Direktvermarktung für Biogasanlagen, Photovoltaik und Windenergie
In Ihrer Biogas-, Photovoltaik- oder Windkraftanlage steckt noch mehr als Sie denken: Mit unserer Unterstützung können Sie die Erlöse Ihrer Anlage deutlich steigern. Auch bei der verpflichtenden Direktvermarktung bei neuen Anlagen mit einer Leistung von mehr als 100 kW unterstützen wir Sie gern. Profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung im Bereich erneuerbare Energien und Vermarktung und lassen Sie sich unverbindlich beraten.
Wir bieten kompletten Service aus einer Hand:
Informationen zum Redispatch 2.0
Was ändert sich für Sie als Anlagenbetreiber?
Welche Pflichten kommen auf Sie zu?
Zu den wesentlichen Aufgaben eines EIV gehören:
- Übermittlung von Stammdaten und unter Umständen auch Planungsdaten
- Übermittlung von Nicht-Beanspruchbarkeiten
Zu den wesentlichen Aufgaben eines BTR gehören:
- Abstimmung der Ausfallarbeit
Weiterführende Informationen?
An wen können Sie sich bei Fragen wenden?
Marktprämienmodell
Geförderte Direktvermarktung für Bestandsanlagen
Für Bestandsanlagen empfehlen wir als Einstieg in die Direktvermarktung das Marktprämienmodell. Hierbei kann ein Anlagenbetreiber zu seiner bisherigen EEG-Festvergütung Zusatzerlöse generieren. Teilnehmer dieses Modells erhalten den am freien Markt erzielten Preis und eine zusätzliche Marktprämie vom Netzbetreiber. Die Höhe der Marktprämie entspricht der Differenz aus der anlagenspezifischen EEG-Vergütung und dem monatlichen Durchschnittspreis an der Strombörse.
Der zusätzliche Mehrerlös für Bestandsanlagen liegt für Biogasstrom derzeit bei 0,200 ct/kWh und für Photovoltaik- und Windenergie bei 0,400 ct/kWh. Die Erlöschancen für Anlagenbetreiber steigen, je flexibler und bedarfsgerechter der Strom produziert wird. Beim Verkauf zu Marktpreisen kann somit ein Ergebnis erzielt werden, das die EEG-Vergütung übersteigt.
Ihre Vorteile
- Ihre Anlage kann weiterhin Grundlast fahren, kein festgelegter Fahrplan erforderlich
- Wir erstellen die Einspeiseprognosen und übernehmen die Ummeldungen der Anlage beim Netzbetreiber
- Wir bieten ein Gutschriftenverfahren an, d.h. Sie müssen keine Rechnung stellen
- Monatlicher Ausstieg und Wechsel in die EEG-Vergütung möglich
Verpflichtende Direktvermarktung für Neuanlagen
Mit dem Inkrafttreten des EEG 2014 zum 01.08.2014 gilt für alle Neuanlagen ab einer installierten Leistung von 100 kW die verpflichtende Direktvermarktung.
Als Referenzwert für den Direktvermarktungspreis dient der „Anzulegende Wert“ (AW), die sogenannte „Erlösobergrenze im Sinne des Marktprämienmodells“. Dieser Wert ist im EEG für alle Anlagengrößen und –typen hinterlegt.
Der Direktvermarktungspreis, der dem Anlagenbetreiber ausgezahlt wird, setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen: dem „Marktwert“ und der „Marktprämie“.
"Marktwert" ist der monatliche Marktpreis an der Strombörse (EEX) – der Marktwert wird auf der Internetseite www.netztransparenz.de je Energieträger veröffentlicht
"Marktprämie" ist die Differenz aus dem EEG-Vergütungsanspruch und dem monatlichen Marktpreis an der Strombörse
Flexibilitätsprämie
Mit Einführung der Flexibilitätsprämie zum 01.01.2012 hat der Gesetzgeber einen weiteren finanziellen Anreiz geschaffen, Biogas-Anlagen marktorientiert zu steuern. Über eine Lastverschiebung haben die Anlagenbetreiber die Möglichkeit, in Zeiten höherer Strompreise, Mehrerlöse zu generieren. Dafür werden zusätzliche Kapazitäten in Form von größeren Gasspeichern oder Generatoren benötigt. Durch die Flexibilitätsprämie soll der Investitionsaufwand refinanziert werden. Je flexibler eine Anlage betrieben wird, je höher sind auch die Erlöse, die am Markt realisiert werden können. Bei dieser Anlagenerweiterung bzw. -optimierung spricht man vom sogenannten „Repowering“.
Voraussetzungen:
- Teilnahme an der Direktvermarktung
- Eignungsprüfung durch einen Umweltgutachter
- Einreichung Formblatt BNetzA
- Anmeldung der Flexibilitätsprämie beim VNB (inkl. Umweltgutachten und Bestätigung BNetzA)
Optimierte Fahrplansteuerung
Um die bedarfsgerechte Stromerzeugung sinnvoll und ertragssteigernd umsetzen zu können, unterstützt die WEMAG flexible Biogasanlagen mit einer vollautomatisierten Fahrplansteuerung. Dabei werden die Erträge und Kosten der gesamten Biogasanlage berücksichtigt und insbesondere Erlöse aus dem Wärmeverkauf, Wirkungsgradunterschiede der BHKW und Wartungskosten mit optimiert. Fahrpläne werden vollautomatisch erstellt und auf der Biogasanlage umgesetzt. Die Überwachung der Biogasspeicher oder Wärmepufferspeicher ist dabei für uns selbstverständlich.
Zusammen mit unserem Kooperationspartner der SK Verbundenergie verhelfen wir der Biogasanlage zu spürbaren Zusatzerlösen, ohne Mehraufwand für den Betreiber.
Fernsteuerbarkeit
Mit Inkrafttreten des EEG 2014 ist die Fernsteuerbarkeit von EEG-Anlagen verpflichtend. Seit dem 01.04.2015 müssen alle sich in der Direktvermarktung befindenden Anlagen nachweislich fernsteuerbar sein. Gleiches gilt auch für Neuanlagen. Diese können den Nachweis jedoch bis 2 Monate nach Inbetriebnahme erbringen. Mittels der Fernsteuerbarkeit kann Einfluss auf das Erzeugungsniveau einer Anlage genommen werden, in dem diese hoch- oder runtergeregelt werden kann. Bislang oblag diese Aufgabe ausschließlich dem Verteilnetzbetreiber. Seit dem 01.04.2015 muss auch der Direktvermarkter in der Lage sein dies tun zu können.
Post-EEG-Vermarktung
Für die ersten Photovoltaik- und Windkraftanlagen laufen Ende 2020 die zwanzigjährigen Vergütungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aus. Die WEMAG hat bereits einen Vertrag zur Vermarktung von Ökostrom ohne Förderung durch das EEG mit einem Windkraftanlagenbetreiber geschlossen.
Der Minimalerlös je Kilowattstunde wird hierbei im Vorjahr festgelegt und dem Anlagenbetreiber für das Folgejahr garantiert. Dieser Jahresfixpreis ist mit einer Preisgleitklausel versehen, die sich wiederum an den Marktbedingungen orientiert.
Betreiber von Wind- und Photovoltaikanlagen tun sich gut daran, wenn sie sich frühzeitig vor Auslaufen der EEG-Förderung um die weitere Vermarktung kümmern.
Biogastagung
Seit 2012 veranstaltet die WEMAG einmal im Jahr eine Biogastagung in Schwerin. Es werden aktuelle und angrenzende Themen rund um die Biogasproduktion und -vermarktung vorgestellt und diskutiert. Als Kunde profitieren Sie von diesem einzigartigen Netzwerk und können sich mit anderen Anlagenbetreibern und unseren Experten austauschen.
Themenschwerpunkte waren in den letzten Jahren:
- Marktprämienmodell
- Flexibilitätsprämie
- Repowering- und Optimierungspotential für Biogasanlagen
- Neuerungen aus dem EEG
- Regelenergievermarktung
- Finanzierung und Controlling von Anlagen
- ORC-Contracting
- Fördermöglichkeiten bei der Wärmeproduktion
Möchten Sie zur nächsten Biogastagung eingeladen werden? Melden Sie sich bei uns und wir laden Sie gern ein.
Vorträge der Biogastagung 2019 als Download
- Orth - Begrüßung
- von Bredow - EEG-Recht für Bestandsanlagen
- Kremp - Anlagenbetreiber und dessen Verantwortung im EEG
- Kotzbauer - Was gibt es Neues aus Anlagenbauersicht?
- Siwirska - Wirtschaftliche Auswirkungen steigender Anforderungen an Bestandsanlagen und deren Betreiber
- Mueller - Smart Metering für Biogasanlagen
- Baumstark - Aktuelle energie- und klimapolitische Entwicklungen
- Groth - Kleine Einführung ins Marktstammregister
- Clemens - Was gibt es Neues aus Beratersicht?
Sie haben Fragen zum Thema Direktvermarktung?
Martin Strauss ist spezialisiert auf die optimale Vermarktung von erneuerbaren Energieanlagen und berät Sie gern.
Unsere Partner
Finanzierungsberatung
Die Finanzierung Ihrer Anlage ist ein entscheidender Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Vorhabens. Berens Leasing Consultant bietet Ihnen eine umfassende Beratung und auf den jeweiligen Bedarf angepasste Finanzierungsmodelle. Somit haben Sie einen entscheidenden Vorteil auf dem Energiemarkt.
Andreas Berens
Diplom Betriebswirt (FH)
Alter Uentroper Weg 44
59071 Hamm
Tel. +49 - (0) 23 81 - 48 52 53
Fax +49 - (0) 23 81 - 48 52 54
Mail ab@leasingconsultant.de
Internetseite: www.leasingconsultant.de
SK Verbundenergie
Die SK Verbundenergie konzentriert sich mit ihren Dienstleistungen ausschließlich auf Biogas- und KWK-Anlagen. Das Speicherkraftwerk der SKVE ist auf flexibilisierte Anlagen spezialisiert und bietet diesen eine individuelle Optimierung und vollautomatische Fahrplansteuerung. Es schafft durch einen auf jedes BHKW abgestimmten Fahrplan zusätzliche Erträge und vereinfacht wieder den Betrieb der flexiblen Biogasanlage.
MKH Greenergy Cert GmbH
Als zugelassene Zertifizierungsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17065 bescheinigen wir Ihnen dabei mit dem Anlagenzertifikat in der Planungsphase die Netzkonformität Ihrer Erzeugungsanlage (EZA) hinsichtlich der Einhaltung von Netzanschlussrichtlinien am Mittel-, Hoch- und Höchstspannungsnetz.
Nach der Inbetriebnahme weisen wir mit der EZA-Konformitätserklärung nach, dass Ihre EZA vollständig konform mit dem Anlagenzertifikat errichtet wurde.