung zusätzlich Geld zurück - die eingesparte Menge multipliziert mit dem höheren Vertragspreis. Sparen belohnt der Staat also besonders.

Zu den Energiespartipps

Gilt die Preisbremse auch für den Heizstrom von Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen?

Ja, die Strompreisbremse gilt auch für Heizstrom. Bisher galt allerdings auch hier ein Preisdeckel (Referenzpreis) von 40 Cent/kWh. Mit der am 07.07.2023 im Bundesrat bestätigten Novelle der Preisbremsengesetze wurde nun eine Sonderregelung für Kunden mit tageszeitvariablen Tarifen (Hoch- und Niedertarif (HT/NT)) geschaffen. Für zeitlichen Anteil des Nachttarifes soll ein Preisdeckel von 28 Cent/kWh angewendet werden, für den zeitlichen Anteil des Hochtarifes am Tag weiterhin 40 Cent/kWh. Die Entlastung greift für berechtigte Kunden ab 01.08.2023 und wird mit den bis zur nächsten Jahresrechnung verbleibenden Abschlägen verrechnet, sobald die Umsetzung dieser neuen Regelung in der Abrechnungssoftware erfolgt ist. Anschließend erhalten Sie ein entsprechendes Abschlagsänderungsschreiben. Als betroffener Kunde brauchen Sie selbst nicht aktiv zu werden - Ihre Entlastung erhalten Sie automatisch. Die endgültige Verrechnung erfolgt spätestens mit Ihrer nächsten Jahresrechnung.

Ab wann und wie bekomme ich die Entlastung der Preisbremsen?

Die Preisbremsen zeigen mit dem Abschlag für März 2023 Wirkung, gelten aber rückwirkend auch für Januar und Februar. Grund dafür ist, dass die Umsetzung der Preisbremsen für die Energieversorger zahlreiche operative Herausforderungen mit sich bringt, insbesondere die Anpassung der erforderlichen IT-Prozesse.

Durch die staatlichen Entlastungen reduziert sich Ihr Abschlag für den März 2023. Da die Entlastungen für Januar und Februar bei Ihrem Abschlag im März berücksichtigt werden, wird dieser besonders gering ausfallen. Bitte beachten Sie, dass die monatlichen Abschläge bei der WEMAG zum 1. Kalendertag jedes Monats fällig sind und jeweils die Lieferung für den Vormonat betreffen. Die Abbuchung des Abschlags für den März erfolgt beispielsweise rückwirkend am 1. April.

Der bisherige Abschlagsbetrag ändert sich nicht. Dieser reduziert sich ggf. um den monatlichen Entlastungsbetrag, wenn Ihr Vertrag unter die Preisbremse fällt.

Weiterführende Infos: Wie hoch wird mein Abschlag inklusive der Preisbremse sein?

Abschlagsplan 2023 für Strom - Beispiel
Abschlagsplan 2023 für Gas - Beispiel
Wie hoch wird mein Abschlag inklusive der Preisbremse sein?

Wenn ihr Vertrag unter die Preisbremse fällt, erhalten Sie hierzu ein gesondertes Informationsschreiben von uns. Dort teilen wir Ihnen Ihren persönlichen Entlastungsbetrag für 2023 mit und zeigen, wie dieser Betrag sich auf Ihre monatlichen Abschläge verteilt. Sie müssen nicht tätig werden.

Im Prinzip ändert sich Ihr bisheriger Abschlagsbetrag auch nicht, wir reduzieren jedoch Ihren tatsächlichen Zahlbetrag um die monatliche Entlastung (bisheriger Abschlag - monatliche Entlastung = Zahlbetrag). Erstmalig soll das ab dem Abschlag für den Monat März passieren. Bei der WEMAG ist die Fälligkeit der Abschläge überwiegend rückwirkend für den Vormonat. Der Abschlag für März wird in diesen Fällen also voraussichtlich am 1. April abgebucht und wird besonders niedrig ausfallen, da auch die monatliche Entlastung für die Monate Januar und Februar 2023 rückwirkend berücksichtigt wird.

Der Ihnen zustehende Entlastungsbetrag wird Sie in jedem Fall erreichen, unabhängig davon ob die Verteilung auf die Abschlagsbeträge erfolgt. Sollten Sie Ihre Abschläge selbst überweisen und keine korrekte Anpassung vorgenommen haben, erfolgt der Ausgleich mit der nächsten Jahresrechnung. Ändert sich der bisherige Abschlag auf Grund einer Jahresrechnung oder Ihrer Anpassung, wird ebenfalls die monatliche Entlastung berücksichtigt.
 

Adobe Stock/Shutter B

Jetzt gemeinsam Energiesparen!

Wir haben Hinweise und Tipps für Sie, um mit einfachen Handgriffen Energie einzusparen. Auch mit den Preisbremsen lohnt es sich immer noch Energie zu sparen, denn nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs wird staatlich unterstützt.

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Weiterführende Informationen

Aktuelle Informationen zu den Preisbremsen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz finden Sie u.a. hier: BMWK - Gas- und Strompreisbremse.

Ausgezeichneter Service und nachhaltige Produkte

Als Verbraucher legen unsere Kunden hohen Wert auf das Urteil unabhängiger Tester. Unsere Ökoenergie und unser Service werden regelmäßig genau unter die Lupe genommen. Die guten Ergebnisse sehen wir als Ansporn, uns weiter zu verbessern.

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