Wärmeorte in Mecklenburg-Vorpommern
Gemeinschaft erleben und zu Hause Energie sparen
Die gestiegenen Energiepreise belasten die Haushalte und Unternehmen stark. Die Bundesregierung hat deshalb weitere Entlastungspakete auf den Weg gebracht. Die Entlastungsbeträge werden aus Bundesmitteln finanziert. Energie zu sparen lohnt sich weiterhin, nicht nur der Umwelt zur Liebe! Die Preisbremsen sind so gestaltet, dass Sie für 80 % Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs den vergünstigten Preis erhalten. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie den Vertragspreis.
Das Kabinett hat am 25.11.2022 die Gesetzentwürfe für die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen beschlossen. Am 16.12.2022 hat der Bundesrat final über den Gesetzesentwurf entschieden.
Die fristgerechte Umsetzung der vielschichtigen und teils uneindeutigen Anforderungen aus den Preisbremsen-Gesetzen stellt die meisten Energieversorger vor enorme Herausforderungen.
Auch bei der WEMAG müssen sich Tagesgeschäft und viele ebenfalls wichtige Projekte dieser Mammutaufgabe unterordnen. Mit Wochenendschichten, Herzblut und Engagement der Kolleginnen und Kollegen im Kundenservice oder Abrechnungsbereich sowie frühzeitiger Vorbereitung und Weichenstellung im Vertriebs- und Finanzbereich ist es gelungen, die Entlastungen bei den allermeisten Kunden fristgerecht mit dem Abschlag für März zu berücksichtigen – auch rückwirkend für Januar und Februar. Mehr als 100.000 detaillierte Informationsschreiben sowie Abschlagsmitteilungen wurden rechtzeitig auf den Weg gebracht.
Was sich für den Außenstehenden trivial und selbstverständlich anhört, erfordert tiefe und umfassende Eingriffe in erprobte Prozesse und komplexe Software-Systeme. Eine fertige IT-Lösung nach Baukastenprinzip gibt es für die Umsetzung der Energiepreisbremsen schlichtweg nicht und kann es aufgrund der Einmaligkeit dieser Maßnahme auch nicht geben. Jeder Versorger arbeitet mit eigenen, teils komplexen Tarifstrukturen für unterschiedlichste Kundengruppen. Auch Sonderfälle sowie Umzüge, Tarif- oder Versorgerwechsel müssen bei der korrekten Ermittlung der Entlastungen und der Umprogrammierung des Abrechnungssystems berücksichtigt werden.
Unser Anspruch ist es selbstverständlich, dass Abschlagsschreiben und Abrechnungen inklusive der Entlastungen korrekt und gesetzeskonform erstellt werden. Um das sicherzustellen war es notwendig, einen vorübergehenden Abrechnungsstopp einzulegen. Dies führte über mehrere Wochen zu Rückständen bei der Rechnungserstellung und in der Folge natürlich zu vielen Nachfragen und Beschwerden im Kundenservice.
Wir möchten uns bei allen unseren Kundinnen und Kunden für die Verzögerungen bei den Abrechnungen und den damit verbundenen Unannehmlichkeiten entschuldigen. Wir haben die Herausforderungen der Preisbremsengesetze angenommen und geben weiterhin alles, damit Sie Ihre Entlastung fristgerecht erhalten.
Folgend können Sie sich anhand Ihres Arbeitspreises und Ihres Jahresverbrauchs vom letzten Jahr Ihre voraussichtliche Ersparnis aufgrund der Preisbremsen im Gas- und Strombereich berechnen.
Bitte beachten Sie, dass die Ersparnis nur ein Richtwert ist. Die Details zu Ihrer tatsächlichen Ersparnis erhalten Sie von der WEMAG in einem Kundeninformationsschreiben. Zudem wird diese auf den kommenden Jahresverbrauchsabrechnungen abgebildet.
Bitte geben Sie Ihren Brutto-Arbeitspreis, Ihren Brutto-Grundpreis sowie Ihren Jahresverbrauch vom letzten Jahr ein. Den Jahresverbrauch finden Sie bspw. auf Ihrer letzten Jahresverbrauchsabrechnung.
Wir haben Hinweise und Tipps für Sie, um mit einfachen Handgriffen Energie einzusparen. Auch mit den Preisbremsen lohnt es sich immer noch Energie zu sparen, denn nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs wird staatlich unterstützt.
Aktuelle Informationen zu den Preisbremsen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz finden Sie u.a. hier: BMWK - Gas- und Strompreisbremse.