Service & Kontakt

Wir bieten Ihnen einen ausgezeichneten Service. Versprochen! Deshalb finden Sie auf dieser Seite Antworten zu vielen Fragen, die andere Kunden hatten. Nutzen Sie dazu einfach das Suchfeld oder schauen Sie sich die Übersicht aller Fragen an. Ihre Frage ist noch nicht dabei, oder Sie benötigen weitere Informationen? Dann rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Fragen & Antworten

Wir versuchen unsere Produkte immer so einfach wie möglich zu präsentieren - die Energiebranche kann an der einen oder anderen Stelle aber auch kompliziert sein. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen unserer Kunden.

Übersicht

Ökostrom
Wie kommt der Ökostrom der WEMAG in meine Steckdose?

Der Strom kommt wie bisher über das bestehende Stromnetz zu Ihnen. Er wird vom Kraftwerk über Leitungen und Kabel in Ihre Wohnung geleitet. Das nennt man Durchleitung oder auch Netzzugang.

Die Netzbetreiber sind verpflichtet, allen Anbietern ihre Leitungen und Anlagen diskriminierungsfrei zur Verfügung zu stellen. Die WEMAG bezahlt für die Nutzung der Stromnetze wie alle anderen Lieferanten auch eine Netznutzungsgebühr.

Wie Ökostrom von den Ökokraftwerken über das Stromnetz bis in die Haushalte gelangt, veranschaulicht am besten die Stromsee-Darstellung. Je mehr Ökostrom eingespeist wird, desto größer ist der Ökostromanteil am Strom-Mix, der zuhause aus der Steckdose kommt. Jeder Kunde, der Ökostrom von der WEMAG bezieht, trägt also mit dazu bei, dass der Ökostromanteil immer größer wird. Das beschleunigt die Energiewende und der Stromsee enthält schon bald ausschließlich saubere Energie.

Stromsee
In welchen Gebieten kann ich Ökostrom von der WEMAG erhalten?

Grundsätzlich bieten wir unseren Ökostrom in nahezu allen Orten Deutschlands an. Sie können ganz einfach herausfinden, ob auch Sie den Ökostrom der WEMAG beziehen können. In unserem Preisrechner können Sie sich ganz einfach die aktuellen Preise anzeigen lassen. Geben Sie in das entsprechende Feld Ihre Postleitzahl ein. Anschließend präsentieren wir Ihnen die in Ihrem Gebiet aktuell gültigen Preise sowie die voraussichtlichen Energiekosten pro Jahr entsprechend Ihres Verbrauches.

ZU UNSEREN ÖKOSTROMTARIFEN

Falls bei Ihnen noch keine Lieferung möglich ist, erhalten Sie über unseren Preisrechner kein Ergebnis. Wenden Sie sich in diesem Fall über das Kontaktformular an uns. 

Was bedeutet "Eingeschränkte Preisgarantie" beim Strom?

Ihr Preis für Ökostrom oder Erdgas setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Wir setzen alles daran, Ihnen die größtmögliche Planungssicherheit für Ihre Energiekosten zu gewährleisten. Bei der eingeschränkten Preisgarantie ist sichergestellt, dass sich für Sie die reinen Kosten für Energie sowie Vertrieb als auch die Netzentgelte innerhalb der Laufzeit der Preisgarantie nicht ändern. Dies gilt- auch wenn sich Einkaufspreise am Energiemarkt ändern- für den gesamten vereinbarten Zeitraum (i.d.R. 12 Monate).

Eingeschränkt ist unsere Preisgarantie deswegen, weil sie sich nicht auf Kosten bezieht, die wir nicht beeinflussen können. Hierzu zählen Abgaben und Steuern, die unabhängig von den Produktkosten anfallen. Diese Umlagen werden von uns nur erhoben, um sie an die zuständigen Stellen abzuführen. Änderungen dieser Umlagen teilen wir Ihnen natürlich zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit. Auch die Netznutzungsgebühren können wir nicht beeinflussen. Dennoch haben wir uns dazu entschlossen, sie in unsere Preisgarantie einzuschließen und das Änderungsrisiko für Sie zu übernehmen.

Aufteilung der Preisbestandteile für Strom:

Grantierte Preisbestandteile Strom:

  • Stromeinkauf
  • Vertrieb und Service
  • Nutzungsentgelte

 

Nicht garantierte Preisbestandteile Strom (Abgaben und Strom):

  • EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz)
  • KWKG-Umlage (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz)
  • Umlage §19 StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung)
  • Umlage §18 AbLaV (Verordnung zu abschaltbaren Lasten)
  • Offshore-Netzumlage §17f EnWG (Energiewirtschaftsgesetz)
  • Konzessionsabgabe (Konzessionsabgabeverordnung)
  • Stromsteuer (§3 des Stromsteuergesetzes)

 

Aufteilung der Preisbestandteile für Erdgas:

Garantierte Preisbestandteile Erdgas:

  • Erdgaseinkauf
  • Vertrieb und Service
  • Nutzungsentgelte

 

Nicht garantierte Preisbestandteile Erdgas (Abgaben und Steuern:

  • Konzessionsabgabe
  • Energiesteuer
  • Kosten Emissionszertifikate BEHG (Brennstoffemissionshandel CO2-Preis)

 

Sie wollen wissen, wie sich die staatlichen Umlagen in den letzten Jahren verändert haben? Hier haben wir eine Übersicht für Sie.

Aus welchen Quellen stammt der Strom?

Bei allen Stromtarifen für Privatkunden handelt es sich um zertifizierten Strom aus erneuerbaren Energiequellen. Deshalb verursacht dieser Strom keine klimaschädlichen Kohlendioxid-Emissionen (CO2). Das bestätigt auch der TÜV NORD mit einer jährlichen Zertifizierung. Die genaue Zusammensetzung des Stroms finden Sie auch in unserem Stromkennzeichen.

Wo kann ich einen Zählerwechsel beantragen?

In jedem Haushalt findet sich mindestens ein Stromzähler, der sich im Eigentum des grundzuständigen Messstellenbetreibers (MSB) befindet. In den meisten Fällen ist das auch der örtliche Stromnetzbetreiber.

In Mecklenburg sowie Teilen Brandenburgs und Niedersachsens ist die WEMAG Netz GmbH (WNG) Ihr zuständiger Netzbetreiber.

Die Gründe für einen Zählerwechsel oder -tausch sind beispielsweise:

  • Die Eichfrist ist abgelaufen. In diesem Fall kommt der örtliche Messstellenbetreiber oder deren Dienstleister auf Sie zu und vereinbart einen Termin zum Zählerwechsel.
  • Sie haben einen Wechselstromzähler und möchten eine Stromerzeugungsanlage (PV-Anlage) installieren. Hier benötigen Sie einen Drehstromzähler, der von Ihrem gewählten Elektroinstallateur bei der Messstellenbetreiber beantragt und getauscht wird.
  • Sie wollen beispielsweise eine Wärmepumpenheizung installieren. Hier wird ein separater Zähler eingebaut, damit für die Heizung ein günstigerer Tarif genutzt werden kann.
  • Neubau von Immobilien, in denen Strom genutzt werden soll.

Der Ablauf ist in allen Fällen, außer der abgelaufenen Eichfrist, gleich. Sie als Anschlussnehmer suchen einen Elektroinstallateur Ihres Vertrauens. Dieser schafft die nötigen Voraussetzungen in Ihrer Anschlussstelle (Haus, Wohnung) und meldet sich bei Ihrem Messstellenbetreiber. Auf der Grundlage dieser Meldung wird der Einbau, Wechsel oder Ausbau des Zählers durchgeführt. Der Messstellenbetreiber kommt aktiv auf Sie als Anschlussnehmer zu und vereinbart telefonisch, per E-Mail oder Post einen Montagetermin mit Ihnen und nehmen den Zählertausch bei Ihnen vor.

Im Netzgebiet der WEMAG Netz GmbH kann Ihr Elektroinstallateur Ihren Zählertausch online über das Installateurportal melden.

Zum Installateurportal der WEMAG Netz GmbH

Wie schließe ich einen Strom- oder Gasvertrag ab?

Prima, dass Sie an unseren Strom- und Erdgas-Produkten interessiert sind. Einen neuen Strom- oder Erdgasvertrag können Sie direkt online abschließen. Gehen Sie dafür wie folgt vor: 

1. Internetseite aufrufen: Gehen Sie auf die Seite für Stromtarife oder Erdgas-Tarife.

2. Preisrechner öffnen: Nutzen Sie den jeweiligen Preisrechner, den Sie oben auf der Seite finden. Ggf. müssen Sie zuvor auf "Jetzt Preis berechnen" klicken. 

3. Postleitzahl und Ort eingeben: Geben Sie in das entsprechende Feld Ihre Postleitzahl ein.

4. Verbrauch eingeben: Geben Sie Ihren letzten Jahresverbrauch ein oder schätzen Sie ihn mithilfe der Wohnfläche oder Haushaltsgröße.

5. Strom- oder Erdgas-Tarife ansehen: Wir präsentieren Ihnen die in Ihrem Gebiet aktuell gültigen Preise für Strom- und Gastarife sowie die voraussichtlichen Energiekosten pro Jahr entsprechend Ihres Verbrauches.

6. Vertrag abschließen: Anschließend benötigen wir noch ein paar Angaben von Ihnen, damit wir uns schnell um die Anmeldung kümmern können.

7. Lehnen Sie sich zurück! Wir kümmern uns um den Papierkram. Während des Wechsels werden Sie natürlich weiterhin mit Strom oder Erdgas versorgt.

Wie viel kostet Ökostrom?

Wie hoch Ihr persönlicher Strompreis ist, hängt von Ihrem Wohnort ab. Aufgrund der Vielzahl an verschiedenen Betreibern von Stromnetzen, die alle individuelle Entgelte für die Nutzung der Netze berechnen, ist der Preis von Nutzer zu Nutzer ein wenig verschieden. Den für Ihren Wohnort gültigen Strompreis können Sie wie folgt ermitteln: 

1. Gehen Sie auf unsere Produktseite für Ökostrom.

2. Geben Sie Ihre Postleitzahl und Ihren Verbrauch in den Preisrechner für Ökostrom auf der Seite ein. 

3. Anschließend sehen Sie alle an Ihrer Adresse verfügbaren Stromtarife mit den aktuell gültigen Preisen. 

4. Wählen Sie einen der Stromtarife aus und füllen Sie das nachfolgende Formular aus. Fertig.

Welche Sperrzeiten gibt es bei Wärmepumpen-, Lade- und Nachtstromtarifen?

Die Sperrzeiten richten sich nach den Vorgaben des lokalen Netzbetreibers. Im Netzgebiet der WEMAG Netz GmbH gelten aktuell folgende Sperrzeiten:

  • Wärmepumpentarif: 11:00 Uhr - 13:00 Uhr, sowie 17:00 - 19:00 Uhr
  • Nachtspeicherheizungen: 06:00 Uhr - 22:00 Uhr
  • Nachtspeicherheizungen mit Nachladung: 06:00 - 14:30 Uhr, sowie 16:30 Uhr - 22:00 Uhr
  • Ladesäulentarif: 11:00 bis 13:00 Uhr, sowie 17:00 - 19:00 Uhr

In weiteren Netzgebieten erfragen Sie die aktuellen Sperrzeiten bitte bei Ihrem lokalen Netzbetreiber.

Wo finde ich das Stromkennzeichen der WEMAG?

Das Stromkennzeihen der WEMAG AG, nach § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), gibt Aufschluss über die bei der Stromerzeugung eingesetzten Energieträger und Umweltauswirkungen, welche auf den Mix der Bezugsquellen zurückzuführen sind. Weiterhin wird ein bundesweiter Vergleich der Durchschnittswerte angegeben. Ermittlung und Darstellung der Werte erfolgt nach einem Verfahren, welches der Verband der Elektrizitätswirtschaft e.V. (BDEW) als Branchenlösung erarbeitet hat. Unter dem folgendem Link: Stromkennzeichen sowie auf Ihrer Rechnung finden Sie das aktuelle Stromkennzeichen der WEMAG AG.

Was ist ein dynamischer Stromtarif?

Im Gegensatz zu herkömmlichen Tarifen, bei denen der Preis immer gleichbleibt, verändert sich der Strompreis in dynamischen Tarifen im Laufe des Tages. Der Strompreis richtet sich nach dem aktuellen Einkaufspreis der Energie an der Strombörse (EPEX Spot Day Ahead). Er kann sich mehrfach täglich oder sogar stündlich ändern. Diese Flexibilität ermöglicht es, die Stromkosten zu senken, indem man Strom zu Zeiten mit günstigen Preisen nutzt. Wie alle Stromtarife beinhaltet der dynamische Tarif auch einen festen Kostenblock. Dieser ist unabhängig vom Börsenpreis und beinhaltet staatliche Umlagen, Abgaben, Steuern und sonstige Kosten.

Was ist der Börsenpreis und wie funktioniert der EPEX SPOT?

Der dynamische Stromtarif ist an den stündlich am zentraleuropäischen Spotmarkt für Energie, der European Power Exchange (EPEX SPOT), festgelegten Preisen gekoppelt. Auf diesem Börsenmarkt werden kurzfristig verfügbare Strommengen gehandelt. Die Preisgestaltung des Stroms unterliegt dabei den Prinzipien von Angebot und Nachfrage. Bei einer erhöhten Nachfrage steigen die Preise, insbesondere morgens und abends. In Zeiten geringer Nachfrage, vor allem in den Nacht- und Nachmittagsstunden, tendieren die Preise dazu zu sinken. Bei einem übermäßigen Stromangebot im Verhältnis zur Nachfrage, beispielsweise durch eine verstärkte Einspeisung von Sonnen- und Windenergie, können die Preise sogar negativ werden.

Wie setzt sich der dynamische Stromtarif zusammen?

Der Gesamtpreis des dynamischen Stromtarifs setzt sich zusammen aus Verbrauchspreis, den tageszeitvariablen Börsenpreis und den monatlichen Grundpreis.

Im Verbrauchspreis sind derzeit die folgenden Kosten enthalten: Beschaffungsnebenkosten- und Vertriebskosten, die Umsatzsteuer, die Stromsteuer (§3 Stromsteuergesetz), die Netznutzungsentgelte, die Entgelte für den Messstellenbetrieb sowie für die Abrechnung, die Konzessionsabgaben (Konzessionsabgabenverordnung), die Mehrbelastungen aus den Verpflichtungen der KWK-Umlage (Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz), die Umlage nach §19- Stromnetzentgeltverordnung und die Offshore-Netzumlage.

Der tagesvariable Börsenpreis entspricht den reinen Beschaffungskosten mit Ausnahme der in der vorstehend genannten Beschaffungsnebenkosten. Der Börsenpreis entspricht den Spotmarktpreisen der EPEX SPOT DE (Siehe: Netztransparenz), die täglich für jede Stunde des Folgetages ermittelt und veröffentlicht werden. Der monatlich abzurechnende Börsenpreis ist ein mengengewichteter Durchschnittspreis, der durch Zuordnung der Spotmarktpreise zum tatsächlichen Stromverbrauch des Kunden in jeder Viertelstunde des betreffenden Monats ermittelt wird.

Brauche ich ein besonderes Messsystem für die Nutzung des dynamischen Stromtarifs?

Ja, Sie benötigen ein intelligentes Messsystem (iMS) für die Nutzung des dynamischen Stormtarifs. Der Einbau und die Installation des intelligenten Messsystems müssen vor Lieferbeginn erfolgen. Die Installation ist nicht im Leistungsumfang des dynamischen Stromtarifs der WEMAG enthalten und muss durch Sie als Kundin oder Kunde bei Ihrem Messstellenbetreiber selbst beauftragt werden.

Wo kann ich die Installation eines intelligenten Messsystems (iMS) beantragen?

Die Installation eines intelligenten Messsystems (iMS) muss durch Sie als Kundin oder Kunde bei Ihrem Messstellenbetreiber selbst beantragt werden.
Dafür suchen Sie sich als Anschlussnehmer einen Elektroinstallateur Ihres Vertrauens. Dieser schafft die nötigen Voraussetzungen in Ihrer Anschlussstelle (Haus, Wohnung) und meldet sich bei Ihrem Messstellenbetreiber. Auf der Grundlage dieser Meldung wird der Einbau, Wechsel oder Ausbau des Zählers durchgeführt. Der Messstellenbetreiber kommt aktiv auf Sie als Anschlussnehmer zu und vereinbart telefonisch, per E-Mail oder Post einen Montagetermin mit Ihnen und nimmt den Zählertausch bei Ihnen vor.
In Mecklenburg sowie Teilen Brandenburgs und Niedersachsens ist die WEMAG Netz GmbH (WNG) Ihr zuständiger Netzbetreiber. Im Netzgebiet der WEMAG Netz GmbH können Sie den Zählertausch online über das Installateurportal beantragen. (Link: https://www.wemag-netz.de/installateure)
 

Gibt es Risiken bei der Nutzung von dynamischen Stromtarifen?

Der dynamische Stromtarif unterliegt den Preisschwankungen der Strombörse, die auf verschiedenen Faktoren wie Marktnachfrage, Stromangebot und beispielsweise regulatorischen Änderungen beruhen. Daher ist die Nutzung von dynamischen Stromtarifen neben den Chancen auch mit bestimmten Risiken verbunden, die es zu beachten gilt.

Der stetige Ausbau erneuerbarer Energien, wie zum Beispiel Photovoltaik – und Windkraftanlagen führt zu einem höheren Angebot von günstigem Strom. Besonders wenn das Strom-Angebot an erneuerbarer Energie hoch ist (z. B. wenn die Sonne scheint oder viel Wind weht). Gleichzeitig erhöht sich jedoch die Preisvolatilität insgesamt. In Zeiten mit geringem Stromangebot aus erneuerbaren Energien können höhere Preise an der Strombörse auftreten, die bei dynamischen Tarifen ebenfalls an die Kunden weitergegeben werden.

Kunden, die ihren Strombedarf (beispielsweise mit flexiblen Verbrauchern wie Wärmepumpen, Batteriespeicher und Elektro-Autos) bewusst in Zeiten mit günstigeren Preisen verschieben, profitieren hierbei. Falls es aber zu keiner bewussten Steuerung oder Anpassung des Verbrauchsverhaltens kommt und die Strompreise stark steigen, kann es zu höheren Kosten kommen.

Wie ist die Kündigungsfrist beim dynamischen Stromtarif der WEMAG?

Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. 

Was ist der Unterschied zwischen einem desintegrierten und integrierten dynamischen Tarif?

Im integrierten dynamischen Stromtarif sind die Netz- und Messtellenentgelte im vertraglich vereinbarten Preis inbegriffen.

Beim desintegrierten Tarif können Sie selbst Ihren Messstellenbetreiber wählen und dieser rechnet mit Ihnen die Messentgelte separat ab.
Die Wahl hätten Sie auch für die Netzentgelte – hier wäre dann der zuständige Netzbetreiber Ihr Ansprechpartner für die Netzentgelte und
Sie würden von diesem die Rechnungen hierfür erhalten.

Jetzt unseren desintegrierten dynamischen Stromtarif anfragen

Warum darf ich als Mensch über 30 den Young-Tarif nicht abschließen?

Mit unserem Young-Tarif wollen wir explizit junge Erwachsene beim Einstieg ins Leben außerhalb des elterlichen Haushaltes unterstützen. Wir hoffen mit unserem subventionierten Ökostromangebot ein wenig dabei helfen zu können, den Schritt in die ersten eigenen vier Wände auch finanziell zu meistern. Den Preisvorteil können wir allerdings nur realisieren, wenn der Tarif dieser eingeschränkten Zielgruppe zugänglich bleibt. Für uns ist das Ganze erstmal ein zeitlich begrenzter Test. Im Anschluss werden wir entscheiden, ob der Young-Tarif angenommen und fortgesetzt wird.

Warum führt die WEMAG einen Young-Tarif ein?

Die WEMAG möchte mit diesem Tarif junge Erwachsene im Alter von 18 bis 30 Jahren erreichen und beim Start in die erste eigene Wohnung oder Wohngemeinschaft unterstützen. Deshalb haben wir einen besonders preiswerten und flexiblen Young-Tarif für den Bezug von Ökostrom aufgelegt. 

Was ist besonders am Young-Tarif?

Gegenüber unserem Standard-Tarif WEMAG Ökostrom subventionieren wir diesen Tarif für junge Leute mit einem Preisvorteil. Außerdem gibt es zusätzlich einen Neukundenbonus der nach 12 Monaten mit der nächsten Jahresrechnung gutgeschrieben wird. Maximale Flexibilität ist dennoch gegeben, da der Vertrag monatlich kündbar ist.

Wer kann den Young Tarif abschließen?

Der Tarif richtet sich ausschließlich an junge Erwachsene in einem Alter zwischen 18 und 30 Jahren. 

Preisbremsen
Wie funktioniert die Preisbremse bei Gas und Wärme?

Private Haushalte und Unternehmen, die jährlich weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden an Gas verbrauchen, sowie Vereine erhalten 80 % ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs für 12 ct / kWh. Es geht hierbei nur um den Arbeitspreis. Der Grundpreis fällt nicht unter die Preisbremse und kommt daher hinzu. Wird Fernwärme bezogen, wird der Preis für 80% des Vorjahresverbrauchs auf 9,5 Cent je Kilowattstunde gedeckelt.

Sparen lohnt sich also, denn: verbraucht man mehr als 80 % des Vorjahresverbrauchs muss dafür der in der Regel deutlich höhere Vertragspreis bezahlt werden.

Wie funktioniert die Preisbremse bei Strom?

Für Stromkundinnen und -kunden, die bisher weniger als 30 000 kWh Strom im Jahr verbraucht haben, also vor allem Haushalte und kleinere Unternehmen, wird der Preis für 80% des Vorjahresverbrauchs auf 40 ct / kWh gedeckelt. Es geht hierbei nur um den Arbeitspreis. Der Grundpreis fällt nicht unter die Preisbremse und kommt daher hinzu. Der Vorjahresverbrauch entspricht entweder dem durch den Netzbetreiber prognostizierten Verbrauch oder dem Verbrauch des Jahres 2021. Sollte kein Verbrauch vorliegen, zum Beispiel, weil Sie ein neues Haus gebaut haben, wird eine Schätzregel angewendet.
Es lohnt sich, den Stromverbrauch zu reduzieren: wird mehr als 80% im Vergleich zum Vorjahr verbraucht, muss der i.d.R. höhere Vertragspreis bezahlt werden.

Wie hoch ist meine Entlastung durch die Gaspreisbremse?

Die Höhe der Entlastung errechnet sich für jeden Haushalt und jedes Unternehmen individuell und basiert auf einem komplexen Rechenverfahren.

Beispiel:
Durch die Energiekrise hat sich der Gasarbeitspreis von Familie Müller von 7 Cent pro Kilowattstunde auf 22 Cent pro Kilowattstunde innerhalb von 12 Monaten mehr als verdreifacht. Ihre Gasrechnung würde sich dadurch sehr stark erhöhen. Mit der Gaspreisbremse möchte die Bundesregierung Familie Müller entlasten und deckelt den Gaspreis für 80 % ihres prognostizierten Jahresverbrauchs auf 12 ct / kWh. 
Familie Müller erhält vom Staat deshalb die Differenz zwischen Vertragspreis (22 ct / kWh) und dem gedeckelten Preis (12 ct / kWh) als Entlastung. Bei einem prognostizierten Jahresverbrauch von 15.000 kWh erhält sie somit für 80 % - also 12.000 kWh - eine Entlastung von 10 Cent je Kilowattstunde. Die staatliche Unterstützung für das Vertragsjahr beträgt damit 1.200 Euro. 
Familie Müller versucht trotzdem möglichst viel Gas zu sparen, denn auch der gedeckelte Preis ist fast doppelt so hoch wie ihr früherer Gaspreis und für jede Kilowattstunde, die über das 80%-Kontingent hinausgeht, muss sie den Vertragspreis von 22 Cent pro Kilowattstunde bezahlen. 

Wie hoch ist meine Entlastung durch die Strompreisbremse?

Die Höhe der Entlastung errechnet sich für jeden Haushalt und jedes Unternehmen individuell und basiert auf einem komplexen Rechenverfahren.

Beispiel:
Durch die Energiekrise ist der Strompreis von Familie Müller von 30 Cent pro Kilowattstunde auf 50 Cent pro Kilowattstunde gestiegen. Ihre Stromrechnung würde sich dadurch deutlich erhöhen. Mit der Strompreisbremse möchte die Bundesregierung Familie Müller entlasten und deckelt den Preis für 80 % ihres prognostizierten Jahresverbrauchs auf 40 Cent pro Kilowattstunde. 
Familie Müller erhält vom Staat deshalb die Differenz zwischen Vertragspreis (50 ct / kWh) und dem gedeckelten Preis (40 ct / kWh) als Entlastung. Bei einem prognostizierten Jahresverbrauch von 4.500 kWh erhält sie somit für 80 % - also 3.600 kWh - eine Entlastung von 10 Cent je Kilowattstunde. Die staatliche Unterstützung für das Vertragsjahr beträgt damit 360 Euro. 
Familie Müller versucht trotzdem möglichst viel Strom zu sparen, denn auch der gedeckelte Preis ist deutlich höher als ihr früherer Strompreis und für jede Kilowattstunde, die über das 80%-Kontingent hinausgeht, muss sie 50 Cent pro Kilowattstunde bezahlen.
 

Greift die Strompreisbremse auch bei größeren Unternehmen?

Zu den mittleren und großen Unternehmen werden Firmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch gezählt. Bei diesen wird der Preis bei 13 Cent (zuzüglich Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich der Umsatzsteuer) für 70 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr - gedeckelt. Verbrauchen sie mehr, zahlen auch Unternehmen den regulären Marktpreis, den sie mit ihrem Versorger vertraglich vereinbart haben.

Wie wird der Verbrauch ermittelt, der für die Strompreisbremse berücksichtig wird?

Der zugrundeliegende Stromverbrauch entspricht entweder dem durch den Netzbetreiber prognostizierten Jahresverbrauch oder bei größeren Kunden dem tatsächlichen Verbrauch des Jahres 2021.

Wie wird der Verbrauch ermittelt, der für die Gaspreisbremse berücksichtig wird?

Der zugrundliegende Gasverbrauch entspricht entweder dem durch den Wärmelieferanten prognostizierten Jahresverbrauch mit Stand September 2022 (liegt dieser bspw. aufgrund eines Umzugs nicht vor, dann gilt die Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers) oder bei größeren Kunden dem tatsächlichen Verbrauch des Jahres 2021.

Mein aktueller Strom-Arbeitspreis liegt unter dem staatlichen Preisdeckel von 40ct/kWh. Erhalte ich dennoch eine Unterstützung?

Durch die staatliche Preisbremse möchte der Gesetzgeber Kundinnen und Kunden vor sehr hohen Energiepreisen schützen. Wer mehr als 40 Cent für die Kilowattstunde Strom bezahlt, erhält eine staatliche Unterstützung. Dieser vergünstigte Preis gilt allerdings nur für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Wird mehr verbraucht, muss dafür der in der Regel höhere Vertragspreis bezahlt werden. Liegt Ihr aktueller Arbeitspreis unter 40 Cent pro Kilowattstunde greift bei Ihnen die staatliche Preisbremse nicht, da Ihr Vertragspreis bereits niedriger ist als die Preisbremse.

Lohnt es sich überhaupt noch Energie zu sparen?

Ja, sparen lohnt sich mehr denn je! Zum einen, weil nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs staatlich unterstützt wird. Sie erhalten nur für 80% Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs den vergünstigten Preis. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie den Vertragspreis.
 
Zum anderen aus folgendem Grund: Mit der Jahresabrechnung wird wie jedes Jahr der tatsächliche Verbrauch abgerechnet. Sie erhalten den staatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 80 % Ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs immer. Wer es schafft, seinen Verbrauch unter die 80 %-Marke zu drücken, erhält am Ende des Jahres im Rahmen der Abrechnung zusätzlich Geld zurück - die eingesparte Menge multipliziert mit dem höheren Vertragspreis. Sparen belohnt der Staat also besonders.

Zu den Energiespartipps

Gilt die Preisbremse auch für den Heizstrom von Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen?

Ja, die Strompreisbremse gilt auch für Heizstrom. Bisher galt allerdings auch hier ein Preisdeckel (Referenzpreis) von 40 Cent/kWh. Mit der am 07.07.2023 im Bundesrat bestätigten Novelle der Preisbremsengesetze wurde nun eine Sonderregelung für Kunden mit tageszeitvariablen Tarifen (Hoch- und Niedertarif (HT/NT)) geschaffen. Für zeitlichen Anteil des Nachttarifes soll ein Preisdeckel von 28 Cent/kWh angewendet werden, für den zeitlichen Anteil des Hochtarifes am Tag weiterhin 40 Cent/kWh. Die Entlastung greift für berechtigte Kunden ab 01.08.2023 und wird mit den bis zur nächsten Jahresrechnung verbleibenden Abschlägen verrechnet, sobald die Umsetzung dieser neuen Regelung in der Abrechnungssoftware erfolgt ist. Anschließend erhalten Sie ein entsprechendes Abschlagsänderungsschreiben. Als betroffener Kunde brauchen Sie selbst nicht aktiv zu werden - Ihre Entlastung erhalten Sie automatisch. Die endgültige Verrechnung erfolgt spätestens mit Ihrer nächsten Jahresrechnung.

Ab wann und wie bekomme ich die Entlastung der Preisbremsen?

Die Preisbremsen zeigen mit dem Abschlag für März 2023 Wirkung, gelten aber rückwirkend auch für Januar und Februar. Grund dafür ist, dass die Umsetzung der Preisbremsen für die Energieversorger zahlreiche operative Herausforderungen mit sich bringt, insbesondere die Anpassung der erforderlichen IT-Prozesse.

Durch die staatlichen Entlastungen reduziert sich Ihr Abschlag für den März 2023. Da die Entlastungen für Januar und Februar bei Ihrem Abschlag im März berücksichtigt werden, wird dieser besonders gering ausfallen. Bitte beachten Sie, dass die monatlichen Abschläge bei der WEMAG zum 1. Kalendertag jedes Monats fällig sind und jeweils die Lieferung für den Vormonat betreffen. Die Abbuchung des Abschlags für den März erfolgt beispielsweise rückwirkend am 1. April.

Der bisherige Abschlagsbetrag ändert sich nicht. Dieser reduziert sich ggf. um den monatlichen Entlastungsbetrag, wenn Ihr Vertrag unter die Preisbremse fällt.

Weiterführende Infos: Wie hoch wird mein Abschlag inklusive der Preisbremse sein?

Abschlagsplan 2023 für Strom - Beispiel
Abschlagsplan 2023 für Gas - Beispiel
Wie hoch wird mein Abschlag inklusive der Preisbremse sein?

Wenn ihr Vertrag unter die Preisbremse fällt, erhalten Sie hierzu ein gesondertes Informationsschreiben von uns. Dort teilen wir Ihnen Ihren persönlichen Entlastungsbetrag für 2023 mit und zeigen, wie dieser Betrag sich auf Ihre monatlichen Abschläge verteilt. Sie müssen nicht tätig werden.

Im Prinzip ändert sich Ihr bisheriger Abschlagsbetrag auch nicht, wir reduzieren jedoch Ihren tatsächlichen Zahlbetrag um die monatliche Entlastung (bisheriger Abschlag - monatliche Entlastung = Zahlbetrag). Erstmalig soll das ab dem Abschlag für den Monat März passieren. Bei der WEMAG ist die Fälligkeit der Abschläge überwiegend rückwirkend für den Vormonat. Der Abschlag für März wird in diesen Fällen also voraussichtlich am 1. April abgebucht und wird besonders niedrig ausfallen, da auch die monatliche Entlastung für die Monate Januar und Februar 2023 rückwirkend berücksichtigt wird.

Der Ihnen zustehende Entlastungsbetrag wird Sie in jedem Fall erreichen, unabhängig davon ob die Verteilung auf die Abschlagsbeträge erfolgt. Sollten Sie Ihre Abschläge selbst überweisen und keine korrekte Anpassung vorgenommen haben, erfolgt der Ausgleich mit der nächsten Jahresrechnung. Ändert sich der bisherige Abschlag auf Grund einer Jahresrechnung oder Ihrer Anpassung, wird ebenfalls die monatliche Entlastung berücksichtigt.
 

Wärmepumpe
Welche Wärmequellen können mit einer Wärmepumpe genutzt werden?

Eine Wärmepumpe kann aus verschiedenen Wärmequellen Wärme gewinnen. Die gängigsten Wärmequellen sind:

  • Luft: Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kann Wärme aus der Umgebungsluft entziehen. Dies ist eine praktische Lösung, da keine Grabungs- oder Bohrarbeiten erforderlich sind, um an die Wärmequelle zu gelangen.
  • Boden: Eine Erdwärmepumpe kann Wärme aus dem Boden entziehen. Hierbei wird eine Reihe von Rohren in den Boden eingelassen, die mit einer Flüssigkeit gefüllt sind. Diese Flüssigkeit zirkuliert durch das Rohrsystem und gibt ihre Wärme an das Kältemittel in der Wärmepumpe ab.
  • Grundwasser: Eine Wasser-Wasser-Wärmepumpe nutzt Grundwasser als Wärmequelle. Hierbei wird Grundwasser aus einem Brunnen entnommen und durch einen Wärmetauscher geleitet, wo es seine Wärme an das Kältemittel in der Wärmepumpe abgibt.
  • Solarthermie: Eine Solarthermieanlage kann auch als Wärmequelle für eine Wärmepumpe dienen. Hierbei werden Sonnenkollektoren auf dem Dach des Gebäudes installiert, die die Sonnenenergie in Wärme umwandeln. Diese Wärme wird dann an das Kältemittel in der Wärmepumpe übertragen.

Jede Wärmequelle hat ihre eigenen Vor- und Nachteile und nicht jede Wärmequelle ist für jede Situation geeignet. Der Energiebedarf des Gebäudes, die verfügbaren Ressourcen und die örtlichen Gegebenheiten sollten bei der Wahl der Wärmequelle berücksichtigt werden.

Welche Eigenschaften der Immobilie sind optimal für eine Wärmepumpe?

Für eine effiziente Nutzung einer Wärmepumpe sind verschiedene Eigenschaften der Immobilie von Bedeutung. Einige wichtige Faktoren sind:

  1. Gut isoliertes Gebäude: Eine gut isolierte Immobilie ist ideal für eine Wärmepumpe, da weniger Energie benötigt wird, um das Innere des Gebäudes auf eine angenehme Temperatur zu heizen und diese zu halten. Häuser, die nach 1994 gebaut wurden verfügen meist über einen ausreichenden Wärmedämmungsstandard. Wenn bereits eine energetische Sanierung stattgefunden hat, eigenen sich auch ältere Immobilien häufig gut für den Umstieg auf eine Wärmepumpe.

  2. Niedriger Wärmebedarf: Eine Wärmepumpe ist besonders effektiv in Gebäuden mit einem niedrigen Wärmebedarf, da sie bei niedrigeren Temperaturen arbeitet. Wenn das Gebäude gut isoliert ist, ist der Wärmebedarf niedriger.

  3. Fußbodenheizung: Eine Fußbodenheizung ist eine ideale Ergänzung zu einer Wärmepumpe, da sie eine gleichmäßige Wärmeverteilung im Raum ermöglicht und die niedrige Betriebstemperatur der Wärmepumpe unterstützt.

  4. Flächenheizungen im Allgemeinen: Flächenheizungen wie Wand- oder Deckenheizungen sind auch geeignet, da sie eine größere Fläche beheizen als herkömmliche Heizkörper und somit niedrigere Temperaturen benötigen.

  5. Platzverhältnisse: Eine Wärmepumpe benötigt Platz für die Innengeräte, wie den Heizungs- und Trinkwasserspreicher und für die Außeneinheit, die je nach Wärmequelle verschiedene Rahmenbedingungen benötigt, um installiert zu werden. Viel Platz im Hauswirtschaftsraum oder im Keller des Hauses ist somit ideal.

Was muss ich tun, wenn ich an einer Wärmepumpe interessiert bin?

Unser Wärmepumpenpaket bieten wir gemeinsam mit unseren Partnern in der Region rund 80 km um Schwerin an. Mit unserem Wärmepumpenkonfigurator können Sie Ihre neue Heizung bequem online konfigurieren. Gehen Sie wie folgt vor:

1. Wärmepumpen-Konfigurator öffnen: Ihre neue Heizung können Sie direkt online mit unserem Konfigurator für Wärmepumpen planen. 

2. Daten zur Immobilie angeben: Anhand einiger weniger Angaben zu Ihrer Immobilie erhalten Sie mit dem Konfigurator ein erstes Richtpreisangebot und viele weitere spannende Informationen z. B. zur Wirtschaftlichkeit und voraussichtlichen Förderhöhe der neuen Heizung.

3. Ergebnis zusenden lassen: Wenn Sie das Ergebnis des Wärmepumpen-Konfigurators in übersichtlicher PDF-Form erhalten möchten, hinterlassen Sie bitte Ihre Kontaktdaten. Sie erhalten das Richtpreisangebot für Ihre neue Wärmepumpe per E-Mail und können bei Interesse direkt hierüber einen Vor-Ort-Termin für die genaue Planung der Wärmepumpe anfragen.

4. Vor-Ort-Termin vereinbaren: Vereinbaren Sie im nächsten Schritt einfach einen Vor-Ort-Termin. Der Termin ist kostenpflichtig, wird bei Beauftragung jedoch verrechnet. Nach dem Vor-Ort-Termin erhalten Sie Ihr finales Angebot für die neue Wärmepumpe. 

5. Beauftragung Ihrer neuen Heizung: Wir freuen uns, wenn wir anschließend den Auftrag von Ihnen erhalten. Sie müssen nun erstmal nichts weiter tun. Wir kümmern uns. 

Kümmert sich die WEMAG auch um die Entsorgung meiner alten Heizung?

Wenn Sie uns mit dem Austausch Ihrer alten Heizung durch eine Wärmepumpe beauftragen, übernehmen wir selbstverständlich auch die fachgerechte Entsorgung Ihrer alten Heizung.

Wie funktionieren Wärmepumpen?

Wärmepumpen sind Geräte, die Wärme aus einer Quelle auf niedrigem Temperaturniveau aufnehmen und sie auf ein höheres Temperaturniveau transportieren, um zum Beispiel ein Haus zu heizen oder warmes Wasser bereitzustellen. Dabei wird Energie benötigt, die aus elektrischem Strom, Gas oder anderen Quellen stammen kann. Das Funktionsprinzip einer typischen Wärmepumpe läuft wie folgt ab:

  1. Verdampfung: Die Wärmepumpe entzieht der Umgebung (z.B. der Luft, dem Boden oder dem Grundwasser) Wärme durch Verdampfung eines Kältemittels in einem Verdampfer. Das Kältemittel hat eine niedrige Siedetemperatur und verdampft bei relativ geringer Temperatur.
  2. Kompression: Der dampfförmige Zustand des Kältemittels wird im Kompressor komprimiert und dadurch auf ein höheres Temperaturniveau gebracht. Dabei wird die Energie benötigt, die von der Wärmepumpe genutzt wird.
  3. Kondensation: Das heiße, komprimierte Kältemittel gibt die aufgenommene Wärme im Kondensator ab und kondensiert dabei wieder zu einer Flüssigkeit.
  4. Expansion: Das kalte, flüssige Kältemittel wird im Expansionsventil entspannt und dadurch auf das niedrige Temperaturniveau gebracht, das im Verdampfer benötigt wird.

Dieser Kreislauf wiederholt sich kontinuierlich. Die Wärmepumpe kann auch umgekehrt betrieben werden, um kühle Luft in einem Raum zu erzeugen, indem sie Wärme aus dem Raum entzieht und nach draußen transportiert. Wärmepumpen sind eine effiziente Art der Heizung und Kühlung, da sie im Vergleich zu herkömmlichen Heizsystemen weniger Energie benötigen und damit Kosten und Emissionen reduzieren können.

Funktionsprinzip einer Wärmepumpe
Grafik: Funktionsprinzip einer Wärmepumpe
Was bedeutet das neue Heizungsgesetz für mich beim Neubau?

Das neue Gebäudeenergiegesetz gilt für alle einzubauenden Heizungen in Neubaugebieten, für die ab dem 01.01.2024 ein Bauantrag gestellt wird. Bauherrinnen und Bauherren müssen dann eine der folgenden Heiztechnologien nutzen: Fernwärme, Wärmepumpen, Holz- bzw. Pelletheizungen, Hybridheizungen, Stromheizungen, Solarthermie oder Gasheizungen mit mind. 65 Prozent klimaneutralen Energieträgern wie Biomethan. Eine Ausnahme dieses Heizungsgesetzes gilt für Neubauten, die in Baulücken errichtet werden. Für sie greifen die gleichen Regeln wie für Bestandsgebäude.

Gesetzlich muss ab 2024 jede neu eingebaute Heizung in Neubaugebieten zu mind. 65 Prozent mit klimafreundlichen Energien betrieben werden oder auf den Wasserstoffbetrieb umgerüstet werden können, insofern der Wärmeplan Ihrer Kommune ein Wasserstoffnetz vorsieht. Für Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es Übergangsfristen: In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern werden Erneuerbare Energien beim Heizungswechsel spätestens nach dem 30. Juni 2026 Pflicht. In kleineren Städten ist der Stichtag der 30. Juni 2028. Gibt es in Ihrem Wohnort bereits vorab eine kommunale Wärmeplanung, können frühere Fristen greifen.

Ich heize mit einer Wärmepumpe und habe gehört, dass ich nach dem Energiefinanzierungsgesetz die KWKG-Umlage sowie die Offshore-Netzumlage nicht mehr zahlen muss – wie und ab wann kann ich davon profitieren?

Das Energiefinanzierungsgesetz (§22 EnFG) sieht vor, dass Betreiber von elektrischen Wärmepumpen unter bestimmten Bedingungen keine KWKG-Umlage und Offshore-Netzumlage zahlen müssen (Privilegierung). Die beiden Umlagen werden normalerweise vom lokalen Stromnetzbetreiber an die WEMAG als Lieferant berechnet und dann an Sie als Verbraucher weitergegeben.

Die Privilegierung steht nach § 68 EnFG unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Union (EU). Diese Genehmigung der EU ist bisher nicht erfolgt.

Deshalb kann die Regelung momentan noch nicht angewendet werden. Es ist derzeit unklar, ob und wann die EU die Genehmigung erteilen wird und welche Bedingungen dabei gelten werden.

Was besagt das neue Heizungsgesetz (GEG)?

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch Heizungsgesetz genannt, zielt darauf ab, die Wärmeversorgung in Deutschland bis 2045 klimaneutral zu gestalten. Das bedeutet, dass fossil betriebene Öl- oder Gasheizungen schrittweise durch erneuerbare Energiequellen wie Bioenergie, Geothermie, Solarthermie oder Umweltwärme ausgetauscht werden.

Das neue Heizungsgesetz betrifft unmittelbar nur Neubaugebiete und Öl- oder Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind. Für defekte Heizungen, die nicht repariert werden können, gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Danach gibt die kommunale Wärmeplanung Regelungen für den jeweiligen Ort vor und beschließt, ob Fernwärmenetze oder Gasnetze für Biogas oder Wasserstoff gebaut werden.

Wo finde ich einen passenden Stromtarif für meine Wärmepumpe?

Für den Betrieb elektrischer Wärmepumpe mit einem separaten, unterbrechbaren Zähler bieten wir einen passenden Tarif an, der günstiger als Haushaltsstrom ist. Bitte beachten Sie, dass hierfür zwingend ein separater Stromzähler notwendig ist, der zusätzlich unterbrechbar sein muss. Mehr Informationen hierzu finden Sie auf unserer Produktseite zum Wärmepumpentarif.

GEG: Welche Heizungen sind ab 2024 erlaubt?

Das ist davon abhängig, ob Sie bereits eine Heizung besitzen oder eine neue einbauen wollen. Funktionierende Öl- oder Gasheizungen, die jünger als 30 Jahre sind, können weiter genutzt und bei Bedarf repariert werden. Beim Austausch oder Neubau müssen Heizungen zukünftig aber mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Anforderungen erfüllen z. B. elektrische Wärmepumpen, Holz- bzw. Pelletheizungen oder Gasheizungen, die mit Biomethan betrieben werden oder auf Wasserstoff umgerüstet werden können.

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GEG: Wie wird der Heizungstausch gefördert?

Der Bund fördert alle Maßnahmen zum Einbau eines Heizsystems mit Erneuerbaren Energien entweder mit einem Zuschuss oder mit einem zinsgünstigen Kredit.

Im Überblick:

  • 30 Prozent Grundförderung für den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung ab 2024.
  • 20 Prozent Geschwindigkeitsbonus zusätzlich für den Austausch Ihrer alten fossilen Heizung bis Ende 2028.
  • 30 Prozent einkommenssteuerabhängigen Bonus für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr.
  • 70 Prozent Gesamtförderung: Sie können maximal 70 Prozent Ihrer Kosten tilgen, indem Sie die Boni miteinander kombinieren.
Ich betreibe eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (z. B. Wärmepumpe, Batteriespeicher, Wallbox) – kann ich vom Netzentgelt-Rabatt nach §14a EnWG profitieren?

Nach §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) müssen seit 01.01.2024 neu in Betrieb gehende Anlagen wie Wärmepumpen, Batteriespeicher oder Wallboxen vom zuständigen Stromnetzbetreiber so angeschlossen werden, dass eine Steuerbarkeit gewährleistet ist.

Für Bestandsanlagen, die vor dem 01.01.2024 angeschlossen wurden und für die bisher bereits mit dem Netzbetreiber eine Reduzierung der Netzentgelte vereinbart ist, gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2028. Alle anderen Bestandsanlagen bleiben von der Regelung ausgenommen, es sei denn eine freiwillige Teilnahme ist gewünscht und kommt in Frage.

Die Fernsteuerbarkeit soll dabei helfen, die Stabilität des Stromnetzes bei Bedarf sicherzustellen und Überlastungen vorzubeugen. Im Gegenzug profitieren teilnehmende Anlagenbetreiber von reduzierten Netzentgelten auf Ihrer Stromrechnung. Hierfür stehen verschiedene sogenannte „Module“ zur Wahl. Modul 1 ist der Standard und umfasst einen pauschalen, jährlichen Rabatt. Bei Modul 2 wird der Rabatt verbrauchsabhängig je Kilowattstunde gewährt. In Zukunft soll ein Modul 3 ergänzt werden, welches zeitlich variable Netzentgelte abbildet.

Wenn Sie mit Ihrer Anlage unter die Regelung nach §14a EnWG fallen, sollten Sie zunächst Kontakt zu Ihrem örtlich zuständigen Stromnetzbetreiber aufnehmen und klären, nach welchem Modul Sie den Rabatt auf die Netzentgelte wünschen. Der Netzbetreiber muss dies in seinen Systemen berücksichtigen und uns als Lieferanten anschließend alle für die Abrechnung notwendigen Informationen übermitteln, so dass der Netzentgelt-Rabatt auf Ihrer nächsten Stromrechnung berücksichtigt werden kann.

Was bedeutet das neue Heizungsgesetz für mich als Eigentümerin oder Eigentümer?

Für bestehende Gebäude gibt es Übergangsfristen, um eine bessere Abstimmung der Investitionsentscheidung auf die kommunale Wärmeplanung zu ermöglichen. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern müssen diese bis zum 30.06.2026 vorlegen, kleinere Städte bis zum 30.06.2028. In manchen Kommunen gibt es eine solche Wärmeplanung schon jetzt. Diese gibt vor, wie die Heizinfrastruktur klimafreundlich umgebaut wird, damit Sie auf dieser Grundlage entscheiden können, welche Heizungsart Sie zukünftig nutzen werden.

Zahlungsschwierigkeiten
Ich bin aufgrund besonderer, krisenbedingter Umstände in Zahlungsschwierigkeiten – kann ich vom Hilfsfonds der WEMAG profitieren?

Für Kundinnen und Kunden mit Zahlungsschwierigkeiten, die wirtschaftlich besonders schwer betroffen sind, hat die WEMAG zur Vermeidung von Energiesperren einen Härtefallfonds aufgelegt. Als Kunde mit Zahlungsproblemen sollten Sie sich so frühzeitig wie möglich bei uns melden, damit gemeinsam eine Lösung gefunden werden kann, bevor eine Sperrung droht.

Neben Ratenzahlungen ist bei besonderen Härten durch den Hilfsfonds der Verzicht auf Teile der Forderung möglich. Das Hilfsangebot richtet sich an Kunden, die infolge der krisenbedingten Preissteigerungen und besonderer persönlicher Umstände in Not geraten sind.

Sprechen Sie uns an!

Was kann ich tun, wenn sich bei mir Zahlungsschwierigkeiten abzeichnen?

Bitte nehmen Sie so frühzeitig wie möglich Kontakt zu uns auf. Gemeinsam finden wir eine Lösung. Die aktuelle Marktsituation mit steigenden Energiekosten stellt uns alle vor enorme Herausforderungen. Je nach persönlicher und beruflicher Situation kann man schneller als früher in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Wir möchten Sie bei der Bewältigung unterstützen und bieten zum Beispiel die Möglichkeit, eine Ratenzahlungsvereinbarung abzuschließen.

Sprechen Sie uns an.

Wie kann ich meine Energiekosten reduzieren?

Am wenigsten kostet die Energie, die gar nicht erst verbraucht wird. Befolgen Sie daher die wichtigsten Energiespartipps, die wir hier für Sie zusammengestellt haben:

https://www.wemag.com/energiesparenzusammen 

Allein die Absenkung der Raumtemperatur um nur 1 Grad bewirkt eine Kosteneinsparung von etwa 6 Prozent. Beherzigt man gleich mehrere Tipps, sind schnell Einsparungen von 10-20 Prozent realistisch. Probieren Sie es gleich aus, setzen Sie sich persönliche Einsparziele und halten Sie durch. Verhaltensänderungen beim Energieverbrauchen benötigen Zeit und Beharrlichkeit.

Ich habe bereits eine Mahnung erhalten, was kann ich tun?

Um eine weitere Eskalation bis hin zu einer Sperrung des Anschlusses zu vermeiden, sollten Sie natürlich die offene Forderung umgehend begleichen. Bitte zögern Sie nicht und melden Sie sich bei uns, falls Sie den angemahnten Betrag nicht zahlen können. Dadurch lässt sich meist ein weiterer Kostenaufwuchs vermeiden. Reden Sie mit uns und wir finden sicher eine Lösung, zum Beispiel mit einer Ratenzahlungsvereinbarung.

Sprechen Sie uns an.

Wer kann mir helfen, wenn sich Schulden aufbauen oder schon aufgebaut haben?

Bitte melden Sie sich frühzeitig bei uns, wenn Sie Zahlungsschwierigkeiten haben oder sich bereits Schulden anhäufen. Wir versuchen, gemeinsam eine Lösung für Ihre offene Forderung bei uns zu finden, damit wir Sie auch weiterhin versorgen können.

Sich Hilfe zu holen ist kein Zeichen von Schwäche. Schon ein präventives Beratungsgespräch bei einer Schuldnerberatung kann dabei helfen, die aktuellen Herausforderungen zu strukturieren und einer weiteren Verschärfung der finanziellen Situation vorzubeugen.

Lassen Sie sich beraten. Erstberatungen sind in der Regel kostenfrei.

Hier haben wir für Sie eine Auswahl von Anlaufstellen zusammengestellt:

Liste siehe: Wie kann ich Energieschulden vermeiden? 

Elektromobilität
Welche Kosten kommen bei der Anschaffung einer Ladeeinrichtung auf mich zu?

Grundsätzlich benötigen Sie die Hardware, d.h. die Wallbox bzw. eine Ladesäule. In unserem Ladesäulenkonfigurator finden Sie die verschiedenen Ladeeinrichtungen inkl. Preisangaben. Zusätzlich entstehen Installationskosten. Diese sind abhängig von den Gegebenheiten bei Ihnen zu Hause. 

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Installiert die WEMAG auch die Wallbox oder Ladesäule?

Ja. Auf Ihren Wunsch erhalten Sie ein Rundum-Sorglospaket von uns inklusive Installation. Für Privatkunden bzw. einzelne Ladepunkte ermöglichen wir die Installation im Umkreis von etwa 100 km von 19053 Schwerin. Weitere Informationen zu unseren Angeboten für Privatkunden finden Sie auch auf unserer Seite für private Lademöglichkeiten.

Für größere Projekte mit mehreren Ladepunkten errichten wir auch deutschlandweit.

Ich habe keine Möglichkeit, die Wallbox an einer Wand zu befestigen. Welche Optionen gibt es?

Zu jeder Ladebox kann man zusätzlich einen Ständer/ eine Stele bestellen. Somit wird die Ladebox ganz einfach zur Ladesäule.

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Ist die Wallbox anmeldepflichtig? Wer meldet die Wallbox an?

Ladeeinrichtungen bis einschließlich 11 kW sind anmeldepflichtig, d.h. Ihr Elektroinstallateur prüft zuerst Ihren Anschluss und teilt dem örtlichen Stromnetzbetreiber vorher mit, dass bei Ihnen eine Ladebox installiert wird. Sofern Sie die Ladestation bei uns bestellen, unterstützen wir Sie dabei gern. Ladeeinrichtungen über 11 kW sind zustimmungspflichtig, d.h. die Ladestation muss vor dem Bau beim Stromnetzbetreiber beantragt werden. Der Netzbetreiber prüft dann den Hausanschluss. Die kann bis zu 8 Wochen dauern. Nach Rückmeldung vom Netzbetreiber und ggf. Erweiterung des Hausanschlusses, kann die Ladestation installiert werden. Hierbei wird ggf. ein Baukostenzuschuss fällig, den der Netzbetreiber in Rechnung stellt  (exemplarische Kosten der WEMAG Netz GmbH entnehmen Sie der entsprechenden Entgelttabelle).

Für Gebiete, in denen die WEMAG Netz GmbH das Stromnetz betreibt, finden Sie weitere Informationen zur Anmeldung und Genehmigung von Ladeeinrichtungen auf den Seiten der WEMAG Netz GmbH

Wie viel kW sind für das Laden zu Hause sinnvoll?

Erfahrungsgemäß wird Ihr E-Fahrzeug nicht komplett entladen sein, wenn Sie zu Hause ankommen. Wenn Sie Ihr Fahrzeug über Nacht laden, reichen 3,7 kW grundsätzlich aus.

Beispiel: Bei 3,7 kW Ladung pro Stunde ist Ihr Fahrzeug nach 8 Stunden mit 29,6 kWh geladen (3.7 kW x 8 h = 29,6 kWh). Bitte vergleichen Sie den Wert mit der Kapazität Ihrer Fahrzeugbatterie. Damit erkennen Sie, ob diese Variante für Sie in Frage kommt.

Durch die Umwandlung von Wechselstrom zu Gleichstrom kommt es beim Laden zu Verlusten. Sie betragen je nach Fahrzeug typischerweise 5-15%. Beim langsameren Laden können die Verluste auch höher sein, insbesondere beim Laden per Schuko. 

Wir empfehlen Ihnen, dass Sie Ihre E-Fahrzeug per Wallbox laden. Mit Blick in die Zukunft empfehlen wir Ihnen eine Ladeeinrichtung von 11 kW für Ihr zu Hause. Damit laden Sie nicht nur schneller, sondern sind so auch für die technische Weiterentwicklung der E-Fahrzeuge gewappnet.

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Ich habe einen Kraftstromanschluss im Außenbereich (Garage/Carport). Kann ich diesen nutzen?

Ja, die Ladebox kann an diesen Kraftstromanschluss angeschlossen werden. Sollten Sie keinen Kraftstromanschluss haben oder den vorhandenen Anschluss für andere technische Geräte (z.B. Kreissäge) freihalten wollen, wird für die Ladebox ein separater Anschluss gelegt.

Schauen Sie sich die Gegebenheiten für die Installation einer Wallbox oder Ladesäule für Zuhause vor Ort an?

Der kürzeste Weg hin zu einer Wallbox oder Ladesäule für Ihr Zuhause führt über unseren Ladesäulen-Konfigurator.

  1. Tragen Sie in dem Ladesäulen-Konfigurator ein, welche Anforderungen Sie an Ihre persönliche Ladelösung für Zuhause haben und fragen Sie Ihr individuelles Angebot direkt über den Konfigurator an.
  2. Anschließend stehen wir Ihnen auch für eine Beratung zur Elektromobilität zur Verfügung. Auf Wunsch bieten wir eine kostenpflichtige Vor-Ort-Begehung an, um ein maßgeschneidertes Konzept zu entwickeln. Die Kosten der Vor-Ort-Begehung werden bei Annahme unseres Angebots verrechnet.

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Hat die WEMAG einen gesonderten Stromtarif für das Laden von E-Autos?

Ja, für das Gebiet der WEMAG Netz GmbH haben wir ein spezielles Angebot zum Laden von Elektro-Autos, den Tarif  WEMAG Ökostrom Ladesäule.

Mit dem Stromtarif WEMAG Ökostrom Ladesäule können Sie Ihre Ladeeinrichtung im Vergleich zu einem normalen Ökostromtarif kostengünstig laden. Der Preisvorteil entsteht, da der Netzbetreiber eine Unterbrechung der Stromversorgung in der Zeit von 11 Uhr bis 13 Uhr und 17 Uhr bis 19 Uhr vornehmen wird. Voraussetzung für die Nutzung des Tarifs ist ein separater Zähler für die Ladeeinrichtung. Sofern Ihr Zählerschrank noch Platz für einen zweiten Zähler hat, ist die Installation relativ einfach. Die Kosten dazu sind abhängig von den Gegebenheiten vor Ort. Für ein Angebot wenden Sie sich bitte an die WEMAG Netz GmbH.

Kontakt zur WEMAG Netz GmbH: ladestation@wemag-netz.de

Sollten Sie bereits einen zweiten Zähler installiert haben, weil Ihre Immobilie eine Wärmepumpe hat, ist dieser Wärmepumpentarif auch für das Laden Ihres E-Fahrzeugs nutzbar. In diesem Fall benötigen Sie keinen zusätzlichen Zähler für die Ladebox.
Wir arbeiten daran, das Angebot auch auf weitere Netzgebiete zu erweitern.

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Was ist das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (kurz: GEIG) und wen betrifft es?

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) ist ein deutsches Gesetz, das den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Gebäuden fördert. Es setzt eine EU-Richtlinie um, die darauf abzielt, die Elektromobilität zu stärken und den Zugang zu Ladepunkten in Wohn- und Nichtwohngebäuden zu erleichtern. Das GEIG betrifft verschiedene Personengruppen und Institutionen, die Immobilien besitzen, bauen oder sanieren. Die konkreten Anforderungen hängen von der Art des Gebäudes (Wohn- oder Nichtwohngebäude) und dessen Nutzung ab.

Weitere Infos zum GEIG

 

Wie wird die Ladekarte aktiviert und ab wann kann ich sie nutzen?

Sie erhalten Ihre Ladekarte oder Ihren Schlüsselanhänger im deaktivierten Zustand, damit es bei Fehlern beim Versand nicht zu Missbrauch kommen kann. Sie können die Karte in der WEMAG Lade-App oder im WEMAG Ladeportal unter "Karten" aktivieren.

Warum ist nach Registrierung für die WEMAG-Lade-App bereits eine Karten-ID in meinem Konto hinterlegt?

Die angezeigte Karten-ID mit dem Smartphone-Symbol links ist Ihre Account-ID für die Nutzung der WEMAG Lade-App. Mithilfe dieser ID können Sie die WEMAG Lade-App nutzen.

Wo kann ich mit der WEMAG-Ladekarte laden?

Mit der WEMAG-Ladekarte laden Sie an mehr als 180.000 Ladestationen europaweit. Unsere Partner-Ladepunkte können Sie ganz unkompliziert in der WEMAG Lade-App oder über das WEMAG Ladeportal einsehen.

Wo kann ich die WEMAG Lade-App herunterladen?

Die WEMAG Lade-App finden Sie im Google Play Store oder im Apple App Store unter dem Namen "Easy Charging Quality".

Zu welchen Tarifen lade ich mein Elektroauto mit der Ladekarte der WEMAG an öffentlichen Ladesäulen? Wo kann ich den Tarif der jeweiligen Ladesäule einsehen?

Den Tarif der jeweiligen Ladesäule sehen Sie über die WEMAG Lade-App oder über das WEMAG Ladeportal ein. Gehen Sie dazu in folgenden Schritten vor:

1. Öffnen Sie die WEMAG Lade-App oder das WEMAG Ladeportal.
2. Wählen Sie im nächsten Schritt Ihre Ladesäule aus.
3. Klicken Sie auf "Ladetarif/Preisgestaltung".
4. Im folgenden Fenster können Sie Ihre Konditionen einsehen.
Lade ich mit der Ladekarte überall Ökostrom?

Wir können leider nicht garantieren, dass Sie an jeder unserer Partnerladesäulen 100 % Ökostrom erhalten. In der WEMAG Lade-App können Sie nach Ladepunkten mit 100 % Ökostrom filtern und suchen. An allen WEMAG-Ladestationen tanken Sie 100 % Ökostrom.

Kann ich mit der WEMAG-Ladekarte auch an Ladesäulen anderer Anbieter laden?

Ja, mit der WEMAG-Ladekarte können Sie an mehr als 850.000 WEMAG- und Partnerladesäulen europaweit laden. Alle verfügbaren Ladesäulen finden Sie im WEMAG-Ladeportal und in der WEMAG Lade-App.

JETZT VERFÜGBARE LADESÄULEN ANSEHEN

Was muss ich tun, wenn ich meine Ladekarte verloren habe?

Bei Verlust der Karte oder des Schlüsselanhängers sollten Sie diese/n schnellstmöglich in Ihrem Ladeportal-Account oder in der Lade-App unter "Karten" deaktivieren.

Wie werden die Ladevorgänge abgerechnet?

Die Abrechnung der Ladevorgänge erfolgt um den 13 eines Monats. Die Ladekosten werden per SEPA-Lastschrift um den 24. des Folgemonats für den vorangegangenen abgeschlossenen Monat von Ihrem Konto abgebucht. Für Unternehmen besteht zudem die Möglichkeit der Zahlung auf Rechnung.

Welche Bestandteile haben die Ladesäulentarife?

Die Konditionen der jeweiligen Ladesäule legt der Betreiber der Ladesäule fest. Der Ladepreis setzt sich aus mehreren Tarifbestandteilen zusammen. Folgende Preisbestandteile können zum Tragen kommen:

  • Gebühr pro kWh,
  • Gebühr pro Minute,
  • Ladestationsparken (pro Minute),
  • Startpreis (einmalig).

Den Tarif der jeweiligen Ladesäule sehen Sie über die WEMAG Lade-App oder über das WEMAG Ladeportal. Wählen Sie dazu die entsprechende Ladesäule aus. Unter "Ladetarif" / "Preisgestaltung" sehen Sie die Konditionen.

Die Abrechnung der Ladevorgänge erfolgt um den 13 eines Monats. Die Ladekosten werden per SEPA-Lastschrift um den 24. des Folgemonats für den vorangegangenen abgeschlossenen Monat von Ihrem Konto abgebucht. Für Unternehmen besteht zudem die Möglichkeit der Zahlung auf Rechnung.

Können andere Personen die Ladekarte mitnutzen?

Die Ladekarte ist mit den Daten des Ladekarteninhabers verknüpft. Die Weitergabe der Karte ist die Entscheidung des Karteninhabers / der Karteninhaberin. Diese/r muss sich bewusst sein, dass die Karte bei Weitergabe missbraucht werden kann. In einem solchen Fall ist die Deaktivierung der Ladekarte im WEMAG Ladeportal möglich. Die WEMAG Ladekarte ist nicht mit einem Fahrzeug verknüpft und kann auch für weitere Fahrzeuge genutzt werden.

Gibt es die Möglichkeit, weitere Ladekarten zu bekommen?

Ja, es können weitere Ladekarten zum Beispiel für Fahrzeugflotten angelegt werden. Pro WEMAG Ladekarte fallen Kosten in Höhe von 9,99 € und pro Schlüsselanhänger in Höhe von 14,99 € an. Bei Interesse an weiteren Ladekarten und / oder Schlüsselanhängern senden Sie uns bitte eine kurze E-Mail an laden@wemag.com.

Wie kann ich meine Daten für die Ladekarte ändern?

Ihre Daten können Sie jederzeit in der Lade-App oder im WEMAG-Ladeportal unter "Daten" ändern.

Wie viel Ladestrom braucht ein Elektroauto?

Durch ein Elektroauto erhöht sich der jährliche Stromverbrauch erheblich. Die gängigsten Elektrofahrzeuge in Deutschland benötigen etwa 20 kWh pro 100 km. Anhand dieser Werte können Sie Ihren Verbrauch einschätzen:

  • 5.000 km → 1.000 kWh
  • 10.000 km → 2.000 kWh
  • 12.500 km → 2.500 kWh
  • 15.000 km → 3.000 kWh
Was ist ein Ladestromtarif?

Ein Ladestromtarif ist ein spezieller Stromtarif, mit dem Sie Strom speziell für Ihr Elektroauto beziehen können. Im Gegensatz zum normalen Haushaltsstrom, der meist einen einheitlichen Preis pro Kilowattstunde (kWh) hat, sind Ladestromtarife häufig kostengünstiger. Dies liegt daran, dass die Ladesäulen und Wärmepumpen als netzdienlich eingestuft werden, sobald es einen separaten Zähler als unterbrechbare Versorgungeinrichtung gibt. Im Netzgebiet der WEMAG Netz GmbH ist das mit einer Sperrzeit von 11-13 Uhr und 17-19 Uhr verbunden. In der Zeit ist das Laden nicht möglich. 

Was kostet der Einbau eines separaten Stromzählers, um Ladestrom zu beziehen?

Die Kosten hängen davon ab, ob im Zählerschrank zu Hause noch Platz für einen zusätzlichen Stromzähler vorhanden ist oder ob dieser erweitert werden muss. Ein solcher Umbau kann, abhängig vom Aufwand, zwischen 100 und 1.000 Euro kosten. Der notwendige Aufwand sollte vorher von einer Elektrofachkraft geprüft werden. Für die Installation des zusätzlichen Stromzählers entstehen weitere Kosten von etwa 100 Euro.

Ist ein Umbau nicht möglich, ist ein neuer Zählerschrank notwendig. Die Kosten dafür liegen zwischen 1.500 und 3.000 Euro je nach Schrankgröße und Komplexität der Elektroverteilung.

Zusätzlich wird ein Messstellenentgelt berechnet, das in den Strompreis einfließt: Bei einem Smart Meter beträgt dies jährlich 50 Euro.

In Kombination mit einer Photovoltaikanlage ist außerdem zu beachten, dass die Ladestation oder die Wärmepumpe, dann in den genannten Sperrzeiten auch nicht von dem Strom vom eigenen Dach profitiert. Da bei der Installation einer Photovoltaikanlage allerdings ebenfalls am Zählerschrank gearbeitet wird, lohnt es sich direkt darüber mit unseren Experten zu sprechen, um für den individuellen Anwendungsfall die optimale Lösung zu finden.

Kann ich auch Nachtstrom für mein Elektroauto nutzen?

Ja, wenn Sie Ihr Elektroauto regelmäßig über Nacht laden, kann sich ein Nachtstromtarif (Zwei-Zeiten-Tarif) lohnen. Während der Nebenzeiten, oft zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens, wird zum günstigeren Niedertarif (NT) abgerechnet. Tagsüber in den Hauptzeiten gilt dagegen ein höherer Hochtarif (HT). Voraussetzung hierfür ist ein Doppeltarifzähler oder ein intelligenter Stromzähler.

Ein grober Richtwert ist, dass mindestens 60 Prozent des gesamten Stromverbrauchs in den Nebenzeiten anfallen sollten, damit sich ein HT/NT-Tarif lohnt. Beim Tarifvergleich sollten Sie darauf achten, wie hoch der Grund- und Arbeitspreis für den Nachtstrom im Vergleich zu einem herkömmlichen Stromtarif ist. Die Aufteilung von Haupt- und Nebenzeiten wird vom örtlichen Netzbetreiber festgelegt und kann variieren. Welche Aufteilung in Ihrem Fall gilt, können Sie beim örtlichen Netzbetreiber erfahren.

Energiekrise
Wie können wir für die Zukunft die Abhängigkeit von russischem Erdgas verringern?

Die angespannte geopolitische Lage macht es erforderlich, neue Importmöglichkeiten zu schaffen und die Versorgung weiter zu diversifizieren. Zudem sollten schnell eigene LNG-Anlandepunkte für Flüssiggas in Deutschland gebaut werden. Diese müssen so gebaut sein, dass sie H2-ready sind. Wasserstoff kann Erdgas in der Zukunft ergänzen und eine CO2-neutrale und sichere europäische Versorgung ermöglichen.

Darüber hinaus benötigen wir ähnlich wie beim Erdöl eine strategische Gasreserve für Notfallsituationen, um sicherzustellen, dass auch im Ernstfall die Gasspeicher immer ausreichend gefüllt sind. 

Wichtiger denn je ist der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland, um unabhängiger von Energieimporten zu werden. Neben dem schnellen Ausbau von Windenergie und Photovoltaik umfasst dies auch eine Biogas-Ausbau-Offensive. Auch der verstärkte Einsatz von Wärmepumpen reduziert die Abhängigkeit vom Erdgas.

Und schließlich wird das Thema Energieeffizienz in Zukunft eine noch größere Bedeutung erhalten. Die WEMAG bietet über die Energie-Sparzentrale GmbH verschiedene Dienstleistungen an, um Energieverbrauch und Kosten der Kundinnen und Kunden zu senken.

Mehr dazu finden Sie direkt bei der Energie-Sparzentrale

Wie und aus welchen Energieträgern wird der Strom der WEMAG erzeugt?

Für Haushaltskund:innen, Kommunen und kleine Gewerbetreibende stammt unser Strom zu 100 Prozent aus regenerativen Quellen. Details zum Strommix der WEMAG finden Sie auch in unserer Stromkennzeichnung gemäß §42 EnWG

Bezieht die WEMAG Erdgas aus Russland? Wie hoch ist der Anteil?

Wir beschaffen unser Erdgas über mehrere Handelspartner und haben keine Informationen zur tatsächlichen Herkunft des Erdgases bzw. zur Zusammensetzung der jeweiligen Liefermenge. Dies wäre nur dann der Fall, wenn ein Direktabnahmevertrag mit dem jeweiligen Produzenten bestünde. Solche Verträge haben wir nicht – die Gazprom ist auch kein direkter Handelspartner der WEMAG.

Werden sich die Gas- und Energiepreise für Kundinnen und Kunden der WEMAG infolge des Krieges in der Ukraine und seiner Auswirkungen erhöhen?

Genau wie andere Versorger können auch wir in der aktuellen Situation mit ihren vielfältigen Auswirkungen steigende Energiepreise und damit notwendige Preisanpassungen leider nicht ausschließen. Wir beobachten den Markt ständig und bringen die aktuellen Entwicklungen in unsere Kalkulationen mit ein. 

Als Vorsorge zur Vermeidung von Nachzahlungen empfehlen wir unseren Kundinnen und Kunden die deutliche Erhöhung des monatlichen Abschlages. Das geht am schnellsten mit wenigen Klicks im Kundenportal: 

Zum Kundenbereich - Login

Einblick in unsere Energiebeschaffung - so vermeiden wir das Risiko kurzfristiger Preisschwankungen

In der Vergangenheit ist es uns gelungen, dank unserer vorausschauenden Beschaffungsstrategie die Strompreise stabil zu halten. Im Gas ist uns das für das vergangene Jahr auch gelungen, allerdings mussten wir die Preise für unsere Gaskunden im Jahr 2022 um etwa 15 Prozent erhöhen. Die Preise am Gas-Großhandel sind massiv gestiegen.

Infolge des Ukraine-Krieges und der damit verbundenen Energiekrise sind die Preise für Strom und Gas am Großhandelsmarkt (Börse EEX) stark angestiegen und zuletzt auch wieder etwas gesunken. Das aktuelle Preisniveau ist allerdings noch immer deutlich höher als vor der Krise. Damit starke Preissprünge unsere Kunden nicht unmittelbar treffen, verteilen wir dieses Risiko über eine langfristige Energiebeschaffung in Teilmengen, die schon lange vor dem Lieferzeitpunkt beginnt.   

#WirEnergiesparenZusammen

Aufgrund drohender Knappheit der Gasressourcen im kommenden Winter, appellieren wir an unsere Kundinnen und Kunden, jetzt auf einen möglichst sparsamen Energieverbrauch zu achten. So können auch die Kosten durch effizientes Heizen und Lüften gesenkt werden. Die WEMAG bietet Hinweise zum Energiesparen: 

auf der Internetseite unter https://www.wemag.com/energiesparberatung und unter https://www.wemag.com/energiesparberatung/grosse-stromspartipps-liste

Werden die Energiepreise aufgrund des Wegfalls der Bundeszuschüsse für die Übertragungsnetze 2024 steigen?

Durch den politischen Koalitions-Kompromiss für den Haushalt 2024 soll der bereits geplante Zuschuss für die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) in Höhe von 5,5 Milliarden Euro wegfallen.

Wir weisen darauf hin, dass die Netzentgelte einen Teil des tatsächlichen Strompreises ausmachen. Welche tatsächlichen Effekte sich für die Endkunden der WEMAG ergeben, ist in der Regel abhängig vom jeweiligen Liefervertrag.

Wann werden Endkunden die Auswirkungen des Wegfalls der Bundeszuschüsse für die Übertragungsnetze spüren?

Der Wegfall des bereits geplanten Zuschusses für die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) in Höhe von 5,5 Milliarden Euro führt zu einer Erhöhung der Übertragungsnetzentgelte, die sich wiederum auf die Preiskalkulation der Energieversorger auswirken wird. Die dadurch bedingten Preisanpassungen werden voraussichtlich in den ersten Monaten des Jahres 2024 erfolgen.

THG-Quote
Was ist die THG-Quote und wie kann ich sie nutzen?

Die Treibhausgasminderungsquote (kurz: THG-Quote) verpflichtet Mineralölkonzerne, die in Deutschland Diesel oder Benzin handeln, ihre CO2-Emissionen um einen festgelegten Prozentsatz (Quote) zu senken. Die verpflichteten Unternehmen können dies tun, indem sie selbst CO2-arme Kraftstoffe verkaufen (z. B. Biodiesel, E10) oder Dritte dies für Sie tun. Dritte sind z. B. Besitzer von E-Fahrzeugen, wie Sie.

Sie sind als Besitzer eines E-Fahrzeugs berechtigt, die damit einhergehenden CO2-Einsparungen an diese quotenverpflichteten Unternehmen zu verkaufen, nachdem die Quote durch das Umweltbundesamt zertifiziert wurde. Wir unterstützen Sie gern bei der Vermarktung Ihrer THG-Quote.

Den „WEMAG-Klimabonus“ (THG-Quotenvermarktung) können Sie sich mit wenigen Schritten direkt online sichern:

  1. Gehen Sie auf die THG-Seite. Dort finden Sie weitere Informationen und können die aktuelle Höhe des WEMAG-Klimabonus einsehen.
  2. Klicken Sie auf den Button „Jetzt Klimabonus beantragen“
  3. Laden Sie eine Kopie (Scan oder Foto) Ihres Fahrzeugscheins hoch und füllen Sie das Formular aus. Wichtig ist, dass Sie auch der im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter sind. Abschicken und fertig.
Warum kann ich meine THG-Quote nicht direkt an quotenverpflichtete Unternehmen verkaufen?

Ihre THG-Quotenmengen sind zu gering, als dass Sie diese in der Praxis den Mineralölkonzernen verkaufen können. Daher bündelt die WEMAG in Zusammenarbeit mit weiteren Partnern Ihre Quoten mit den Quoten der übrigen Kunden, um so für Sie attraktive Erlöse zu generieren. Außerdem muss eine Reihe administrativer Prozesse bei mehreren Behörden durchlaufen werden, die nur fachlich versierte Dienstleister übernehmen können.

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Kann ich auch als Unternehmen mit mehreren Fahrzeugen am THG-Quotenhandel (WEMAG-Klimabonus) teilnehmen?

Ja, Sie können auch als Unternehmen die THG-Quote für Ihre Fahrzeuge geltend machen. Wichtig ist, dass Antragsteller und der im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter, ein und dieselbe Person bzw. Unternehmen sind.

Wann erfolgt die Auszahlung der Erlöse aus der THG-Quotenvermarktung (WEMAG-Klimabonus) für E-Autos?

Die THG-Quoten können erst nach Vorliegen einer Bescheinigung des Umweltbundesamts vermarktet werden. Erst mit der Bescheinigung kann die jeweiligen Ladestrommenge vermarktet und der WEMAG-Klimabonus auch an Sie ausgezahlt werden. Unser Partner ist dabei natürlich von den Bearbeitungszeiten des Umweltbundesamts und weiteren Behörden abhängig. Die Auszahlung der Erlöse aus der Vermarktung Ihrer THG-Quote (WEMAG-Klimabonus) kann daher aktuell mehrere Monate dauern.

Erdgas
Wie viel kostet mein Erdgas?

Der Preis für unsere Gastarife variiert je nach Ihrem Wohnort. Da es eine Vielzahl von Erdgasnetzbetreibern mit eigenen Gebühren für die Netznutzung gibt, unterscheidet sich der Preis geringfügig von Nutzer zu Nutzer. Dank unseres automatisierten Preisrechners gestaltet sich die Kalkulation unkompliziert und mühelos. Den Preis für Erdgas an Ihrem Wohnort erhalten Sie mit den folgenden Schritten:

1. Öffnen Sie unsere Produktseite für Erdgas.

2. Geben Sie Ihre Postleitzahl und Ihren Verbrauch in den Gas-Preisrechner auf der Seite ein. 

3. Anschließend sehen Sie alle an Ihrer Adresse verfügbaren Erdgas mit den aktuell gültigen Preisen. 

4. Wählen Sie einen der Gastarife aus und füllen Sie das nachfolgende Formular aus. Fertig.

Ich habe einen Flüssiggastank. Kann die WEMAG mich auch beliefern?

Nein, die WEMAG beliefert Sie ausschließlich mit Erdgas. Flüssiggas gehört nicht zu unserem Angebot.

Bei Flüssiggas und Erdgas handelt es sich um zwei grundverschiedene Produkte. Erdgas besteht zum größten Teil aus Methan und wird über Rohrleitungssysteme direkt zum Endverbraucher befördert. Bei Flüssiggas hingegen handelt es sich meistens um Butan oder Propan. Es ist unter anderem auch von Gasfeuerzeugen her bekannt. Flüssiggas wird im Gegensatz zu Erdgas auch nicht in eigens zu diesem Zweck errichteten Anlagen aus unterirdischen Quellen gefördert. Es entsteht vielmehr, wenn Kohle in der Kokerei destilliert wird beziehungsweise bei der Aufbereitung von Erdgas oder Erdöl.

Die WEMAG bedient das Rohrleitungssystem mit Erdgas. Flüssiggas ist auf diesem Wege nicht zu transportieren, denn es sind geeignete Tankfahrzeuge erforderlich, die Ihren Flüssiggastank befüllen.

Wie kann ich die Kubikmeter [m³], die mein Erdgaszähler anzeigt, in Kilowattstunden [kWh] umrechnen?

Der Umrechnungsfaktor von m³ in kWh ist der Brennwert und die Zustandszahl. Erdgas hat nicht immer denselben Brennwert, so spielen bspw. die Temperaturschwankungen während des Abrechnungszeitraums eine Rolle. Der Haupteinflussfaktor ist jedoch die Gas-Zusammensetzung, die sich je nach Region stark unterscheiden kann.

Vor allem in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen wird L-Gas (low) genutzt. Hier liegt der Brennwert zwischen 8 und 10 kWh/m³. In den übrigen Bundesländern ist H-Gas (high) häufiger vertreten. Der Brennwert liegt zwischen 10 und 12 kWh/m³.

Die Zustandszahl beschreibt das Verhältnis des Gasvolumens im Normzustand zum Betriebszustand. Diese Zahl liegt in der Regel bei zwischen 0,9 und 1,0.

Für jeden Abrechnungszeitraum ermittelt Ihr örtlicher Netzbetreiber Ihren spezifischen Brennwert auf Basis des "G 685"-Arbeitsblattes.

Die Formel für die Umrechnung ist: kWh= m³ x Brennwert x Zustandszahl

Beispiel: 2.000 x 9,8 x 0,95 = 18.620,00 kWh

Verlegt die WEMAG auch Erdgasanschlüsse?

Nein, als Energielieferant versorgt die WEMAG lediglich Haushalte mit preiswertem und umweltfreundlichem Erdgas. Wir verlegen keine Erdgasanschlüsse. Das Verlegen der Rohre und der Erdgasanschlüsse ist Aufgabe der örtlichen Gasnetzbetreiber.

Die örtlichen Netzbetreiber sind die Unternehmen, die vor Ort die Grundlagen für die Versorgung mit Strom und Erdgas zur Verfügung stellen. Der Netzbetreiber verlegt die Rohre von den Erzeugungsanlagen bis zum Endverbraucher. Zu seinen Aufgaben gehört auch die Wartung der Versorgungsleitungen. Er muss sicherstellen, dass jeder Endverbraucher störungsfrei Strom und Gas beziehen kann.

Ihr Netzbetreiber bleibt immer gleich, Sie können diesen nicht wechseln. Ganz anders dagegen sieht es beim Energieversorger aus. Seit der Liberalisierung des Strom- und etwas später auch des Gasmarktes haben Sie hier die freie Wahl, ob Sie bei Ihrem Grundversorger bleiben oder zu einem alternativen Energielieferanten wie der WEMAG wechseln möchten.

Der Netzbetreiber stellt allen Energieversorgern seine Leitungen und Rohre zur Verfügung. Für die Nutzung muss die WEMAG ein sogenanntes Nutzungsentgelt entrichten, das Bestandteil des Gaspreises ist. Die Höhe schwankt von Region zu Region.

In welchen Gebieten kann ich Erdgas von der WEMAG erhalten?

Das Erdgas der WEMAG erhalten Sie in nahezu allen Orten Deutschlands. Finden Sie mit unserem Preisrechner auf www.wemag.com/erdgas die aktuellen Preise in Ihrer Region. Dazu geben Sie einfach in das entsprechende Feld Ihre Postleitzahl ein. Anschließend präsentieren wir Ihnen entsprechend Ihres jährlichen Verbrauchs die in Ihrer Region aktuellen Gaspreise.

Falls bei Ihnen noch keine Lieferung möglich ist, erhalten Sie über unseren Preisrechner kein Ergebnis. Wenden Sie sich in diesem Fall über das Kontaktformular an uns. 

Wie setzt sich das Erdgas der WEMAG zusammen?

Bei unseren Gastarifen handelt es sich um konventionelles Erdgas. Das besondere an unseren Erdgastarifen ist jedoch, dass wir in umweltnahe Projekte investieren. Bei unserem Produkt WEMAG Erdgas Aktiv wird eine Kompensation durch den Erwerb von zertifizierten VCS-Zertifikaten und den Moorfutures angestrebt. Bei dem Produkt WEMAG Erdgas Natur investieren wir 10 Euro für jede neue Kundin und jeden neuen Kunden in naturnahe Projekte. Wichtig: Die WEMAG bietet für Privatkunden aktuell keine Tarife an, die Biogas enthalten.

Fernsehen
Warum kann ich manche Filme oder Serien nicht aufnehmen?

Welche Sendungen aufgenommen werden dürfen, wird vom jeweiligen Sender selbst bestimmt. Auch die Aufnahmequalität (HD/SD) kann hierbei eingeschränkt sein.

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Ich habe meine Jugendschutz-PIN vergessen. Was mache ich jetzt?

Für eine neue PIN muss die Set-Top-Box auf Werkseinstellungen zurückgesetzt werden. Drücken Sie hierfür fünfmal die Reset-Taste. Diese befindet sich auf der linken Seite der Set-Top-Box. Hinweis: Alle Einstellungen gehen hierdurch verloren (z. B. Aufnahmen).

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Die Mediatheken funktionieren nicht. Warum?

Die Mediatheken werden direkt vom jeweiligen Anbieter geladen. Dies kann 1 - 2 Minuten dauern.

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Wie kann ich Sky empfangen?

Der Empfang von Sky ist aktuell über Sky Ticket möglich. Dieser Service beruht auf monatlich zubuchbaren und auch kündbaren Paketen wie z. B. Cinema, Sport etc., ohne feste Vertragslaufzeit. Um Sky Ticket zu nutzen, ist der Einsatz der Sky TV Box notwendig. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie direkt bei Sky.

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Welche Sender kann ich mit den unterschiedlichen WEMAG-TV-Tarifen empfangen?

Mit WEMAG TV Start können Sie die folgenden Sender empfangen:

  • Das Erste HD, ZDF HD, KiKA HD, RTL SD, SAT.1 SD, VOX SD, ProSieben SD, kabel eins SD, RTL ZWEI SD, BR Fernsehen (Nord) HD, Hessischer Rundfunk HD, WDR Münster HD, WDR Düsseldorf HD, SWR(BW) HD, SWR (RP) HD, NDR Mecklenburg-Vorpommern HD, NDR Schleswig Holstein HD, MDR Sachsen HD, Radio Bremen TV SD, RBB Berlin HD, SR Fernsehen HD, RBB Brandenburg HD, Arte HD, ONE HD, 3sat HD, SUPER RTL SD, sixx SD, ProSieben MAXX SD, Nitro SD, SAT.1 Gold SD, Nick SD, DMAX SD, sport1 SD, Eurosport 1 SD, TELE 5 SD, ZDFneo HD, ZDFinfo HD, BR alpha SD, ServusTV HD, tagesschau24 HD, phoenix HD, n-tv SD, WELT SD, TLC SD, CNN International HD, BBC World News HD, CNBC SD, TV5 Monde SD, France 24 (english) HD, BloombergTV SD, DeluxeMusic HD, ComedyCentral SD, QVC SD, QVC Plus SD, bibelTV SD, RTLplus SD, TOGGO SD, kabel eins Doku SD, HSE 24 HD, Sky Sport News HD, euronews SD, Welt der Wunder TV SD, Hope Channel TV SD, HealthTV SD, N24 Doku SD, Zee.One SD, Al Jazeera SD, sonnenklar.TV HD, Channel 21 SD, HSE24 Extra SD, QVC Style SD.

Mit WEMAG TV Basis und WEMAG TV Premium empfangen Sie zusätzlich zu den vorher genannten Sendern:

  • RTL HD, SAT.1 HD, ProSieben HD, VOX HD, kabel eins HD, RTL ZWEI HD, SUPER RTL HD, Nick HD, sport1 HD, TELE 5 HD, sixx HD, n-tv HD, WELT HD, ComedyCentral HD, SAT.1 Gold HD, ProSieben MAXX HD.

Eine aktuelle Senderliste für alle Senderpakete können Sie hier downloaden: WEMAG TV Senderliste und zusätzliche Sender mit Basis und Premium

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TimeShift und/oder Replay funktioniert nicht auf jedem Sender?

TimeShift und Replay sind Funktionen, welche über die Rechte der einzelnen Sender geregelt werden und deshalb nicht immer zur Verfügung stehen. Wenn Sie diese Funktionen in vollem Umfang nutzen möchten, kommen Sie gern auf uns zu.

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Mein Online-Kundenbereich
Wie erfahre ich, dass ich neue Kundendokumente erhalten habe?

Über den Eingang neuer Dokumente wie Rechnungen, Abschlagsinformationen und Preisanpassungen werden Sie von uns per E-Mail benachrichtigt. Sie müssen dann nur noch auf den angegebenen Link klicken und werden daraufhin zu Ihrem persönlichen Kundenbereich weitergeleitet. Schauen Sie bitte regelmäßig in Ihr E-Mail-Postfach und halten Sie Ihre E-Mail-Adresse in unserem Online-Kundenbereich immer auf dem neuesten Stand.

Ihre Dokumente werden so lange in Ihrem Kundenbereich gespeichert, wie Ihr Account existiert. Sie können alle Dokumente selbstverständlich downloaden und als PDF auf Ihrem Computer speichern.

Jetzt Kundendokumente abrufen

 

Wie kann ich mich in mein Portal einloggen?

Als WEMAG-Kunde haben Sie die Möglichkeit, Zugang zu einem persönlichen Online-Kundenportal zu erhalten. Während des Anmeldevorgangs  konnten Sie sich selbst persönliche Zugangsdaten vergeben. Diese bestehen aus Ihrer angegebenen E-Mail-Adresse und einem selbst gewählten Passwort. Sie finden das Kundenportal auch über die Startseite, wenn Sie oben rechts auf "Kunden-Login" klicken.

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Falls Sie einmal Ihr Passwort vergessen haben, nutzen Sie bitte die „Passwort vergessen“ Funktion.

Sollten Sie trotz eines bestehenden Vertrages bisher noch keinen Zugang zu Ihrem persönlichen Kundenbereich haben, können wir diesen gern für Sie freischalten. Bitte nutzen Sie dafür das Registrierungsformular.

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Wo finde ich meine Kundendokumente?

Ihre Kundendokumente wie beispielsweise Rechnungen, Auftragsbestätigung oder Abschlagsschreiben finden Sie im Postfach Ihres persönlichen Kundenbereichs. Wenn Sie Ihre Kundendokumente einsehen möchten, loggen Sie sich hier mit Ihren Zugangsdaten ein.

Dort ist ein Menüpunkt „Mein Postfach“ eingerichtet, wo Sie Ihre Dokumente im PDF-Format einsehen oder downloaden können.

Ihre Dokumente werden solange in Ihrem Kundenbereich gespeichert, wie Ihr Account existiert. Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, Ihre Kundenpost auf Ihrem PC zu speichern.

Über den Eingang neuer Kundendokumente erhalten Sie eine Benachrichtigung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.

Zum Online Kundenbereich

Mein Aktivierungslink lässt sich nicht anklicken - was kann ich tun?

Abhängig von Ihrem E-Mail-Provider oder den Einstellungen in Ihrem E-Mail-Programm kann es vorkommen, dass der Aktivierungslink nicht als Link (blau unterstrichen) angezeigt wird, sonder nur als Text. In diesem Fall kann er nicht angeklickt werden. Es könnte außerdem sein, dass der Link aufgrund eines kleinen Anzeigefensters für E-Mails über zwei Zeilen verläuft (Zeilenumbruch). Auch dann wird er oftmals nicht mehr als Link erkannt.

Mögliche Lösung:

Markieren Sie den kompletten Link von Anfang bis Ende und kopieren Sie ihn in die Eingabezeile Ihres Browsers (Internet-Explorer oder anderer Browser). Nutzen Sie dazu am besten ein separates Browserfenster. Bestätigen Sie die Eingabe mit "Enter". Die Bestätigungsseite sollte sich nun öffnen.

Sollten Sie die Aktivierung immernoch nicht durchführen können, wenden Sie sich bitte telefonisch an unseren Kundenservice oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.

Wie kann ich mein Passwort ändern?

Ihr Passwort können Sie schnell und einfach direkt online ändern. Gehen Sie zur Änderung Ihres Passworts bitte wie folgt vor: 

1. Melden Sie sich mit Ihren aktuellen Zugangsdaten in Ihrem Kundenportal an.
2. Wählen Sie den Reiter "Einstellungen".
3. Klicken auf das Feld „Passwort ändern“.
4. Tragen Sie Ihr altes Passwort ein und legen Sie Ihr neues Passwort fest. 
5. Klicken Sie nun auf den Button „SPEICHERN“ und Ihr altes Passwort wird durch Ihr neues Passwort ersetzt. Fertig. 
 
Bitte merken Sie sich Ihr selbst gewähltes Passwort gut. Sollten Sie Ihr Passwort doch einmal vergessen haben, nutzen Sie einfach unseren Service „Passwort vergessen“.
Was mache ich, wenn ich mein Passwort vergessen habe?

Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben, ist das kein Problem. Sie können ein neues Passwort schnell und einfach direkt online anfordern. Gehen Sie dafür wie folgt vor:

1. Klicken Sie auf die Funktion "Passwort vergessen?".
2. Geben Sie die E-Mail-Adresse ein, die Sie für den Login verwenden.
3. Wir senden Ihnen anschließend ein neues Passwort per E-Mail zu. Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir Ihnen, das Passwort im Anschluss direkt zu ändern. Fertig. 
 

Wenn Sie die mit Ihrem persönlichen Kundenbereich verknüpfte E-Mail-Adresse vergessen haben, melden Sie sich bitte telefonisch bei uns.

Kann ich in meinem Kundenbereich mehrere Verträge anlegen?

Ja, in Ihrem Kundenbereich finden Sie dazu unter "Meine Verträge" im oberen Bereich einen orangen Button "+ NEUER VERTRAG".

Nach Eingabe und Absenden der notwendigen Angaben wird der hinzugefügte Vertrag in Ihrer Vertragsübersicht angezeigt. Dort sehen Sie auch den aktuellen Status der Bearbeitung. 

Jetzt einloggen und weiteren Vertrag anlegen

Wenn Sie schon Kunde der WEMAG sind, aber noch keinen Zugriff auf den persönlichen Kundenbereich haben, können Sie sich ganz einfach für das Kundenportal registrieren.

Warum kann ich die PDF-Dokumente in meinem Kundenbereich nicht öffnen?

Voraussetzung zum Anzeigen von PDF-Dokumenten ist die Installation des Programmes "Adobe Acrobat Reader" auf Ihrem PC.

Sie haben keinen "Adobe Acrobat Reader"?

Laden Sie hier die kostenlose Version herunter.

Das Öffnen sollte nun funktionieren. Überprüfen Sie aber auch die Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers und Ihrer Anti-Viren Software.

Manchmal kann es aufgrund von Versionskonflikten mit Ihrem Anzeigeprogramm oder lokalen Sicherheitseinstellungen auf Ihrem PC zu Schwierigkeiten beim Öffnen bzw. Anzeigen von PDF-Dokumenten kommen. In diesen Fällen kann es hilfreich sein, das PDF auf Ihrem PC zu speichern und dort zu öffnen. Bewegen Sie dazu den Mauszeiger über den Link zum PDF und klicken Sie auf die rechte Maustaste. Im anschließend angezeigten Menü gehen Sie auf "Ziel speichern unter" und wählen einen Zielordner auf Ihrem PC. Dorthin wird das PDF dann gespeichert.

Wo finde ich mein Passwort?

Während der Neuanmeldung bei der WEMAG können Sie sich auf den Anmeldemasken selbst persönliche Zugangsdaten vergeben. Diese bestehen aus Ihrer angegebenen E-Mail-Adresse und einem selbst gewählten Passwort. Aus Sicherheitsgründen finden Sie dieses Passwort nicht im Klartext auf der Internetseite. Wir empfehlen auch, Ihr Passwort weder auf Ihrem Computer abzuspeichern noch für andere einsehbar zur Verfügung zu halten.

Ich habe einen Registrierungscode erhalten. Was muss ich jetzt tun?

Wenn Sie einen Internet-Vertrag bei der WEMAG haben und einen Registrierungscode per Post erhalten haben, gehen Sie bitte wie folgt vor:

2. Tragen Sie Ihre 9-stellige Vertragsnummer in das Feld "Vertragsnummer" ein, die Sie mit Ihrer Auftragsbestätigung erhalten haben (Beispiel: 300001234).
3. Geben Sie den 8-stelligen Registrierungscode aus dem Brief ein. Achten Sie dabei auf die Groß- und Kleinschreibung.
4. Bestätigen Sie Ihre Eingaben, indem Sie auf die Schaltfläche "Registrieren" klicken.
5. Hinterlegen Sie Ihre E-Mail-Adresse.
6. Falls Sie bereits ein Kundenportal für Ihren Strom- oder Gasvertrag mit derselben E-Mail-Adresse haben, geben Sie Ihr dort bereits selbst gewähltes Passwort ein. Dadurch wird Ihr Internetvertrag automatisch mit Ihrem bestehenden Kundenportal verknüpft. Wenn Sie noch keinen Portalzugang für Strom oder Erdgas haben, vergeben Sie sich als nächstes ein neues Passwort.
7. Nach der Passwortvergabe erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail. Klicken Sie auf den Link in der Bestätigungs-E-Mail, um die Registrierung abzuschließen. Fertig. 
 
Das Kundenportal funktioniert nicht richtig. Was kann ich tun?

Es tut uns leid, dass Sie Probleme bei der Nutzung unserer Internetseite haben. Aktuell sind keine Probleme mit dem Kundenportal bekannt. Wir empfehlen Ihnen folgende Schritte zu unternehmen:

  1. Seite neu laden: Laden Sie die gewünschte Seite neu und warten Sie kurz.
  2. Cache und Cookies löschen: Manchmal können gespeicherte Daten (Cache und Cookies) im Browser dazu führen, dass die Website nicht korrekt geladen wird. Löschen Sie diese Daten und versuchen Sie es erneut.
  3. Anderen Browser verwenden: Falls Sie verschiedene Browser auf Ihrem Gerät haben, versuchen Sie, die Website in einem anderen Browser zu öffnen. Manchmal können Browser-spezifische Probleme auftreten.

Sollten diese Schritte nicht zur Lösung des Problems führen, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Wie erhalte ich Zugang zum Kundenportal?

Wenn Sie einen bestehenden Vertrag, aber noch keinen Zugang zum Kundenportal haben, ist das kein Problem. Sie können direkt online die Freischaltung Ihres persönlichen Kundenbereichs beantragen. Es sind nur wenige Schritte erforderlich:

1. Öffnen Sie die Registrierungsseite.

2. Füllen Sie das Formular im Abschnitt "Jetzt Zugangsdaten anfordern" aus, bestätigen Sie die Datenschutzerklärung und senden Sie das Formular ab. 

3. Wir schalten nun das Kundenportal für Sie frei und informieren Sie, sobald Sie sich anmelden können. 

Kann ich meine Verträge in einem Account zusammenführen?

Ja, Sie haben die Möglichkeit alle Ihre Verträge in Ihrem persönlichen Kundenbereich zusammenzuführen. Sie haben dadurch den Vorteile alle Ihre Verträge über einen Zugang verwalten zu können.

Wenden Sie sich dazu bitte an unseren Kundenservice oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.

Wenn Sie trotz eines bestehenden Vertrages, bisher noch keinen Zugang zu Ihrem persönlichen Kundenbereich haben, ist das ebenfalls kein Problem. Sie können direkt online die Freischaltung Ihres persönlichen Kundenbereichs beantragen

Nachtstrom
Was ist der Unterschied zwischen Eintarif- und Zweitarif?

Ein Eintarifzähler verfügt über ein Zählwerk. Ein Zweitarifzähler (auch Doppeltarifzähler genannt) verfügt über zwei Zählwerke. Je nach Anzahl der Zählwerke, können spezielle Produkte oder Tarife zugeordnet werden.

Was genau ist eigentlich Nachtstrom?

Nachtstrom ist Strom, der in der Regel von 22 Uhr bis 6 Uhr genutzt wird. Über einen gesonderten Stromzähler mit Schaltuhr wird die Stromlieferung ermöglicht und gemessen.

Wie kann ich mit Nachtstrom Geld sparen?

Strom ist in der Nacht billiger als am Tag. Der Bezug von Nachtstrom ist in der Regel von 22 Uhr bis 6 Uhr möglich. Für den Strombezug in der Zeit werden uns auch vom Netzbetreiber verminderte Netzentgelte in Rechnung gestellt, die wir ebenfalls in unseren speziellen kostengünstigen Nachtstromtarifen berücksichtigen. Gerade für Betreiber einer Nachtspeicherheizung mit ggf. einer Warmwasseraufbereitung lohnt sich Nachtstrom.

Wie und wann wird Nachtstrom gemessen?

Nachtstrom wird über einen gesonderten Stromzähler mit Schaltuhr in der Regel von 22 Uhr bis 6 Uhr gemessen.

Für wen lohnt sich Nachtstrom?

Für Betreiber einer Nachtspeicherheizung mit ggf. einer Warmwasseraufbereitung lohnt sich Nachtstrom.

Photovoltaik
Wie viel kostet mich eine Photovoltaikanlage?

Die Kosten einer PV-Anlage sind von vielen Faktoren bzw. Gegebenheiten der Immobilie abhängig. z.B.:

  • Art der Dacheindeckung
  • Fläche des Daches
  • Anzahl der PV-Module
  • Art der PV-Module
  • Aufwand für die Verkabelung vor Ort
  • Ort des Zählerstandes
  • Kombination mit einem Speicher

Mit unserem einfachen Konfigurator können Sie den groben Richtpreis für Ihre neue Photovoltaik-Anlage mit und ohne Speicher direkt selbst berechnen. Planen Sie Ihre neue Solaranlage direkt online!

Was muss ich tun, um eine Photovoltaikanlage zu erhalten?

Die WEMAG unterstützt Sie auf dem Weg zur selbstproduzierten Energie auf dem eigenen Hausdach. Der Prozess ist ganz einfach. Ihre neue Photovoltaik-Anlage können Sie direkt online konfigurieren. Damit erhalten Sie rund um die Uhr erste individuell auf Sie zugeschnittene Informationen zu den Kosten, der Wirtschaftlichkeit und der Energieproduktion Ihrer Anlage.

Mit folgenden Schritten können Sie Ihre Photovoltaik-Anlage konfigurieren:

1. PV-Konfigurator öffnen: Öffnen Sie unseren Konfigurator für Photovoltaik-Anlagen

2. Adresse eingeben, Hausdach einzeichnen: Geben Sie Ihre Adresse ein und markieren Sie Ihr Hausdach in der darauf folgenden Satellitenansicht. Sollte Ihr Haus in dieser Ansicht noch nicht sichtbar sein, weil es beispielsweise noch im Bau ist, wählen Sie "Neubau/manuelle Eingabe".

3. Weitere Angaben machen: Füllen Sie die weiteren Felder, z. B. zu Ihrem Verbrauch aus. Die Angaben benötigen wir um Ihnen die optimale Photovoltaikanlage für Ihr Hausdach zu empfehlen. 

4. Berechnen: Klicken Sie auf "Solaranlage berechnen". Die Berechnung Ihrer neuen Photovoltaik-Anlage wird durchgeführt.

5. Zusammenfassung als PDF erhalten: Geben Sie Ihren Kontakt an, damit Sie die Zusammenfassung Ihrer neuen Anlage auch per E-Mail erhalten.

6. Vor-Ort-Termin buchen: Wenn das Richtpreisangebot für Sie interessant ist, buchen Sie die optionale Vor-Ort-Begehung. Anschließend erhalten Sie das finale Angebot.

7. Beauftragung: Wenn Ihnen das finale Angebot zusagt, freuen wir uns über Ihre Beauftragung. Wir werden Ihre neue Photovoltaik-Anlage für Sie installieren. Fertig. 

PV-Anlage online planen

Welche Voraussetzungen muss ich für die Errichtung einer Photovoltaikanlage mitbringen?

Sie sollten Eigentümer der Immobilie sein und diese auch selbst nutzen. Sollte dies nicht so sein, beraten wir Sie gern, welche Möglichkeiten Sie für den Bau einer PV-Anlage haben.

Wie viel Strom erzeugt eine Photovoltaikanlage in Deutschland durchschnittlich?

Eine PV-Anlage erzeugt im Durchschnitt 1000 kWh pro Quadratmeter. Dies ist jedoch immer von dem Standort der Immobilie, der Ausrichtung des Daches sowie den dort vorherrschenden Wetterbedingungen abhängig. Eine erste Indikation, wie viel eine PV-Anlage auf Ihrem Dach produzieren könnte, erhalten Sie direkt in unserem kostenlosen Konfigurator für PV-Anlagen. Probieren Sie ihn am besten direkt aus!

Zum PV-Konfigurator

Welche Förderung gibt es für Photovoltaik?

Zurzeit gibt es keine Förderung. Für die Einspeisung von PV-Strom ins örtliche Stromnetz erhalten Sie jedoch eine sogenannte Einspeisevergütung von Ihrem Netzbetreiber. Die Höhe wird einmalig festgelegt und richtet sich nach dem Installationsdatum. Die Einspeisevergütung wird für einen Zeitraum von 20 Jahren gezahlt.

Wie hoch sind die jährlichen Betriebskosten einer Photovoltaikanlage?

Sie haben i.d.R. keine jährlichen Betriebskosten. Ausnahmen entstehen im Einzelfall bei größeren PV-Anlagen Dazu beraten wir Sie gern persönlich.

Wie lang ist die ungefähre Lebensdauer einer Solaranlage?

Die Lebensdauer liegt zwischen 25 und 40 Jahren.

Was passiert, wenn meine PV-Anlage keinen Strom produziert?

Ihre Immobilie ist grundsätzlich mit dem örtlichen Stromnetzbetreiber verbunden, egal ob Sie eine PV-Anlage auf dem Dach haben, oder nicht. Wenn Ihre PV-Anlage z.B. nachts oder aufgrund der aktuellen Wetterlage keinen Strom produzieren sollte, werden Sie über Ihren Energieversorder mit Strom versorgt. Diese Stromlieferung wird auch als „Reststrom“ bezeichnet. Gern unterbreiten wir Ihnen hierzu auch ein Angebot.

Wie hoch ist die aktuelle Einspeisevergütung?

Die aktuelle Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien hängt von der Art und Größe der Anlage ab.

Für Photovoltaik-Anlagen in der Überschuss-Einspeisung gilt laut EEG 2023:

  • Anlagen bis 10 kWp erhalten 8,2 Cent pro kWh (bei Teileinspeisung)
  • Anlagen zwischen 10 kWp und 40 kWp erhalten 7,1 Cent pro kWh
  • Anlagen zwischen 40 kWp und 100 kWp erhalten 6,4 Cent pro kWh

Für die Einspeisung von PV-Strom ins örtliche Stromnetz erhalten Sie die Einspeisevergütung von Ihrem örtlichen Netzbetreiber. Die Höhe wird einmalig festgelegt, wird für einen Zeitraum vom 20 Jahren gezahlt und richtet sich nach dem Installationsdatum. 

Wie melde ich meine Balkon-Solaranlage (Balkonkraftwerk, Balkon-Photovoltaik-Anlage) an?

Über kleine, "steckerfertige" Photovoltaikanlagen - sogenannte "Balkonkraftwerke" - wird aktuell viel gesprochen. Wichtig ist es, dass die Anlage fachgerecht installiert und betrieben wird. Die Anlage melden Sie am besten direkt bei Ihrem lokalen Netzbetreiber an. Ihr Netzbetreiber kann Ihnen außerdem auch bei Fragen zu Ihrem Zähler helfen. Im Netzgebiet der WEMAG Netz GmbH können Sie Ihre Balkon-Photovoltaik-Anlage direkt auf der Website der WEMAG Netz GmbH anmelden. 

Balkonkraftwerk anmelden

Muss ich meine Photovoltaik-Anlage und meinen Speicher beim Netzbetreiber anmelden?

Ihre neue Photovoltaik-Anlage und Ihren Speicher (sofern vorhanden) müssen Sie bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber ggf. genehmigen lassen und zur Inbetriebnahme anmelden. Im Netzgebiet der WEMAG Netz GmbH haben Sie die Möglichkeit, Ihre zukünftige Erzeugungsanlage und Ihren Speicher über einen Installateur, eine Planungsfirma oder auch persönlich über die Website der WEMAG Netz GmbH anzumelden.

PV-Anlage anmelden

Bietet die WEMAG Balkonkraftwerke an?

Ja, die WEMAG bietet Balkonkraftwerke, auch als „Balkon-Solaranlagen“ oder „Balkon-PV“ bezeichnet, an. Diese ermöglichen die erneuerbare Stromerzeugung ohne eigene Dachfläche. Über eine „Schuko“-Steckdose anschließbar, können die Anlagen flexibel an Balkonen, Terrassen, Gartenhäusern oder Fassaden installiert werden. Sie können Ihre neue Balkonsolaranlage über unseren Partner Solarista direkt online bestellen. Dabei profitieren Sie von hochwertigen PV-Modulen von Viessmann und einem Komplettpaket inklusive Wechselrichter, Verkabelung und Anmeldung der Anlage. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Seite für Balkonkraftwerke

Sperrung
Wann wird eine Sperrung meines Stromanschlusses veranlasst?

Um eine Sperrung Ihres Strom-/Gasanschlusses und der Internet- und Telefonanschlüsse zu verhindern, sollten Sie alle Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig erfüllen, den Verbrauch zu überwachen, die Zählerstände regelmäßig ablesen und im Falle von Schwierigkeiten bei den Zahlungen rechtzeitig mit uns in Kontakt treten, um Lösungen zu finden.

1. Sperrung von Strom- und Erdgasverträgen:

  • Die pünktliche Zahlung der monatlichen Abschläge oder der Jahresrechnung ist entscheidend, um eine Sperrung der Energiebelieferung zu verhindern.
  • Es ist wichtig, den eigenen Verbrauch im Auge zu behalten und regelmäßig Zählerstände abzulesen. Dadurch können Sie Veränderungen im Verbrauchsverhalten frühzeitig erkennen und die monatlichen Abschlagszahlungen entsprechend anpassen, um Nachzahlungen zu vermeiden.
  • Wenn sich Zahlungsschwierigkeiten bei Ihnen abzeichnen, nehmen Sie bitte möglichst früh mit uns Kontakt auf. 

Rückrufservice für Fragen zu Ihrem Strom- und Gas-Vertrag

2. Sperrung von Internet- und Telefonanschlüssen:

  • Bei einer Verzögerung von Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100,00 EUR kann der Internet- oder Telefonanschluss gesperrt werden.
  • Sie erhalten in der Regel zwei Wochen vor der geplanten Sperrung eine schriftliche Androhung.
  • Die Sperre wird auf den betroffenen Dienst beschränkt und wird nach Beseitigung der Gründe für die Sperrung aufgehoben.
  • Wenn sich Zahlungsschwierigkeiten bei Ihnen abzeichnen, nehmen Sie bitte möglichst früh mit uns Kontakt auf. 

Rückrufservice für Fragen zu Ihrem Telefon- oder Internet-Vertrag

Bitte beachten Sie sowohl bei Strom-/Gasverträgen als auch Internet- und Telefonverträgen die aktuell für Sie gültigen Vertragsbedingungen. 

Wie kann ich eine Sperrung meines Stromanschlusses verhindern?

Die Sperrung kann durch die pünktliche Zahlung der monatlichen Abschläge bzw. der Zahlung der Jahresrechnung verhindert werden. Behalten Sie Ihren Verbrauch im Blick und lesen Sie regelmäßig Ihre Zählerstände ab. So werden schnell Veränderungen im Verbrauchsverhalten sichtbar und die Höhe der monatlichen Abschlagszahlung können durch Sie rechtzeitig angepasst werden. So vermeiden Sie eine Nachzahlung.

Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben immer im Blick haben, um wichtige Zahlungen zu tätigen.

Mein Zähler ist gesperrt. Wann ist eine Wiedereinschaltung möglich?

Nach Zahlungseingang der Forderungen zuzüglich der Sperr- und Wiedereinschaltkosten auf dem WEMAG Kundenkonto, wird die Wiedereinschaltung beauftragt und ausgeführt.

Wie kann ich Energieschulden vermeiden?

Sollten Sie den Zahlungen nicht nachkommen können, melden Sie sich unbedingt rechtzeitig und zuerst bei der WEMAG. Wir beraten Sie gerne.

Weitere Beratungsstellen: Frühzeitige Hilfe finden Sie beim zuständigen Jobcenter, wenn Sie dort Leistungsempfänger sind. Hier können Sie ein Härtefall-Darlehen beantragen, um Ihre Stromrechnung zu begleichen. Eine gemeinnützige Schuldnerberatung oder auch die Verbraucherzentrale kann Sie dabei unterstützend beraten.

Unter den folgenden Links finden Sie diverse Beratungsangebote und Stellen, an die Sie sich außerdem für Unterstützung wenden können:

ADN Schuldnerberatungen bundesweit
Telefon: 0800 - 399 90 00

Jobcenter bundesweit

Schuldnerberatungsatlas des statistischen Bundesamtes

Energieschuldenberatung der Verbraucherzentrale Berlin
Telefon: 030 214 85-202

Energieschuldenberatung | Immanuel Beratung
Telefon: 030 805 05 815

Stromspar-Check der Caritas

Beratungsangebote in der Region:

Arbeitslosenverband Deutschland, Landesverband M-V e.V.
Bahnhofstr. 33a
18246 Bützow
Telefon: 038461- 6 53 14

Diakonie Güstrow e.V.
Platz der Freundschaft 14c
18273 Güstrow
Telefon: 03843 776 1741

ADN Schuldner- und Insolvenzberatung gGmbH Schwerin
Alexandrinenstraße 18
19055 Schwerin
Telefon: 0385 - 593 781 74
www.adn-schuldnerberatung.de

Diakoniewerk Kloster Dobbertin gGmbH
Rathausstraße 1
19089 Crivitz
Telefon: 03863/255888

Jobcenter Nordwestmecklenburg - Standort Gadebusch
Agnes-Karll-Straße 22
19205 Gadebusch
Telefon: 03841 414-0

Diakoniewerk im nördlichen Mecklenburg gGmbH
Mühlenstr. 26
19205 Gadebusch
Telefon: 03881- 7859-0

Jobcenter Ludwigslust-Parchim - Standort Hagenow
Grubenstraße 13
19230 Hagenow
Telefon: 03883 6228-502
 
Arbeitslosenverband Hagenow
Möllner Str. 30
19230 Hagenow
Telefon: 03883/72 70 58
 
Jobcenter Ludwigslust-Parchim - Standort Ludwigslust
Grandweg 10
19288 Ludwigslust
Telefon: 03874 5705-502
 
AWO Ludwigslust
Alexandrinenplatz 2
19288 Ludwigslust
Telefon: 03874 57046-25 oder 03874 57046-24
 www.awo-ludwigslust.de
 
Arbeitslosenverband Deutschland, Landesverband M-V e. V., Schuldnerberatung
Am Schlachthof 2a
19288 Ludwigslust
Telefon: 03874/2 25 62
 

Jobcenter Ludwigslust-Parchim - Standort Parchim
Ludwigsluster Chaussee 5
19370 Parchim
Telefon: 03871 6345-502

Diakoniewerk Kloster Dobbertin gGmbH
W.-I.-Lenin-Str. 8
19370 Parchim
Telefon: 03871/441958
 

Jobcenter Ludwigslust-Parchim - Standort Lübz
Bobziner Weg 11
19386 Lübz
Telefon: 038731 520-501

ALV Parchim .e.V. Sitz Lübz
Benziner Chaussee 1
19386 Lübz
Telefon: 038731- 2 46 09

Jobcenter Ludwigslust-Parchim - Beratungsbüro (der Geschäftsstelle Lübz) in Goldberg
Lange Straße 63
19399 Goldberg
Telefon: 038731 520-501

Jobcenter Ludwigslust-Parchim - Standort Sternberg

Vor dem Pastiner Tor 12
19406 Sternberg
Telefon: 03847 4334-552
 

Diakoniewerk Kloster Dobbertin gGmbH
Luckower Str. 29a
19406 Sternberg
Telefon: 03847/451399

Wie vermeide ich eine Versorgungsunterbrechung mit einer Abwendungsvereinbarung?

Zur Vermeidung einer Versorgungsunterbrechung bieten wir unseren Kunden (innerhalb der Grundversorgung) eine sogenannte Abwendungsvereinbarung an. Diese beinhaltet nach § 19 StromGVV bzw. § 19 GasGVV Ratenzahlungsvereinbarung über die vorhandenen Zahlungsrückstände sowie die Weiterversorgung auf Basis der allgemeinen und ergänzenden Bedingungen, soweit Sie Ihre laufenden Zahlungsverpflichtungen aus dem Grundversorgungsvertrag erfüllen.

Zur Einhaltung zukünftiger Zahlungsverpflichtungen bieten wir alternativ unseren Kunden (innerhalb der Grundversorgung) die Möglichkeit einer Sondervereinbarung für einen Vorkassezähler an. Bei Installation eines solchen Strom-Vorkassezählers besteht ebenfalls die Möglichkeit der Kombination einer Zahlung auf eine bestehende Schuld mit einer Vorauszahlung. Die Vorauszahlung kann hier allerdings bedarfsgerecht so gestaltet werden, dass Sie selbst den Umfang der Vorauszahlung bestimmen. Sie erhalten von uns eine Schlüsselzahl zum Betrieb des Strom-Vorkassezählers. Durch Eingabe der Schlüsselzahl am Stromzähler wird der weitere Energiebezug bis zur Höhe des aufgeladenen Betrages sichergestellt.

Gerne können Sie sich mit uns in Verbindung setzen, soweit Sie am Abschluss einer Abwendungsvereinbarung oder alternativ an einer Sondervereinbarung für einen Strom-Vorkassezähler interessiert sind. Wir erarbeiten dann ein konkretes Angebot für Sie.

Internet
Benötige ich zur Nutzung der Glasfaserprodukte eine spezielle Hardware?

Ja, für einen Glasfaser-Internetanschluss ist ein Router mit Glasfaser-Anschluss nötig. Diesen Router (z.B. Fritz!Box 5530) können Sie fertig konfiguriert von der WEMAG mieten. So können Sie nach dem Anschluss sofort mit „Lichtgeschwindigkeit“ im Internet surfen.

Möchten Sie einen eigenen Router nutzen? Kein Problem! Folgende Anforderungen und Standards muss Ihr eigener Router unterstützen:

PPPoE                    Protokoll (Authentifizierung) für die Einwahl in das WEMAG-Netz

IPv4 und IPv6       Internetprotokoll Standard

DS-Lite                  Dual-Stack-Lite (IPv4-in-IPv6-Tunnel)

DHCPv6                Protokoll für die Netzwerkkonfiguraion

An welche Adresse soll ich meinen Router oder meine TV-Box zurücksenden?

Wenn Sie Ihren Router zurückgeben möchten, senden Sie ihn bitte an:

SELOCA GmbH
c/o WEMAG
Büsumer Str. 46
24768 Rendsburg

Wenn Sie Ihren TV-Receiver (Set-Top-Box) zurückgeben möchten, senden Sie ihn bitte an:

WEMACOM Breitband GmbH
Postfach 11 04 54
19004 Schwerin

Wichtig: Bitte senden Sie uns Ihren Router oder Ihre TV-Box nicht unaufgefordert zurück. Wenn es ein Problem gibt, rufen Sie uns vorher an, um Ihr Anliegen bearbeiten zu können.

Was ist ein Medienwandler und wofür benötige ich diesen?

Sie benötigen einen Medienwandler, wenn Sie für Ihren Glasfaserhausanschluss keinen glasfaserfähigen Router benutzen möchten.

Der Medienwandler verarbeitet aktiv die ankommenden Lichtsignale des Glasfaserkabels und wandelt diese in elektrische Signale um, sodass ein herkömmlicher Router mittels einer LAN/WAN-Verbindung angeschlossen werden kann. Ein Medienwandler benötigt zudem meist eine Stromquelle in der Nähe.

Die Umwandlung auf das störanfällige Kupferkabel kann allerdings, je nach Kabellänge und -qualität, zu Einschränkungen der gebuchten Bandbreite führen, sodass wir diese nicht mehr garantieren können. Wir empfehlen daher immer die Miete oder den Kauf eines Glasfaserrouters über die WEMAG.

Welche Vorteile bietet der Glasfaserrouter der WEMAG?

Mieten oder kaufen Sie einen Router bei der WEMAG, erhalten Sie einen leistungsstarken Glasfaserrouter des Herstellers AVM. Da wir versuchen unseren Kunden immer die neueste Technik anzubieten, kommt es gelegentlich zum Wechsel des Routerangebots. Aktuell bietet die WEMAG die Fritz!Box 5590 an, die perfekt für Glasfaseranschlüsse geeignet ist.

Dieser Glasfaserrouter wird direkt mit einem Glasfaserkabel angeschlossen, sodass keine Umwandlung auf ein anderes Medium erfolgen muss. Das Anschließen ist ganz einfach: Durch die garantierte Kompatibilität und vollautomatische Installation müssen Sie nichts weiter tun, als den Router mit der Glasfaserabschlussbox zu verbinden.

Ihre gebuchten Bandbreiten können mit einem Router der WEMAG immer garantiert geliefert werden. Sollte es einmal zu technischen Problemen kommen, können wir Ihnen zudem schnell helfen, indem wir auf Ihren Wunsch auf den Router zugreifen.

Beispielfoto: AVM FRITZ!Box
Wie installiere ich den Router und was muss ich beim Anschluss des Routers beachten?

Die Installation, bzw. der Anschluss Ihres Routers ist ganz einfach, da Ihr Router schon für Sie vorkonfiguriert wurde:

  1. Router an die Stromversorgung anschließen.
  2. Schutzkappen des Glasfaserkabels und des Routers entfernen. Wichtig: Die Glasfaserenden dürfen nicht berührt werden!
  3. Verbinden Sie das Glasfaserkabel mit der Glasfaserabschlussbox und dem Glasfaseranschluss (Fiber-Buchse) des Routers bis ein „Klick“ zu hören ist.
  4. Besitzen Sie einen Router der WEMAG, konfiguriert sich dieser automatisch, Sie brauchen nichts weiter tun. Die Konfiguration kann bis zu 10 Minuten dauern. Ändern Sie währenddessen keine Einstellungen und trennen Sie den Router nicht vom Stromnetz!
  5. Anschließend können Sie Ihre Geräte per LAN-Kabel oder WLAN mit dem Router verbinden. Damit ist die Installation abgeschlossen.

Weitere Informationen, wie Sie einen Router von der WEMAG schnell und einfach anschließen und einrichten finden Sie auch in den nachfolgenden Installationsanleitungen:

Installationsanleitungen für WEMAG-Router:

Wenn Sie einen eigenen Router verwenden möchten, ist dieser nicht durch die WEMAG vorkonfiguriert. Sie können in diesem Fall die folgenden Anleitungen zur Einrichtung verwenden.

Installationsanleitungen für Router, die nicht von der WEMAG vorkonfiguriert wurden:

 

 

Wie kann ich die Reichweite meines WLAN-Routers verbessern?

WLAN ist heutzutage sehr praktisch, da es ohne jegliche Kabel genutzt werden kann. Doch das WLAN ist nicht immer frei von Störungen, wodurch sich der Empfang verschlechtern kann. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, wie Sie den Empfang im WLAN Netzwerk verbessern können.

Die größten WLAN-Signalschlucker

1. Wände und Gegenstände

Unterschiedliche Bausubstanzen und typische Störquellen wie andere Funk- und Haushaltsgeräte können das WLAN-Signal einschränken. Achten Sie darauf, Ihren WLAN-Router möglichst frei von anderen elektronischen Geräten zu platzieren.

2. Zu weite Entfernung vom WLAN-Router

Mit zunehmender Entfernung vom WLAN-Router sinkt auch die Signalstärke. Dies kommt häufig in großen Wohnungen oder Haushalte mit mehreren Stockwerken vor. Reicht Ihr Empfang nicht aus, können Sie sich mit einem WLAN-Repeater (Mesh) oder Powerline-Adapter weiterhelfen. Diese Geräte erhalten Sie bei einem Elektrofachhändler.

3. Einfluss durch fremde WLAN-Router

Mit der Anzahl anderer WLAN-Router in direkter Umgebung sinkt die WLAN-Geschwindigkeit und die Stäbilität. Dies ist oft in dicht besiedelten Nachbarschaften der Fall. Überprüfen Sie in Ihrem Router die genutzten WLAN Frequenzbänder und passen Sie diese ggf. an, um eine Verbesserung zu erzielen.

4. Gleichzeitige Nutzung der WLAN-Verbindung

Je mehr Endgeräte (z. B. Smartphone, Laptop, Smart-TV etc.) gleichzeitig in einem WLAN-Netzwerk kommunizieren, desto mehr muss die WLAN-Geschwindigkeit geteilt werden.

Ihre Checkliste für ein schnelles WLAN-Erlegbnis

  • WLAN-Router optimal im Zentrum des Haushaltes positionieren
  • Minimierung der Störquellen
  • Erhöhung der Reichweite durch einen Repeater (Mesh) oder Powerline-Adapter
  • Die schnellste Internetverbindung erreichen Sie über das Netzwerkkabel (LAN)

 

Hier können Sie unsere Informationsbroschüre zum WLAN-Empfang herunterladen.

Wer kann mir bei der Einrichtung meines Routers oder meiner TV-Box helfen?

Sie können sich bei der Einrichtung Ihres Routers oder Ihrer TV-Box an die Deutsche Technikberatung wenden. Ihr persönlicher Technikberater steht Ihnen zur Verfügung, um Ihnen bei der Einrichtung und Installation zu helfen. Bei der Router-Einrichtung werden Schritte wie der Anschluss des Routers, die Eingabe der Zugangsdaten, die Verbindung mit dem Internet, die Anmeldung Ihrer WLAN-Geräte und ein Geschwindigkeits- sowie Sicherheitscheck durchgeführt. Diese Dienstleistung wird Ihnen zum Vorzugspreis von 99 € (brutto) angeboten.

Für die WEMAG TV-Box-Einrichtung unterstützt der Technikberater Sie beim Anschluss der Kabel, der Grundeinrichtung, der Einrichtung oder Einbindung eines Google Accounts, der Installation der purTV App sowie bei der Erläuterung der Funktionen und einer Geräteschulung. Dieser Service ist zum Vorzugspreis von 79 € (brutto) erhältlich.

Wenn Sie ein Installationspaket buchen möchten, können Sie entweder telefonisch unter 0385 2027 9752 einen Termin vereinbaren oder das Kontaktformular ausfüllen. Ein Technikberater wird sich zeitnah bei Ihnen melden, um Ihnen bei Ihrer Anfrage zu helfen. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Installationsservice-Seite.

Ich benötige einen Medienwandler. Was kann ich tun?

Ein Medienwandler wird benötigt, wenn Sie für einen Glasfaserhausanschluss einen Router nutzen möchten, der kein Glasfasersignal verarbeiten kann.

Sie können den Medienwandler nicht über die WEMAG bestellen und müssen diesen bei Bedarf bei einem Elektrofachmarkt oder einem anderen Handel selbst erwerben. Für das Glasfasernetz der WEMACOM und die Internetprodukte der WEMAG empfehlen wir Ihnen den Medienwandler mit folgenden Eigenschaften (z.B. Zyxel FMG3005-R20A):

  • Active Fiber Standard: AON (Active Optical Network, Aktives Optisches Netzwerk)
  • Wellenlänge: TX 1310nm, RX 1490nm - 1550nm (Transmitter - Ausgehendes Licht)
  • Abnahmestelle: 1000BASE-BX20-U für SFP Modul
  • Class 1 Laser Product: EU Standard/Label für LWL-Produkte
  • Patchkabel: Singlemode-Simplex SC/PC an FTU
Wie kann ich meinen bestehenden WEMAG-Router tauschen?

Wenn Sie einen WEMAG Internet-Tarif haben und ebenfalls einen Router der WEMAG nutzen, haben Sie die Möglichkeit Ihren alten Router gegen einen Premiumrouter einzutauschen. Hierfür schicken Sie uns bitte folgendes Formular ausgefüllt per E-Mail an internet@wemag.com:

Zum Formular für den Routerwechsel

Wir kümmern uns um den Rest.

Der Routerwechsel hat keine Auswirkungen auf die Mindestvertragslaufzeit des Internetvertrages. Die Hardware kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestvertragslaufzeit des Internetvertrages gekündigt werden. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.

Welches Lichtwellenleiter Patchkabel benötige ich, um meinen Router an die FTU (Glasfaseranschlussbox) anzuschließen?

Um den Router an die FTU (Glasfaseranschlussbox) anzuschließen benötigen Sie ein Lichtwellenleiter Patchkabel. Dieses können Sie ganz einfach bei unserem Kundenservice bestellen. Wenn Sie jedoch eigenständig ein Patchkabel beziehen möchten, benötigen Sie folgende Fasersteckertypen:

Router                                               Fasersteckertyp
FRITZ!Box 5590 Fiber                    SC/PC – LC/APC
FRITZ!Box 5530 Fiber                    SC/PC – LC/APC
FRITZ!Box 5490 Fiber                    SC/PC – SC/PC  

Für den Anschluss des Routers an einen Medienwandler, benötigen Sie ein gewöhnliches RJ45 Netzwerkkabel.

SC/PC – LC/APC
SC/PC – SC/PC
Warum ist ein Glasfaserhausanschluss an meiner Adresse nicht förderfähig, bzw. nicht verfügbar?

Welche Adressen für einen geförderten Glasfaserhausanschluss in Frage kommen, legt der Fördermittelgeber in der Regel auf Basis der aktuell vorhandenen Internetanbindung an der jeweiligen Adresse fest. Ob ein Glasfaserhausanschluss bei Ihnen verfügbar ist, können Sie schnell und einfach online mit unserem Verfügbarkeitsrechner prüfen. Klicken Sie dafür einfach auf „Verfügbarkeit prüfen“, geben Sie Ihre Adresse ein und Sie erhalten direkt das Ergebnis. Im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus können aktuell nur förderfähige Adressen in den Landkreisen Nordwestmecklenburg, Ludwigslust-Parchim, Landkreis Rostock und im Landkreis Prignitz ausgebaut werden.

Was ist Glasfaser-Internet?

Glasfaser-Kabel sind zur Übertragung großer Informationsmengen geeignet und gelten als DAS Medium für gegenwärtige und zukünftige Highspeed-Netze.

Seit mehr als einem Jahrzehnt funktionieren Internetanschlüsse über Kupferkabel. Die Datenübertragung erfolgt hier über das Telefonnetz. Die erreichbaren Datenraten galten dabei lange als ausreichend. Inzwischen sind jedoch die Ansprüche gewachsen, denn zu Hause greifen immer mehr Alltagsgeräte auf das Internet zu. Geschieht dies parallel, sind die Leitungen schnell überlastet. Im Glasfaser-Netz kommen haarfeine Glasfasern als Lichtwellenleiter zur optischen Datenübertragung zum Einsatz, wodurch extrem hohe Übertragungsraten und -qualitäten erzielt werden. Diese bleiben auch auf langen Strecken konstant und sind kaum störungsanfällig.

Verfügbarkeit prüfen

Was sind die Vorteile von Glasfaser?

Ein Internetzugang ist heutzutage genauso wichtig wie Strom, Gas und Wasser. Mit einem Glasfaseranschluss setzen Sie auf die modernste Technologie und profitieren von vielen Vorteilen:

  1. Besonders hohe Up- und Downloadgeschwindigkeiten: Ältere Technologien wie DSL oder VDSL über Kupferleitungen stoßen heutzutage schnell an ihre Grenzen. Wir setzen ausschließlich auf Glasfaser für höchste Geschwindigkeit.
  2. Zukunftssicherheit: Die Fähigkeit von Glasfasernetzen, hohe Bandbreiten zu bewältigen, stellt sicher, dass sie den Anforderungen zukünftiger Technologien und Anwendungen gerecht werden können, ohne dass größere Infrastrukturaktualisierungen erforderlich sind.
  3. Hohe Zuverlässigkeit: Glasfaser ist weniger anfällig für Störungen und Sie können sicher sein, dass die Leistung selbst bei längeren Übertragungswegen und gleichzeitiger Nutzung nicht abnimmt. Anders als bei herkömmlichen Kupferkabeln, die anfällig für Signalverluste und Degradation bei längeren Entfernungen sind, behält Glasfaser seine Übertragungsqualität und Bandbreite auch über große Distanzen bei.
  4. Aufwertung Ihrer Immobilie: Glasfaser sorgt bei Ihnen zu Hause für Zukunftssicherheit und wertet Ihre Immobilie auf. Auch eine Wohnung lässt sich mit moderner Glasfaser-Technologie leichter vermieten.
  5. Geringe Latenz: Glasfaser minimiert die Verzögerungszeiten (Latenz) bei der Datenübertragung. Dies ist besonders wichtig für Echtzeit-Anwendungen wie Online-Gaming, Videokonferenzen und telemedizinische Anwendungen.
Wird die Glasfaser bis in meine Wohnung/mein Haus verlegt?

Ja, der Anschluss wird direkt in die Wohnung/ins Haus verlegt. Das Verfahren heißt Fiber-To-The-Home (FTTH) und ermöglicht die besten und stabilsten Übertragungsgeschwindigkeiten.

Wie gelangt das Glasfaser-Kabel für meinen Breitbandanschluss ins Haus?

Nachdem Sie den Vertrag online abgeschlossen haben, bzw. wir Ihren vollständig ausgefüllten Auftrag „Auftrag Glasfaser-Hausanschluss & Grundstücksnutzungsvertrag“ erhalten haben, vereinbart unsere Partnerfirma, die WEMACOM Breitband GmbH, einen Vor-Ort-Termin mit Ihnen, um alle notwendigen Schritte für die Installation Ihres Glasfaser-Hausanschlusses zu besprechen.

Des Weiteren können Sie sich unter https://youtu.be/TuhFs7Abbic ansehen, wie der Glasfaser-Einbau funktioniert. 

Welche baulichen Voraussetzungen muss ich als Kunde für den Glasfaseranschluss schaffen?

Für die Installation benötigen wir eine Steckdose für den Glasfaser-Router (z. B. Fritz!Box). Wenn Sie einen eigenen, nicht glasfaserfähigen Router benutzen möchten, benötigen Sie zusätzlich zu diesem einen Medienwandler (z.B. Zyxel FMG3005-R20A). Für den Medienwandler bedarf es meist einer weiteren Steckdose.

Was kostet der Glasfaserhausanschluss?

Der flächendeckende Ausbau der Breitbandversorgung wird aktuell von Bund und Ländern gefördert. Darum haben wir uns entschieden, Ihnen bis zum Start der Bauphase einen zukunftsfähigen Glasfaserhausanschluss kostenlos (statt für zukünftig 2.499 €) anzubieten.

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Wo ist ein Glasfaseranschluss verfügbar und förderfähig?

Um herauszufinden, ob ein Glasfaser-Hausanschluss an Ihrer Adresse bereits verfügbar oder förderfähig ist, nutzen Sie bitte unseren Verfügbarkeitsrechner auf der Website. Durch Klicken auf "Verfügbarkeit prüfen" und Eingabe Ihrer Adresse erhalten Sie umgehend das Ergebnis. Je nach Ergebnis können Sie den Hausanschluss und/oder den passenden Internettarif direkt online bestellen.

Der geförderte Breitbandausbau betrifft momentan ausschließlich förderfähige Adressen in den Landkreisen Nordwestmecklenburg, Ludwigslust-Parchim, Landkreis Rostock und im Landkreis Prignitz. Welche genauen Adressen förderfähig sind, legt der Fördermittelgeber in der Regel auf Basis der aktuell am jeweiligen Standort verfügbaren Internetverbindung fest.

Welche Anschlusslänge ist in den Kosten für den Glasfaserhausanschluss enthalten?

Wenn wir das Glasfaser-Netz ausbauen, verlegen wir in jeder Straße ein Rohr-System. Für die Berechnung der Hausanschlusskosten messen wir die Anschlusslänge von Ihrer Grundstücksgrenze bis zum Glasfaser-Anschluss im Haus. Wenn Sie sich bis zum Start der Bauarbeiten in Ihrer Gemeinde für einen Glasfaser-Hausanschluss entscheiden, installieren wir Ihren Hausanschluss kostenfrei. Die Anschlusslänge ist dabei unentscheidend und es entstehen keine separaten Kosten für große Gründstücke.

Ab Beginn der Bauphase berechnen wir eine Hausanschlussgebühr. Kosten, die Ihnen dann entstehen, entnehmen Sie bitte unserem Preisblatt.

Handelt es sich beim Glasfasernetz der WEMACOM um ein aktives (AON) oder passives Glasfasernetz (GPON)?

Glasfaser mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von mehreren Gigabits pro Sekunde gilt allgemein als die ultimative Lösung, wenn es um den Breitbandanschluss geht. Es gibt verschiedene Glasfasertechnologien – gebräuchlich sind AON (aktive) oder GPON (passive) Glasfasernetze.

Das Glasfasernetz der WEMACOM gehört zu den aktiven Glasfasernetzen (AON).

AON (aktives Glasfasernetzwerk): Eins-zu-eins

Ein aktives Glasfasernetzwerk enthält „aktive“ Komponenten wie Switches oder Router.  Entscheidend für dieses Glasfasernetzwerk ist, dass es nach dem System „Point-to-Point“ aufgebaut ist. Jeder Nutzer hat seine „eigene Leitung“ zum Netzbetreiber – die Verkabelung ist sternförmig. Das hat den großen Vorteil, dass alle Anschlussteilnehmer ohne gegenseitige Beeinflussung die volle Bandbreite genießen.

 

Quelle: AVM Computersysteme Vertriebs GmbH.

GPON (passives Glasfasernetzwerk): Einer-zu-vielen

Beim passiven Glasfasernetzwerk verwendet der Netzbetreiber einfache, passive Komponenten wie Splitter. Die Kabel mehrerer Haushalte werden über diese passiven Splitter zusammengeführt und teilen sich dann dieselbe Leitung zum Netzbetreiber: „Point-to-Multipoint“. Das führt dazu, dass alle an einer Leitung hängen. Damit gehört das passive Glasfasernetzwerk, wie etwa auch das Kabelnetz, zu einer Shared-Medium-Technologie – wohlgemerkt mit mehrfacher Gigabit-Bandbreite.

Quelle: AVM Computersysteme Vertriebs GmbH.
Was muss ich als Eigentümer eines Mehrfamilienhauses ab zwei Wohneinheiten beachten?

Für die Erschließung Ihrer Immobilie mit Glasfasertechnologie bis in die Wohn- / Geschäftseinheiten ist zusätzlich der Abschluss eines sogenannten „Gestattungsvertrages für den Ausbau und Betrieb einer Telekommunikations-/Breitbandkabelanlage in Mehrfamilienhäusern der Netzebene 4“ notwendig.

Alle Informationen zum Gestattungsvertrag sowie zu den Anschlusskosten für Mehrfamilienhäuser erfahren Sie hier:

Infoblatt Gestattungsvertrag

Infoblatt Immobilien mit zwei und mehr Anschlusseinheiten

Ich habe bereits einen laufenden DSL- oder Telefonvertrag, kann ich trotzdem einen neuen Vertrag bei der WEMAG unterschreiben?

Ja, wir empfehlen Ihnen unbedingt schon jetzt unser WEMAG Surf Glasfaser-Produkt zu beauftragen. Der Internet- und Telefonvertrag kommt erst mit Freischaltung des Anschlusses zustande, sodass Ihnen bis dahin keine Kosten entstehen.

Wenn Sie es wünschen, können wir mit Ihnen einen späteren Vertragsbeginn vereinbaren. Dieser kann maximal bis zu 12 Monate nach der Bereitstellung der Leistung liegen. Kontaktieren Sie uns dazu telefonisch unter 0385 2027 1111 oder per E-Mail unter internet@wemag.com. Nutzen Sie hierfür auch gern unseren Rückrufservice.

Muss ich bestehende DSL- oder Telefon-Verträge selbst kündigen?

Ist eine Rufnummernmitnahme bei uns beauftragt, übernehmen wir die Kündigung für den gesamten, mit der Rufnummer verbundenen Vertrag. Bitte kündigen Sie in diesem Fall NICHT selbst, da sonst die Gefahr besteht, dass wir Ihre Rufnummer(n) nicht übernehmen können.

Telefonverträge, für die wir keine Rufnummernportierung vornehmen sowie gesonderte DSL-Verträge und sogenannte Preselectionverträge sind durch Sie zu kündigen. Kündigen Sie Ihre Verträge aber bitte erst, wenn wir Ihnen mitgeteilt haben, dass Ihr Anschluss bereit zur Freischaltung ist. Sollte noch ein Internetvertrag mit Mindestvertragslaufzeit bei einem anderen Anbieter bestehen, können Sie Ihren Anschalttermin um bis zu 12 Monate in die Zukunft schieben. Wünschen Sie also eine Anschaltung zu einem späteren Termin, teilen Sie uns diesen bitte innerhalb von 13 Kalendertagen nach Zugang des Anschaltschreibens mit.

Was muss ich zur Beauftragung des Glasfaser-Internets ausfüllen?

Den Glasfaser-Hausanschluss sowie den passenden Tarif sichern Sie sich am schnellsten direkt online. Gehen Sie dafür wie folgt vor:

1. Glasfaser-Verfügbarkeit prüfen: Mit unserem einfachen Online-Verfügbarkeitscheck können Sie direkt online prüfen, ob der Glasfaserausbau für Ihren Ort geplant ist. 

2. Tarif wählen: Wenn Ihr Ort mit Glasfaser fit für die Zukunft gemacht wird, können Sie aus unterschiedlichen Tarifen wählen. Auch einen Router oder TV-Tarife können Sie direkt mitbestellen.

3. Vertrag direkt online abschließen: Den Vertrag für Ihren persönlichen Glasfaseranschluss und Ihren Tarif können Sie direkt online über die Antragsstrecke abschließen. Folgen Sie einfach dem Formular. Fertig. 

Wenn Sie Mieter sind, können Sie in dem Onlineformular auch die Kontaktdaten Ihres Vermieters ergänzen. Wenn Sie es wünschen, übernehmen wir die weitere Abstimmung mit dem Haus- oder Wohnungseigentümer. Sie müssen sich um nichts kümmern!

Sofern Sie Ihren Auftrag für Ihren neuen Glasfaseranschluss per E-Mail oder Post an die WEMAG senden wollen, schicken Sie die Dokumente bitte an internet@wemag.com bzw. WEMAG AG, Postfach 11 04 54, 19004 Schwerin. Wir empfehlen Ihnen jedoch den Auftrag direkt online abzuschließen

 

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Was muss ich als Mieter zur Beauftragung des Glasfaser-Internets ausfüllen?

Wenn Sie als Mieter einen Glasfaser-Anschluss nutzen wollen, beauftragen Sie zunächst mit dem „Auftrag (1) Internet & Telefon“ unser WEMAG-Surf Glasfaser-Produkt und geben auf dem Auftrag die Kontaktdaten Ihres Vermieters mit an.

Wenn Sie es wünschen, übernehmen wir die weitere Abstimmung mit dem Haus- oder Wohnungseigentümer. Sie müssen sich um nichts kümmern! Senden Sie uns einfach den ausgefüllten und unterschriebenen „Auftrag (1) Internet & Telefon“ zurück. Weitere Informationen zu unseren Tarifen und das Auftragsformular finden Sie hier.

Tarife ansehen

Kann ich als Mieter ein Glasfaser-Produkt beauftragen, obwohl mein Vermieter einem Glasfaser-Hausanschluss noch nicht zugestimmt hat?

Ja, bitte senden Sie uns dazu den (1) „Auftrag Internet & Telefon“ ausgefüllt und unterschrieben zurück. Geben Sie außerdem auf dem Formular die Kontaktdaten Ihres Vermieters an, sodass wir mit diesem die weitere Abstimmung übernehmen können. Sie müssen sich um nichts kümmern!

Sollte der Vermieter mit einem Glasfaser-Hausanschluss nicht einverstanden oder eine technische Realisierung des Anschlusses nicht möglich sein, kommt der Vertrag nicht zustande und es entstehen Ihnen keine Kosten.

Wann und wie kann ich in einen anderen Internettarif wechseln?

In einen preislich höher- oder gleichwertigen Internettarif können Sie bereits vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wechseln. Mit dem Tarifwechsel beginnt eine neue Vertragslaufzeit (12 oder 24 Monate). In einen günstigeren Tarif (z.B. von WEMAG Surf M auf WEMAG Surf S) können Sie erst zum Ende der Mindestvertragslaufzeit wechseln. Sie können auch aus unseren alten Internet-Tarifen (WEMAG Surf Basis, WEMAG Surf Komfort und WEMAG Surf Premium) in einen unserer aktuellen Tarife wechseln.

Ein Tarifwechsel ist eine Änderung Ihres aktuellen Tarifs innerhalb der Laufzeit, bei dem sich der Vertrag um die jeweilige Laufzeit verlängert. Somit ist ein Tarifwechsel auch gleichzeitig immer eine Vertragsverlängerung. Das entsprechende monatliche Entgelt des neu gewählten Tarifs ist zu zahlen.

Über Ihren Kunden-Login können Sie schnell und unkompliziert Ihren Internettarif ändern bzw. in einen anderen Internettarif wechseln.

JETZT Internet-TARIF WECHSELN

Alternativ finden Sie hier die Tarifwechselformulare für Privatkunden und Geschäftskunden.

Kann ich meine Telefonnummer behalten? (Rufnummernportierung)

Ihre aktuelle(n) Rufnummer(n) können Sie selbstverständlich mitnehmen. Bei der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, eine sogenannte Rufnummernportierung für Ihren Anschluss durchzuführen. Sobald Ihr Glasfaseranschluss angeschaltet werden kann, beauftragen wir Ihren alten Anbieter mit der Übergabe Ihrer Rufnummer(n) und kündigen für Sie den damit verbundenen Vertrag. Der zurückgemeldete Wechseltermin ist somit das Kündigungsdatum bei Ihrem alten Anbieter und gleichzeitig das Anschaltdatum für Ihren WEMAG Surf Glasfaseranschluss. Möchten Sie den Internetanschluss schon vorher nutzen, ist dies nach Absprache natürlich möglich.

Wann kann ich meinen Glasfaseranschluss nutzen?

Wenn Sie sich bereits für einen Glasfaseranschluss entschieden haben, erhalten spätestens sechs Wochen vor Ihrem persönlichen Anschalttermin eine Benachrichtigung per Post. Den Baufortschritt Ihres Glasfaser-Hausanschlusses können Sie jederzeit im Kundenportal der WEMACOM einsehen:

ZUM WEMACOM-Kundenportal

Wir verstehen, dass Sie sich Planungssicherheit für die rechtzeitige Beendigung bestehender Internetverträge wünschen und möglichst schnell in den Genuss des superschnellen Glasfaser-Internets kommen möchten. Daran arbeiten wir mit allen Kräften. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme des Glasfasernetzes ist abhängig von vielen Einflussfaktoren, wie Genehmigungsprozessen, Witterungsbedingungen, Abhängigkeiten und Verknüpfungen mit weiteren Netzabschnitten und Vielem mehr. Somit kann es beispielsweise sein, dass Ihr Hausanschluss bereits installiert ist, eine Nutzung aber noch nicht möglich ist, da sich andere Netzkomponenten noch in der Bauphase befinden.

Wenn Sie bislang noch keinen Glasfaser-Hausanschluss beauftragt haben, können Sie die Verfügbarkeit schnell und einfach direkt online abfragen. Ist ein Glasfaseranschluss an Ihrer Adresse verfügbar, erhalten Sie direkt eine Information zum aktuellen Preis entsprechend der aktuellen Vermarktungsphase.

Jetzt Verfügbarkeit prüfen

Was sind Vorvertragliche Informationen (VVI)?

Die Vorvertraglichen Informationen (VVI) müssen dem Endverbraucher nach TKG § 53 ff. vor Vertragsabschluss einen Überblick über die Leistungsdetails geben.

Vorvertragliche Informationen (vvi) der wemag 

 

Ich benötige keinen Internet-Tarif, kann ich mir trotzdem einen Hausanschluss sichern?

Wenn Sie nur einen reinen Telefon-Vertrag und keinen Internet-Tarif benötigen, haben Sie die Möglichkeit, die Telefonflat-Mini bei uns zu bestellen. Die Telefonflat-Mini kostet monatlich 20,99 €.

Ich habe besondere Anforderungen, wie z. B. eine feste IP Adresse. Gibt es passende Produkte?

Sie haben keinen passenden Tarif gefunden? Insbesondere bei größeren Gewerbekunden können spezielle Anforderungen an Anschluss und Tarife entstehen, die in unseren Standardprodukten nicht enthalten sind. Dies können beispielsweise feste IP-Adressen oder mehr Leitungen und Rufnummern als in den angebotenen Tarifen sein. Hier bietet unser Tochterunternehmen, die WEMACOM Telekommunikation GmbH maßgeschneiderte Lösungen und Tarife an, die ebenfalls mit der Förderung kombiniert werden können. Weitere Informationen und individuelle Angebote erhalten Sie unter 0385 2027-1111 oder per E-Mail internet@wemag.com. Nutzen Sie hierfür auch gern unseren Rückrufservice.

Zum Rückrufservice

 

Ich habe eine E-Mail-Adresse bei der Telekom. Kann ich diese bei einem Wechsel behalten?

Sie haben die Möglichkeit, Ihre E-Mail-Adresse bei der Telekom auch nach einem Wechsel zu uns weiterhin zu nutzen. Sechs Monate nach Kündigung Ihres Anschlusses bei der Telekom bleibt Ihre Haupt-E-Mail-Adresse grundsätzlich bestehenDanach werden die E-Mail-Adresse und das dazugehörige Postfach gelöscht. Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse sichern möchten, können Sie dies direkt auf den Seiten der Telekom tun.

Wie ist mein Weg zum superschnellen Internet?

Ihr Weg zum superschnellen Internet als Mieter ist ganz einfach. Wir haben Ihnen den Ablauf kurz und informativ zusammengefasst. Grundsätzlich wird bei der Beauftragung unterschieden zwischen Eigentümern und Mietern.

Hier geht es zum Prozess für Eigentümer.

Hier geht es zum Prozess für Mieter.

In welche Länder kann ich mit der Europa-Flat telefonieren?

Mit der Europa-Flat telefonieren Sie kostenfrei in das Festnetz folgender EU-Länder:

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • UK
  • Irland
  • Italien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxembourg
  • Malta
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Slovakia
  • Slovenia
  • Spanien
  • Czech Rep.
  • Ungarn
  • Zypern

Buchen Sie die Europa-Flat einfach über das Tarifwechselformular hinzu.

Zum Tarifwechselformular

Was kann ich tun, wenn mein Internet und/oder Telefon nicht mehr funktionieren?

Wenn Ihr Internet und/oder Telefon nicht mehr richtig oder gar nicht funktionieren (z. B. kein Freizeichen oder der Computer baut keine Internetseiten auf), kann es viele Ursachen haben. Zunächst können Sie folgende Punkte prüfen:

  • 1. Überprüfen Sie mithilfe der Anschluss-Anleitung, ob alle Kabel richtig angeschlossen sind.
  • 2. Führen Sie einen Neustart Ihres Rechners und Routers durch. Trennen Sie  dazu den Router zunächst vom Stromnetz und verbinden ihn danach wieder.
  • 3. Leuchtet die Internetlampe am Router an, d. h. besteht eine Verbindung zwischen Computer und Router? Wenn nicht, überprüfen Sie die Einstellungen an Ihrem Computer oder testen Sie wenn möglich mit einem anderen Gerät.
  • 4. Weitere Tipps, wie Sie Ihren WLAN-Empfang verbessern können, finden Sie auch in unserer Broschüre "WLAN-Empfang Tipps und Tricks" sowie unter dem folgenden Link: "Wie kann ich die Rechweite meines Routers verbessern?".
 

Sollten diese Hinweise nicht zu einer Behebung des Fehlers führen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Rufen Sie uns einfach unter 0385 2027-1111 an. Unsere Störungshotline ist montags bis freitags von 08:00 Uhr - 20:00 Uhr und samstags von 09:00 Uhr – 18:00 Uhr erreichbar. 

Was kostet ein Auslandsgespräch?

Die genauen Kosten eines Telefonats in ein ausländisches Fest- oder Mobilfunknetz hängen von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Ziellandes und der gewählten Tarifoption.

Um die genauen Preise für ein Telefonat ins Ausland zu erfahren, steht Ihnen unser praktischer Online-Rechner zur Verfügung. Mit diesem Rechner können Sie die Kosten pro Minute für unterschiedliche Verbindungen und jedes Land schnell und einfach überprüfen.

Zum Online-Rechner für Auslandsgespräche

Bitte beachten Sie, dass für Telefonate ins Ausland generell eine Telefonoption erforderlich ist. Wenn Sie regelmäßig ins Ausland telefonieren, bieten wir auch eine Europa-Flatrate an. Mit dieser Flatrate können Sie zu einem festen monatlichen Betrag Gespräche in viele europäische Länder führen, ohne sich um minutengenaue Abrechnungen kümmern zu müssen. Mehr zur Europa-Flat erfahren Sie hier: In welche Länder kann ich mit der Europa-Flat telefonieren?

Wann wird ein Technikereinsatz kostenpflichtig?

Ein Technikereinsatz wird dann kostenpflichtig, wenn die Ursache der Störung auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen ist. Das bedeutet, dass der Kunde für den Einsatz des Technikers aufkommen muss, wenn die Störung durch unsachgemäße Handhabung, falsche Verkabelung oder andere durch den Kunden verursachte Gründe entstanden ist.

Wie wird festgestellt, ob eine Störung kundenverschuldet ist?

Der Techniker prüft vor Ort, was die Ursache der Störung ist. Sollte sich dabei herausstellen, dass die Störung auf einen Fehler oder eine Fehlbedienung seitens des Kunden zurückzuführen ist, wird der Einsatz als kostenpflichtig eingestuft.

Welche Kosten entstehen mir, wenn der Techniker feststellt, dass ich die Störung verursacht habe?

Die genauen Kosten für einen Technikereinsatz finden Sie in der unten aufgeführten Tabelle. Sie werden für die Anfahrt sowie die Arbeitszeit des Technikers berechnet. Die Kosten werden Ihnen nach dem Einsatz in Rechnung gestellt.

Was passiert, wenn die Störung nicht von mir verursacht wurde?

Sollte der Techniker feststellen, dass die Störung nicht durch den Kunden verursacht wurde, sondern z. B. durch einen Defekt an der Hardware (nur Miet- und Kaufgeräte der WEMAG AG) oder einer Netzstörung, bleibt der Einsatz für den Kunden kostenfrei.

Wie kann ich vermeiden, dass ich für einen Technikereinsatz zahlen muss?

Um unnötige Kosten zu vermeiden, empfehlen wir, vor einem Technikereinsatz folgende Schritte zu prüfen:

  • Überprüfen Sie, ob alle Kabel richtig angeschlossen und eingerastet sind.
  • Prüfen Sie, ob das SFP Modul richtig eingerastet ist.
  • Starten Sie die betroffenen Geräte neu.

Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie die Störung selbst beheben können, stehen wir Ihnen gerne vorab telefonisch zur Verfügung, um mögliche Fehlerquellen zu identifizieren.

Was passiert, wenn ich den Termin für den Technikereinsatz nicht wahrnehme?

Sollten Sie den vereinbarten Termin ohne rechtzeitige Absage nicht wahrnehmen, kann auch hierfür eine Gebühr erhoben werden, da der Techniker für den Einsatz bereitsteht. Stellen Sie bitte sicher, dass Sie zum vereinbarten Termin vor Ort sind.

Wie werde ich über die Kosten informiert?

Sie werden vor dem Technikereinsatz darüber informiert, dass dieser bei einem kundenverschuldeten Problem kostenpflichtig ist. Nach dem Einsatz erhalten Sie eine detaillierte Rechnung, die die angefallenen Kosten aufschlüsselt.

Diese FAQ soll Ihnen dabei helfen, die Situation rund um einen möglichen kostenpflichtigen Technikereinsatz besser zu verstehen und unnötige Kosten zu vermeiden.

Zur Wahrung von Transparenz und Kostenbewusstsein werden die Technikergebühren 1:1 direkt von unserem technischen Dienstleister WEMACOM Telekommunikation GmbH an Sie weitergereicht.

Rund um den Vertrag
Wie kann ich meinen Abschlag ändern?

Grundsätzlich ermitteln wir für Sie die optimale Abschlaghöhe. Sollten Sie dennoch eine andere Abschlagshöhe wünschen, können Sie diese in Ihrem Kundenbereich ändern. Gehen Sie dafür wie folgt vor:

1. Loggen Sie sich in Ihren Kundenbereich ein.

2. Wählen Sie den betreffenden Vertrag  über "Meine Verträge" aus.

3. Nutzen Sie rechts die Funktion "Abschlag ändern".

Jetzt Abschlag ändern

Wenn Sie keinen Online-Kundenbereich nutzen, teilen Sie uns Ihren Änderungswunsch bitte über das Kontaktformular mit oder rufen Sie uns an.

Wann erfolgt die erste Abbuchung für meinen Strom- oder Gasvertrag von meinem Konto?

Die erste Abbuchung von Ihrem Konto zu Ihrem Strom- oder Erdgasvertrag erfolgt erst, nachdem Sie unsere Vertragsbestätigung  inkl. Abschlagsrechnung entweder im Postfach Ihres persönlichen Kundenbereiches oder per Post erhalten haben. Darauf finden Sie alle Buchungstermine bis zur nächsten Jahresverbrauchsabrechnung. Frühestens wird 14 Tage vor Lieferbeginn abgebucht.

Zum persönlichen Kundenbereich

Wie kann ich Informationen zu leerstehenden Mieteinheiten mitteilen?

Wenn Sie als Vermieter über länger leerstehende Mieteinheiten verfügen, die mit unserem Ökostrom oder unserem Erdgas versorgt werden, ist es sowohl für Sie als auch für uns wichtig, eine Meldung über den Leerstand zu machen.

Um den Auszug eines Mieters und den Leerstand zu melden, rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Wie lange ist meine Vertragslaufzeit für meinen Vertrag bei der WEMAG?

Für Energieverträge bei der WEMAG gelten folgende Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen:

Werden Sie in der Grundversorgung (z.B. WEMAG Ökostrom Regional oder WEMAG Ökogas Regional) beliefert, haben Sie keine feste Vertragslaufzeit und können Ihren Vertrag innerhalb von zwei Wochen kündigen.

Bei der WEMAG schließen Sie mit allen anderen Energietarifen in der Regel einen Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten ab. Ziehen Sie in eine Wohnung ein oder besteht Vertragsbindung bei Ihrem bisherigen Versorger, beginnt die Vertragslaufzeit erst mit dem tatsächlichen Lieferbeginn. Den genauen Beginn und das früheste Ende der Vertragslaufzeit finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen und auf Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung.

Nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von zwölf Monaten verlängert sich der Vertrag unbefristet und kann jederzeit mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Dies gilt für Verträge, die ab dem 01.03.2022 abgeschlossen wurden. Für Altverträge gilt die beim Vertragsabschluss vereinbarte Vertragsverlängerung.

Erhöhen sich die Preise für Energieeinkauf und Netznutzung eines laufenden Tarifes, haben Sie ein sofortiges Sonderkündigungsrecht.

Für Internet-, Telefonie- und TV-Verträge gelten folgende Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen:

Die Mindestvertragslaufzeit unserer Internettarife beträgt in der Regel 24 Monate mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit wird der Vertrag zu einem Vertrag ohne feste Laufzeit und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Wann die Mindestvertragslaufzeit beginnt und abläuft sowie die Kündigungsfrist finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen und auf Ihren Rechnungen. Die Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist der gebuchten Telefon- und / oder TV-Option richtet sich nach dem jeweiligen Internettarif.

Wie ändere ich meine Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Rechnungsanschrift, Telefonnummer)?

Natürlich können Sie Ihre Kontaktdaten, wie z. B. Ihre E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Rechnungsanschrift jederzeit ändern. Der einfachste Weg führt über Ihren persönlichen Kundenbereich.

So ändern Sie Ihre E-Mail-Adresse:

1. Nachdem Sie sich in den Kundenbereich eingeloggt haben, klicken Sie auf den Menüpunkt "Einstellungen".

2. Klicken Sie auf "E-Mail-Adresse ändern", geben Sie Ihre neue E-Mail-Adresse ein und klicken Sie anschließend auf "speichern". 

3. Sie erhalten anschließend eine E-Mail zur Bestätigung Ihrer E-Mail-Adresse. Klicken Sie auf den darin enthaltenen Link. Damit ist die E-Mail-Adresse erfolgreich geändert. Bitte beachten Sie, dass der Login ab diesem Zeitpunkt nur noch mit der neuen E-Mail-Adresse möglich ist.

So ändern Sie Ihre Rechnungsanschrift und Telefonnummer:

1. Loggen Sie sich in den Kundenbereich ein und wählen Sie unter "Meine Verträge" den Vertrag durch einen Klick aus, für den Sie die Rechnungsanschrift oder Telefonnummer ändern wollen.

2. Klicken Sie auf "bearbeiten" rechts neben der Rechnungsadresse oder Telefonnummer. Folgen Sie den weiteren Anweisungen. Die Änderung wird nach einem Klick auf "Senden" ausgeführt. Fertig. 

Wenn Sie keinen Online-Zugang haben, teilen Sie uns Ihre Änderung schrifltich, telefonisch oder direkt über unser Kontaktformular mit. Wir empfehlen Ihnen jedoch die schnelle Änderung in Ihrem persönlichen Kundenportal. 

Wie wird mir der Bonus bestätigt?

Wenn ein Neukundenbonus gewährt wird, wird Ihnen dies schon vor Ihrer Neuanmeldung für Ökostrom oder Erdgas im Preisrechner angezeigt. Um die an Ihrem Ort gültigen Konditionen zu erfahren, benutzen Sie einfach unseren Preisrechner auf www.wemag.com. Nachdem Sie dort die erforderlichen Angaben gemacht haben, zeigt Ihnen unser Rechner neben Ihren zu erwartenden Energiekosten und der Dauer Ihrer Preisgarantie auch den Bonusbetrag an, sofern das Angebot einen Neukundenbonus einschließt.

Sobald Ihr Vertrag zustande gekommen ist (d.h. Ihr örtlicher Netzbetreiber uns die Belieferung/Netznutzung bestätigt hat), erhalten Sie ein Vertragsbestätigungsschreiben. In diesem Schreiben wird Ihnen Ihr Bonus nochmals bestätigt.

Bitte beachten Sie: Anspruch auf einen Neukundenbonus haben Sie nur, wenn Ihre Verbrauchsstelle in den letzten 12 Monaten nicht durch die WEMAG AG beliefert wurde. Diese Regelung ist auch in Ihren geltenden AGB festgehalten.

Wie kann ich meine Bankverbindung ändern?

Ihre Bankverbindung können Sie in Ihrem persönlichen Kundenbereich ändern. Gehen Sie dazu auf den Reiter "Meine Verträge" und wählen Sie den zutreffenden Vertrag aus. Unter "Ihre Zahlungsdaten" können Sie die Bankverbindung dann ganz einfach ändern.

Wenn zwischen der neuen und alten Bankverbindung eine zeitliche Lücke entsteht, in der der nächste Abschlag fällig wird, überweisen Sie diesen bitte bis zur nächsten Abbuchung unter Angabe Ihrer Kontonummer auf unser Konto.

Falls Sie kein Zugang zu Ihrem Portal haben, können Sie einfach eines der Blanko-Formulare ausfüllen und unterschrieben an uns zurücksenden. Das Formular für Strom- und Erdgaskunden senden Sie bitte an service@wemag.com. Das Formular für Internetkunden senden Sie bitte an internet@wemag.com.

Beide Formulare können Sie natürlich auch auf dem Postweg an die WEMAG AG, Postfach 11 04 54, 19004 Schwerin senden.

Wann wird mir die Abschlagshöhe mitgeteilt?

Sie erhalten von uns eine Vertragsbestätigung, sobald Ihr Vertrag zustande gekommen ist (d.h. sobald Ihr örtlicher Netzbetreiber uns die Belieferung/Netznutzung bestätigt hat). In diesem Schreiben wird Ihnen die Abschlagshöhe mitgeteilt. Außerdem wird der Abschlag auf Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung ausgewiesen. Dort erfolgt aufgrund Ihres aktuellen Verbrauchs gegebenenfalls eine Anpassung des Abschlagsbetrages. Wenn Sie Online-Kunde sind, erhalten Sie das Schreiben als PDF in Ihr Postfach im persönlichen Kundenbereich. Über den Posteingang werden Sie per E-Mail informiert. Kunden mit der Plus-Option bzw. ohne Online-Vertrag erhalten die Schreiben per Post.

Warum ist mein monatlicher Abschlag höher als erwartet?

Der häufigste Grund ist, dass der für die Abschlagsberechnung herangezogene Zeitraum kürzer ist als ein Jahr.

Dies tritt vor allem bei Neukunden auf, die bspw. im September zur WEMAG wechseln, im März aber bereits Ihre turnusmäßige Zählerablesung durch den örtlichen Netzbetreiber haben.

So müssen die wenigen anfallenden Abschläge besonders verbrauchsintensive Monate abdecken und fallen daher häufig etwas höher aus.

Sie können Sich jederzeit mit Ihrem aktuellen Zählerstand bei uns melden um die Abschlagshöhe überprüfen zu lassen. So können Sie ggfs. den Abschlag senken lassen, ohne eine hohe Nachzahlung zu riskieren. Nutzen Sie dafür unseren Online-Service im Kundenbereich, unser Kontaktformular oder rufen Sie uns einfach an.

Wann wird ein Bonus ausgezahlt?

Wenn mit Ihrem Strom- oder Erdgasangebot ein Neukundenbonus verbunden ist, erhalten Sie diesen nach Ablauf von 12 Monaten ab Lieferbeginn mit Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung. 

Der Bonus wird mit dem Gesamtbetrag verrechnet. Enthält Ihr Rechnungsbetrag für den Lieferzeitraum ein Guthaben, wird Ihre Rückzahlung durch den Bonus höher ausfallen, enthält Ihre Rechnung eine Nachzahlung, verringert der Bonus die Höhe des Nachzahlungsbetrages.

Wie hoch Ihr Bonus ist, erfahren Sie in Ihrem Vertragsbestätigungsschreiben, das Ihnen entweder schriftlich oder als PDF in Ihrem Online-Kundenbereich vorliegt.

Wie wird mir eine Preisänderung mitgeteilt?

Eine Information über eine Preisanpassung erhalten Sie spätestens sechs Wochen bevor die neuen Preise wirksam werden. Handelt es sich um eine Preisanpassung aufgrund der Änderung der nicht garantierten Preisbestandteile wie Steuern, Umlagen, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste Umlagen und Abgaben, informieren wir Sie vorab rechtzeitig. Alle Ihre Dokumente werden online in Ihrem persönlichen Kundenbereich abgelegt. Haben Sie sich zusätzlich für die plus-Option entschieden, erhalten Sie alle Dokumente auch per Post zugeschickt.

Für die verschiedenen Produkte der WEMAG genießen Sie den Schutz einer eingeschränkten Preisgarantie (i.d.R. für 12 Monate). In die Preisgarantie eingeschlossen sind die Energie-, Vertriebs- und Netznutzungskosten beziehungsweise -entgelte.

Bitte beachten Sie: Der Preisrechner zeigt den jeweils aktuell gültigen Preis für Neukunden an. Für Bestandskunden gilt der Preis bei Vertragsabschluss entweder entsprechend der ausgesprochenen Preisgarantie bzw. solange, bis eine Preisanpassung erforderlich ist. Über die Tarifwechsel-Funktion in Ihrem Kundenportal können Sie sich die aktuell geltenden Neukundenpreise auch als Bestandskunde sichern.

Wie setzt sich mein monatlicher Abschlag zusammen?

Der von Ihnen angegebene bzw. von uns geschätzte Jahresverbrauch wird mit Ihrem Verbrauchspreis multipliziert und der Grundpreis addiert. Das ergibt die geschätzten Jahreskosten, die auf 12 monatliche Abschläge aufgeteilt werden. Einmal im Jahr erhalten Sie Ihre Jahresverbrauchsabrechnung, in der Ihr tatsächlicher Verbrauch und die daraus entstehenden tatsächlichen Kosten ermittelt und mit Ihren geleisteten Abschlägen verrechnet werden.

Bei einer Neuanmeldung fallen zunächst häufig weniger Abschläge an. Grund ist der Ableseturnus Ihres örtlichen Netzbetreibers, der trotz eines Lieferantenwechsels konstant bleibt. So erhalten Sie unter Umständen bereits nach wenigen Monaten Ihre erste Jahresverbrauchsabrechnung.

Wird mir mein Preis nochmal bestätigt?

Den aktuellen Neukundenpreis, den wir zurzeit an Ihrem Wohnort anbieten, können Sie im Preisrechner mit wenigen Klicks selbst berechnen lassen.

Wenn Sie sich gleich online für unseren WEMAG Ökostrom oder unser WEMAG Erdgas anmelden, sehen Sie vor dem Abschluss des Bestellvorgangs in einer Übersicht noch einmal alle Vertragsdaten. Darin bestätigen wir neben den Preisbestandteilen auch die Preisgarantie und sofern zutreffend den Neukundenbonus.

Weil wir wollen, dass Sie auf der sicheren Seite sind und sich gut informiert fühlen, erhalten Sie kurz nachdem Sie Ihren Vertrag abgeschlossen haben, eine Auftragsbestätigung. Dieser ist auch ein Preisinformationsblatt beigefügt, aus dem Sie detailliert erfahren, wie sich Ihr Preis zusammensetzt.

Diese Mitteilung erhalten Sie in Ihr Postfach im persönlichen Kundenbereich oder schriftlich, falls Sie unseren Online-Service nicht nutzen.

Wie kann ich meine Abschläge und Rechnungen per SEPA-Lastschrift zahlen?

Die nationalen Zahlverfahren für Lastschriften und Überweisungen in Euro wurden im Februar 2014 durch die SEPA-Zahlverfahren abgelöst. Im Bankwesen werden seitdem ausschließlich IBAN und BIC verwendet.  

Sie wollen, dass Ihre monatlichen Abschläge oder Rechnungen einfach und pünktlich von Ihrem Konto abgebucht werden? Dann stellen Sie Ihre Zahlweise unkompliziert auf das SEPA-Lastschrift-Verfahren um. Strom- und Erdgaskunden können dies einfach selbst in Ihrem Kundenportal unter www.wemag.com/login erledigen.

Falls Sie kein Zugang zu Ihrem Portal haben, können Sie einfach eines der Blanko-Formulare ausfüllen und unterschrieben an uns zurücksenden. Das Formular für Strom- und Erdgaskunden senden Sie bitte an service@wemag.com. Das Formular für Internetkunden senden Sie bitte an internet@wemag.com.

Beide Formulare können Sie natürlich auch auf dem Postweg an die WEMAG AG, Postfach 11 04 54, 19004 Schwerin senden.

Ich kann die letzte Abbuchung nicht nachvollziehen. Wer kann mir helfen?

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beantworten Ihre Fragen zur Abbuchungshistorie gern. Melden Sie sich hierfür bitte telefonisch unter der 0385 755-2755 bei uns. Gern können Sie auch unseren Rückrufservice nutzen, um Wartezeiten zu vermeiden. 

FÜR FRAGEN RUND UM ENERGIE (STROM UND GAS)

FÜR FRAGEN RUND UM INTERNET, TELEFON UND TV

Welche Zahlungsmöglichkeiten werden angeboten?

Die verschiedenen Zahlungsoptionen unterscheiden sich je nach Art Ihres Vertrags:

  • Energieverträge (Strom und Erdgas): Für Energieverträge haben Sie die Wahl zwischen Zahlung per Überweisung oder SEPA-Lastschrift. Wir empfehlen die bequeme Zahlung per SEPA-Lastschrift, da diese eine automatische Abwicklung Ihrer Rechnung ermöglicht und Ihnen somit Zeit und Aufwand erspart.
  • Internet- und Telefonverträge: Bei Internet- und Telefonverträgen ist die Zahlung per SEPA-Lastschrift möglich. Mit der SEPA-Lastschrift profitieren Sie von einer einfachen und sicheren Abwicklung Ihrer Zahlungen.
  • Ladekarte: Die Abrechnung der Ladekarte erfolgt ebenfalls über SEPA-Lastschrift, um Ihnen eine reibungslose Nutzung unseres Ladeservices zu gewährleisten.
Wo finde ich die IBAN der WEMAG?

Wenn Sie einen offenen Rechnungsbetrag oder die monatlichen Abschläge per Überweisung bezahlen möchten, ist es wichtig, dass Sie die richtige Bankverbindung der WEMAG verwenden. Diese finden Sie unten auf den Abschlagsbenachrichtigungen oder Rechnungen der WEMAG. Die Dokumente haben Sie entweder per Post erhalten oder sind in Ihrem persönlichem Kundenportal hinterlegt.

Wo finde ich meine Rechnungen und wann erhalte ich sie?

Je nachdem um welches Produkt es sich handelt, erhalten Sie Ihre Rechnung zu unterschiedlichen Zeitpunkten und auf unterschiedlichen Wegen.

1. Rechnungen für Strom und Erdgas (Abrechnung)

Ihre Strom- und Erdgasrechnungen erhalten Sie in der Regel einmal jährlich, nachdem der örtliche Netzbetreiber Ihren Zählerstand abgelesen und uns diesen übermittelt hat. Der Zeitpunkt der Rechnungsstellung für Strom und Erdgas ist damit unterschiedlich und z. B. nicht bei jedem Kunden und jeder Kundin zum Jahresanfang für das jeweilige Vorjahr. Dieser Turnus ist unabhängig von Ihrem aktuellen Versorger und bleibt bspw. auch nach dem Wechsel zur WEMAG identisch. Unter Umständen führt das bei Neukunden dazu, dass sie ihre erste Rechnung bereits nach ein paar Monaten und nicht erst nach einem Jahr erhalten. Danach regelt sich der Rechnungszeitraum aber wieder auf zwölf Monate ein.

Ihre bereits verfügbaren Strom- und Erdgasrechnungen können Sie in Ihrem persönlichen Kundenportal aufrufen. Dort können Sie Strom- und Erdgasrechnungen auch als PDF herunterladen und ausdrucken. Gehen Sie dazu in das Kundenportal und wählen Sie in der Navigation den Reiter „Mein Postfach“.

Erläuterungen zu allen Rechnungspositionen Ihrer Strom- und Erdgasrechnung finden Sie auch in unseren Muster-Rechnungen:

 

2. Rechnungen für Internet, Telefon und TV

Die Rechnung für Ihren Internet-, Telefon- und TV-Tarif stellen wir Ihnen monatlich in Ihrem persönlichen Kundenportal zum Download bereit. Dort können Sie alle Rechnungen einsehen und als PDF downloaden und ausdrucken.

 

3. Rechnungen für die Ladekarte/-app

Die Rechnungslegung der WEMAG-Ladekarte erfolgt immer um den 13. eines Monats für den vorangegangenen Monat. Sie erhalten die Rechnung zu Ihrer Ladekarte als PDF-Datei per E-Mail. Gleichzeitig können Sie die Lade-Rechnungen in Ihrem WEMAG-Ladeportal oder in Ihrer WEMAG Lade-App unter "Rechnungen" einsehen.

Kann ich einen bestehenden Vertrag auf eine andere Person umschreiben lassen?
Eine Vertragsumschreibung auf eine andere Person ist nicht möglich. In diesem Fall muss der bestehende Vertrag beendet und ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Bei einem Sterbefall benötigen wir hierfür die Sterbeurkunde. In anderen Fällen, in denen sich der bestehende Vertragspartner nicht selbst abmelden kann ein anderes Dokument als Nachweis, damit wir die Vertragsbeendigung vornehmen können. Erst dann ist die Anmeldung des neuen Vertragspartners möglich. 
Mein Name hat sich geändert. Was muss ich tun?

Bei einer Namensänderung, z. B. durch eine Hochzeit, benötigen wir ein Nachweisdokument wie beispielsweise eine Heiratsurkunde, um die Namensänderung in unseren Systemen vornehmen zu können. Senden Sie uns hierfür das Dokument und Ihr Anliegen gern zu. 

Wo finde ich meine Kundennummer?

Ihre Kundennummer finden Sie z. B. in Ihren Vertragsunterlagen oder auf Ihrer letzten Rechnung oben rechts. Ihre Kundendokumente können Sie bequem in Ihrem persönlichen Kundenportal abrufen.

Zum Online-Kundenportal

Wie kündige ich meinen Vertrag?

Schade, dass Sie Ihren Vertrag bei der WEMAG kündigen möchten. Für viele Kündigungsgründe gibt es eine gemeinsame Lösung. 

Wussten Sie beispielsweise, dass wir Sie bei einem Umzug an Ihrem neuen Wohnort deutschlandweit mit Strom und Erdgas versorgen können? Nutzen Sie dafür einfach unseren Online-Umzugsservice und sichern Sie sich einen Umzugsbonus, wenn Sie sich auch an Ihrem neuen Wohnort für die WEMAG entscheiden.

Schauen Sie auch gern in Ihrem persönlichen Kundenportal nach alternativen Strom-, Erdgas- und Breitband-Tarifen. Einen Tarifwechsel können Sie direkt online vornehmen

Jetzt Tarif wechseln

Wenn Sie Ihren Strom-, Erdgas- oder Internet-Vertrag trotzdem kündigen wollen, können Sie die Kündigung direkt online mitteilen. Nutzen Sie dazu einfach das Formular auf der folgenden Seite:

Zum Kündigungsformular

Wir hoffen, dass wir Sie in Zukunft wieder von der WEMAG überzeugen können. Sprechen Sie uns gern an.

Wann wird das Guthaben zu meinem Strom- oder Gasvertrag ausgezahlt?

Sie möchten, dass wir Ihr Guthaben auszahlen? Wenn Sie das Lastschriftverfahren gewählt haben, brauchen Sie nichts zu unternehmen. Der Betrag wird von der WEMAG automatisch auf Ihr hinterlegtes Konto überwiesen. Wenn Sie einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank zur Zahlung Ihrer Abschläge eingerichtet haben oder monatlich eine Überweisung oder Barzahlung vornehmen, müssen Sie selbst aktiv werden und uns Ihre Bankverbindung zur Auszahlung mitteilen. Nutzen Sie dafür am besten unser Kontaktformular.

Was kann ich bei einer falschen Zählernummer tun?

Wenn Sie im Bestellprozess oder bei der Zählerablesung eine falsche Zählernummer angegeben haben oder z. B. auf Ihrer Rechnung eine falsche Zählernummer aufgeführt ist, wenden Sie sich bitte per E-Mail an service@wemag.com. Schicken Sie uns im Anhang bitte ein Bild zu, auf dem Ihre Zählernummer gut zu erkennen ist. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern. Alternativ können Sie uns auch telefonisch unter 0385 755-2755 kontaktieren.

Muss ich meinen Abschlag für Strom und Erdgas anpassen, wenn sich die Preise ändern?

Wenn Sie eine Information zu einer Preisanpassung für Ihren Strom- oder Erdgasvertrag von uns erhalten haben, passen wir den Abschlag auf Basis Ihres Jahresverbrauches und den neuen Preisen automatisch für Sie an. In diesen Fällen informieren wir Sie über die Anpassung. Sie können uns jederzeit informieren, wenn Sie mit der Abschlagsanpassung nicht einverstanden sind. Natürlich können Sie Ihren Abschlag auch jederzeit in Ihrem persönlichen Kundenbereich anpassen.

Abschlag anpassen

Wie kann es sein, dass Angebotspreise für Neukunden günstiger sind als die Preise für Bestandskunden?

Dazu kommt es, wenn die Energieeinkaufspreise an der Börse sinken. Die Energiebeschaffung für Bestandskunden unterscheidet sich nämlich für Neukunden und Bestandskunden aus den folgenden Gründen deutlich.

Beschaffung für Bestandskunden

Der Einkauf der prognostizierten Energiemengen für unsere Bestandskunden beginnt etwa drei Jahre im Voraus zum Lieferzeitpunkt. Das Risiko infolge von Preisschwankungen an der Energie-Börse wird durch die regelmäßige Beschaffung von Teilmengen verteilt. Dadurch kommen Preissteigerungen wie zum Beispiel während der Energiekrise deutlich später und viel moderater bei den Bestandskunden an. Solange also die Einkaufspreise im Markt ansteigen, profitieren Bestandskunden von dieser risikoärmeren Beschaffungsstrategie. Sinkt der Preis am Markt, kommt auch diese Entwicklung zeitversetzt an, da vereinfacht gesagt ein Teil der Energiemengen für Bestandskunden bereits „im Regal“ liegt und für die Belieferung genutzt wird zum vereinbarten Preis. 

Während der Energiekrise gab es übrigens kaum noch Angebote für Neukunden, weil diese Mengen kurzfristig zu den extrem hohen Preisen beschafft werden mussten. Einige Discounter stellten den Vertrieb ein, kündigten ihren Kunden oder mussten sogar Insolvenz anmelden.

Beschaffung für Neukunden

Die für die Mindestvertragslaufzeit oder den gewährten Preisgarantiezeitraum benötigte Energie für eine prognostizierte Anzahl an Neukunden wird kurzfristig zu aktuellen Marktpreisen an der Börse beschafft. Dadurch ergibt sich bei sinkenden Marktpreisen ein Preisvorteil gegenüber den Bestandskunden, für welche die prognostizierte Energiemenge zum größten Teil schon in der Vergangenheit zu höheren Preisen eingekauft wurde. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit oder Preisgarantie ist die beschaffte Menge aufgebraucht und die weitere Beschaffung erfolgt analog den Bestandskunden, um das Risiko von Preisschwankungen zu verringern.

Alternative für risikobereite Kunden

Für Kunden, die dazu bereit sind, das Risiko von Preisschwankungen an der Energie-Börse selbst zu tragen, kommt ein sogenannter dynamischer Tarif in Frage. Hier gilt für den Energieanteil immer der tagaktuelle Börsenpreis, der 1:1 in den Verbrauchspreis pro Kilowattstunde einfließt. Die Energie wird für Kunden mit einem solchen Tarif also heute für morgen an der Börse eingekauft. Die Abrechnung erfolgt monatlich. Preisschwankungen an der Börse wirken sich so unmittelbar auf den Endpreis aus. Auch die WEMAG bietet so einen Tarif an: WEMAG Ökostrom Flex

Anmeldung und Wechsel
Kann jeder zur WEMAG wechseln?

Die Strom- und Erdgasprodukte der WEMAG richten sich an nahezu alle privaten Haushaltskunden sowie Gewerbekunden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

Um herauszufinden, ob Ihr Wohnort auch beliefert wird, geben Sie in den Preisrechner Ihre Postleitzahl ein. Wir zeigen Ihnen dann sofort, ob eine Belieferung auch an Ihrem Wohnort möglich ist.

Ihr Verbrauch wird im Angebotsrechner nicht aufgeführt? Fordern Sie über unser Kontaktformular einfach ein individuelles Angebot an.

Zum Preisrechner

Was muss ich bei einem Umzug tun?

Schön, dass Sie auch in Ihrem neuen Zuhause Kunde der WEMAG bleiben möchten. Ihre Treue belohnen wir mit einem Umzugsbonus von 50 Euro!

Den Umzug können Sie schnell und einfach online durchführen.

Bitte beachten Sie, dass entsprechend neuer Vorgaben der Bundesnetzagentur keine rückwirkenden Anmeldungen oder Einzüge mehr möglich sind. Daher unbedingt rechtzeitig (mindestens 14 Tage vorher) Auszugs- und Einzugstermin melden.

Am besten nutzen Sie dafür gleich unseren Umzugsservice:

  • 1. Melden Sie sich bequem im Online-Kundenportal an und klicken Sie auf "Meine Verträge".
  • 2. Wählen Sie den betreffenden Vertrag aus und klicken Sie auf "Umzug melden".
  • 3. Füllen Sie das angezeigte Umzugsformular aus und tragen Sie das Auszugsdatum, den Zählerstand und Ihre neue Adresse ein, damit wir Ihnen die Unterlagen wie z. B. die Schlussrechnung der bisherigen Lieferstelle zuschicken können.
  • 4. Anschließend melden Sie ganz einfach den Einzug in Ihre neue Wohnung oder Ihr neues Haus. Alles erledigt! Den Rest überlassen Sie uns. Als besonderes Dankeschön erhalten Sie einen Umzugsbonus von 50€.

Jetzt Umzugsservice nutzen

Entstehen mir durch den Wechsel des Energieanbieters Kosten?

Nein, Ihnen entstehen bei einem Wechsel keine Kosten für den Wechselaufwand. Egal ob Sie sich bei der WEMAG als Ökostromanbieter anmelden oder unser Erdgas beziehen wollen: Der Wechsel fällt unter unsere Serviceleistungen, die wir gerne für Sie unentgeltlich durchführen.

Weil wir es Ihnen so leicht wie möglich machen wollen, unterstützen wir Sie wo es nur geht und erledigen den kompletten Papierkram.

Dazu gehört es, Ihrem alten Anbieter zu kündigen, die Netznutzung beim örtlichen Netzbetreiber umzumelden und den Umstellungsprozess so zu koordinieren, dass der Wechsel zu unserem Ökostrom oder Erdgas für Sie denkbar reibungslos verläuft. Sie brauchen sich also, ohne dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen, um so gut wie nichts zu kümmern.

Mein Anschluss ist gesperrt. Kann ich trotzdem zur WEMAG wechseln? Wird mein Anschluss dann entsperrt?

Verantwortlich für eine Sperrung ist immer Ihr örtlicher Netzbetreiber. Ihm gehören die Erdgasrohe bzw. das Stromnetz sowie die eingebauten Zähler. Daher kann nur ein Mitarbeiter dieses Unternehmens den Anschluss öffnen.

Wir haben auf eine solche Entsperrung keinen Einfluss. Sie können zur WEMAG wechseln, es besteht jedoch keine Verpflichtung im Falle eines gesperrten Anschlusses die Lieferung von Ökostrom oder Erdgas mit Beginn des geplanten Lieferzeitraumes aufzunehmen.

Was tun, wenn mein Vermieter mich schon bei einem anderen Energieversorger angemeldet hat?

Ihr Vermieter darf ohne Ihre Zustimmung keine Verträge in Ihrem Namen mit Energieanbietern abschließen.

Sollte er dies doch getan haben, haben Sie das Recht, den Vertrag sofort zu kündigen und sich bei einem Energieversorgungsunternehmen Ihrer Wahl anzumelden.

Wie werde ich Strom- oder Erdgas-Kund:in der WEMAG?

Wir freuen uns, dass Sie WEMAG-Kund:in werden wollen. Ihren neuen Strom- oder Erdgasvertrag können Sie schnell und einfach direkt online abschließen. Gehen Sie dabei wie folgt vor: 

1. Website aufrufen: Zunächst finden Sie auf www.wemag.com unseren Preisrechner. Hier entscheiden Sie, ob Sie sich für unseren Ökostrom oder unser Erdgas interessieren.

2. Preisrechner ausfüllen: Daraufhin geben Sie an, ob Sie ein Privat- oder  Gewerbekunde werden möchten und tragen Ihre Postleitzahl ein. Anhand des Ortes, an dem Sie wohnen, und Ihres gewöhnlichen Jahresverbrauchs errechnen wir eine Übersicht der zu erwartenden jährlichen Energiekosten, informieren über unsere Preisgarantie und eventuelle Bonuszahlungen für Neukunden.

3. Tarif wählen: Wählen Sie den passenden Tarif aus der Tarifübersicht für sich aus. 

4. Persönliche Daten angeben: Es geht weiter mit der Abfrage Ihrer persönlichen Daten sowie Angaben zu Ihrer Kontoverbindung. Außerdem richten Sie hier Ihren Online-Zugang zu Ihrem persönlichen Kundenbereich ein.

5. Angaben prüfen und abschicken: Nun brauchen Sie nur noch Ihre Angaben zu prüfen und die Anmeldung abzusenden. Eine Bestätigung Ihrer Anmeldung erhalten Sie umgehend. Fertig. 

Ab diesem Punkt arbeiten wir für Sie und erledigen alle notwendigen Schritte. Sie brauchen sich um nichts weiter kümmern. 

Zum Preisrechner

Wer übernimmt die Kündigung bei meinem bisherigen Energieversorger?

Die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versorger übernehmen wir für Sie. So sparen Sie sich nicht nur Zeit und Aufwand, es wird auch sichergestellt, dass der Wechsel zum nächstmöglichen Zeitpunkt durchgeführt wird.

Ausnahme: Sollten Sie aufgrund einer Preiserhöhung Ihres bisherigen Versorgers ein Sonderkündigungsrecht haben, nehmen Sie dieses zur Einhaltung der Kündigungsfrist bitte selbst wahr. In unserer Anmeldemaske bekommen Sie die Möglichkeit, uns Ihren bestätigten Kündigungstermin mitzuteilen.

Schon gewusst? Generell gilt, dass eine Kündigung der Schriftform bedarf. Das kann per Brief, E-Mail oder Fax geschehen. Möchten Sie auf Nummer sicher gehen, verschicken Sie Ihre Kündigung per Einschreiben mit Rückschein. In jedem Falle sollte eine Bestätigung Ihrer Kündigung kurzfristig bei Ihnen eingehen.

Ich wohne zur Miete. Den Energievertrag hat der Vermieter auf seinen Namen abgeschlossen. Kann ich trotzdem zur WEMAG wechseln?

Wir beliefern in diesem Fall den Eigentümer. Dieser ist als Vertragspartner allein berechtigt den Energieversorger zu wechseln. Für den Mieter besteht natürlich die Möglichkeit, die günstigen Angebote der WEMAG seinem Vermieter zu übermitteln, um so bei einem Wechsel ggf. von sinkenden Betriebskosten zu profitieren.

Was passiert bei einem Wechsel mit meinem Zähler?

Bei einem Wechsel von Ihrem bisherigen Strom- bzw. Erdgasanbieter zur WEMAG, wird sich an Ihrem Zähler nichts ändern. 

Er bleibt weiterhin Eigentum des örtlichen Netzbetreibers. Wir zahlen, so wie jeder andere Lieferant, für die Nutzung des Zählers und der Zähleranlage eine „Zählermiete“.

Bekomme ich zukünftig auch Briefpost von der WEMAG?

Grundsätzlich erhalten Sie Ihre Kundendokumente für Strom-, Erdgas- und Internetverträge bei der WEMAG ganz bequem digital in Ihrem persönlichen Kundenbereich. Wir schicken Ihnen eine E-Mail-Benachrichtigung, sobald neue Dokumente für Sie im digitalen Postfach bereitstehen. Die Dokumente können Sie dort direkt herunterladen und bei Bedarf ausdrucken. Kundinnen und Kunden mit einem Internetvertrag können die Rechnungen auch in gedruckter Form gegen eine monatliche Gebühr von 2,00 € per Post erhalten. Wenden Sie sich dazu bitte über das Kontaktformular an uns. 

 

Warum habe ich nach Vertragsabschluss keine E-Mail mit einem Aktivierungslink erhalten?

Wenn Sie einen neuen Vertrag auf unserer Internetseite abgeschlossen haben, erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Minuten eine E-Mail mit einem Aktivierungslink. In Ausnahmefällen kann die Zustellung auch bis zu 24 Stunden dauern. Wenn Sie keine Aktivierungs-E-Mail erhalten haben, können Sie wie folgt vorgehen:

  1. Spam-Ordner prüfen: Bitte prüfen Sie, ob in Ihrem "Spam-Ordner" oder "Unbekannter Ordner" eine E-Mail des Absenders service@wemag.com eingegangen ist. Stellen Sie Ihren Spam-Filter gegebenenfalls so ein, dass Nachrichten dieses Absenders in Ihrem regulären Postfach ankommen.
  2. Postfach voll: Wenn der Speicherplatz Ihres Postfachs erreicht ist, können keine neuen E-Mails zugestellt werden. Löschen Sie ggf. ältere Nachrichten.
  3. E-Mail-Adresse prüfen: Bitte prüfen Sie, ob Sie beim Ausfüllen der Formulare die korrekte E-Mail-Adresse eingegeben haben.

Wenn Sie 24 Stunden nach Vertragsabschluss auf der Internetseite noch keine E-Mail mit Aktivierungslink erhalten haben, wenden Sie wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.

Kann es passieren, dass ich während des Wechsels keinen Strom bzw. kein Erdgas erhalte?

Nein, das kann nicht passieren. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass während des Wechsels Probleme auftreten, übernimmt der örtliche Grund- und Ersatzversorger die Belieferung. Ihr Strom bzw. Ihr Erdgas wird in keinem Fall abgestellt.

Verzögert sich der Wechsel, übernimmt die WEMAG kurzfristig die Klärung des Problems und wird den Wechselvorgang umgehend wieder auf den Weg bringen.

Wie lange dauert der Wechsel bzw. die Neuanmeldung für Strom oder Gas bei der WEMAG?

Der Wechsel oder die Neuanmeldung dauert in der Regel maximal drei Wochen entsprechend der bisherigen gesetzlichen Regelung. Ab Juni 2025 gelten neue Vorgaben der Bundesnetzagentur für die technischen Abläufe des Lieferantenwechsels. Diese Vorgaben umfassen die technischen Abläufe in der sogenannten Marktkommunikation zwischen den beteiligten Marktpartnern (Lieferant, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber). Für den Austausch der elektronischen Marktmeldungen zwischen diesen Marktpartnern gelten enge Fristen innerhalb eines Werktages. Daraus resultiert der Begriff „24-Stunden-Lieferantenwechsel“. Im Optimalfall kann der Wechsel durch die neue Regelung also sehr schnell umgesetzt werden.

Eine bestehende Vertragsbindung sowie Kündigungsfristen sind weiterhin zu berücksichtigen. Auch die Abläufe und Kommunikation zwischen dem Kunden und dem bisherigen oder zukünftigen Lieferanten sind in den Vorgaben nicht enthalten.

Wir übernehmen falls notwendig die Kündigung bei Ihrem derzeitigen Versorger und/oder die Anmeldung der Netznutzung bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber zum gewünschten oder nächstmöglichen Termin. Bei fehlerhaften oder fehlenden Angaben kann sich der Wechselprozess verzögern. Verzögert sich Ihr Wechselprozess, werden wir Sie selbstverständlich darüber informieren.

Den aktuellen Status Ihres Wechsels zu / Ihrer Neuanmeldung können Sie jederzeit online in Ihrem persönlichen Kundenbereich einsehen. Natürlich ist der Wechsel von Ihrem bisherigen Versorger "nahtlos", das heißt es entsteht keine Versorgungslücke.

Zum Kunden-Login

 

Ich bin neu eingezogen. Wann muss ich mich für Strom bzw. Erdgas anmelden?

Entsprechend neuer Vorgaben der Bundesnetzagentur ab Juni 2025 sind rückwirkende Anmeldungen bzw. rückwirkende Einzüge nicht mehr möglich. Daher ist es zwingend notwendig, dass die Mitteilung Ihres Auszugstermins beim bisherigen Versorger sowie Ihres Einzugstermins bei uns rechtzeitig erfolgt – am besten mindestens 14 Tage im Voraus.

Am besten, Sie melden sich einfach und bequem online auf unserer Webseite für die Belieferung mit unserem Ökostrom oder unserem Erdgas an. Wählen Sie in der Anmeldung den Grund “Einzug“ aus. Anschließend geben Sie Ihr Einzugsdatum, die Zählernummer sowie den aktuellen Zählerstand ein.

Sind Sie bereits in die Versorgung des örtlichen Grundversorgers gefallen, übernehmen wir die Kündigung in diesem Fall gern für Sie. Sie müssen sich also um nichts weiter kümmern. Allerdings ist dabei zu beachten, dass bei Ihrem Grundversorger eine zweiwöchige Kündigungsfrist zum 1. des Monats besteht. Melden Sie sich daher am besten schon frühzeitig bei uns an.

Anmeldung für Ökostrom

Anmeldung für Erdgas

Ich baue ein Haus und benötige Baustrom. Was muss ich tun?
Wenn Sie den Bau eines Eigenheimes in Angriff nehmen, sind gerade zu Beginn der Bauphase in der Regel noch nicht alle Stromleitungen verlegt. Für die vorübergehende Stromversorgung benötigen Sie den sogenannten Baustrom solange, bis der beim örtlichen Stromnetzbetreiber beantragte Hausanschluss fertig gestellt ist.
 
Wenn Sie Baustrom für Ihre Baustelle benötigen, sind hierfür bestimmte Angaben zur Leistung notwendig. Dafür sind zunächst Ihr Elektriker sowie Ihr örtlicher Stromnetzbetreiber die richtigen Ansprechpartner. Sprechen Sie mit Ihrem Elektriker und füllen Sie gemeinsam das notwendige Anmeldeformular des Netzbetreibers für den Netzanschluss aus. Das finden Sie in der Regel auf der Webseite des örtlichen Stromnetzbetreibers.
 
Zum Online-Antrag im WEMAG-Netz: WEMAG-Netzanschluss
 
Da einige technische Details anzugeben sind, bitte Ihren Elektriker einbeziehen.
 
Wenn der Baustromanschluss fertiggestellt ist, werden Sie darüber vom zuständigen Grundversorger im sogenannten Grundversorgungstarif beliefert. Bei der WEMAG ist das der Tarif WEMAG Ökostrom Regional.
 
Bitte beachten Sie - bevor es mit der regulären Belieferung über den neuen Hausanschluss losgehen kann, muss Ihr Elektriker eine sogenannte „Fertigstellungsanzeige“ beim örtlichen Netzbetreiber machen.
 
Wir wünschen Ihnen gutes Gelingen bei Ihrem Hausbauprojekt und würden uns freuen, Sie auch zukünftig mit Strom und Erdgas beliefern zu können. Wählen Sie sich dazu nach der Fertigstellung des Hausanschlusses auf unserer Webseite den passenden Tarif aus.
Kann ich als Bestandskunde in einen anderen Strom- oder Erdgastarif wechseln?

Die folgenden Informationen gelten nur für Kundinnen und Kunden, die bereits einen Strom- oder Gasvertrag bei der WEMAG haben und gern in einen anderen Tarif wechseln wollen: Ein halbes Jahr nach Beginn der aktuellen Vertragslaufzeit haben Sie als Bestandskunde die Möglichkeit, in einen alternativen Tarif zu wechseln. Gehen Sie dafür in Ihrem persönlichen Kundenbereich in den Abschnitt "Meine Verträge". Dort können Sie den entsprechenden Vertrag auswählen und über die Funktion „Tarif wechseln“ schnell und unkompliziert in einen anderen Tarif wechseln.

Wo kann ich einen Strom-Hausanschluss beauftragen?

Für Ihren Strom-Hausanschluss ist immer der örtliche Netzbetreiber zuständig. Im Netzgebiet der WEMAG Netz GmbH können Sie Ihren Strom-Hausanschluss ganz bequem und ohne Registrierung online über das Netzanschlussportal beantragen.

Zum Netzanschlussportal

Des Weiteren können Sie als Bauherr (bzw. Ihr Architekt/Planer oder Installateur) neben dem Neuanschluss auch die Veränderung oder Erweiterung eines Netzanschlusses bei der WEMAG Netz GmbH bequem und einfach online beantragen. Bitten Sie Ihren Wunschinstallateur oder einen der von der WEMAG Netz GmbH gelisteten Installateure, der Ihre elektrischen Anlagen errichtet, Sie bei der Antragstellung zu unterstützen.

In einer umfassenden Beratung kann dieser all Ihre Optionen schon vor Projektbeginn klären. Auch die Kommunikation mit dem Netzbetreiber sowie die Prüfung der technischen Anforderungen nimmt er Ihnen ab.

Sofern Sie einen Anschluss für die Versorgung von Baustrom im WEMAG-Netzgebiet benötigen, beantragen Sie diesen zeitgleich mit dem Netzanschluss.

Jetzt Baustrom beantragen

Was bedeutet der 24-Stunden-Lieferantenwechsel?

Mit den Vorgaben der Bundesnetzagentur (BK6-22-024) verändern sich ab Juni 2025 Abläufe und Fristen beim Wechsel des Stromlieferanten. Allerdings umfassen die Vorgaben ausschließlich die technischen Abläufe in der sogenannten Marktkommunikation zwischen den beteiligten Marktpartnern (Lieferant, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber). Für den Austausch der elektronischen Marktmeldungen zwischen diesen Marktpartnern gelten enge Fristen innerhalb eines Werktages. Daraus resultiert der Begriff „24-Stunden-Lieferantenwechsel“.

Eine bestehende Vertragsbindung sowie Kündigungsfristen sind weiterhin zu berücksichtigen. Auch die Abläufe und Kommunikation zwischen dem Kunden und dem bisherigen oder zukünftigen Lieferanten sind in den Vorgaben nicht enthalten.

Neu für alle Kunden und Lieferanten ist jedoch die Vorgabe, dass rückwirkende Anmeldungen bzw. rückwirkende Einzüge nicht mehr möglich sind.  Bei Umzügen oder Einzügen ist es daher zwingend notwendig, dem Lieferanten die Termine für Auszug bzw. Einzug rechtzeitig mitzuteilen – am besten mindestens 14 Tage vorher.

Falls die rechtzeitige Mitteilung des Auszugstermins nicht erfolgt, sind Sie als bisheriger Vertragspartner weiterhin für die Energiekosten verantwortlich, bis die Zuordnung eines neuen Vertragspartners auf Ihre Lieferadresse erfolgt ist. Das kann bedeuten, dass ein Nachmieter Energie über Ihren Vertrag bezieht.

Sie ziehen um? Dann nutzen Sie einfach unseren Umzugsservice in unserem Kundenportal.

Jetzt Umzugsservice nutzen

Wissenswertes
Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

Strom wird stetig teurer. Immer wieder werden dafür die Energieversorger verantwortlich gemacht. Ein Blick auf die Preiszusammensetzung gibt Aufschluss über das Kostenverhältnis Netznutzung - Vertrieb - Steuern - Umlagen und beweist, dass der Energielieferant nur einen geringen Anteil am Strompreis selbst beeinflussen kann. Denn folgende Bestandteile Ihres Strompreises sind staatlich reguliert: 

  • EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz)
  • KWKG-Umlage (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz)
  • Umlage §19 StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung)
  • Umlage §18 AbLaV (Verordnung zu abschaltbaren Lasten)
  • Offshore-Netzumlage § 17f EnWG (Energiewirtschaftsgesetz)
  • Konzessionsabgabe (Konzessionsabgabeverordnung)
  • Stromsteuer (§ 3 des Stromsteuergesetzes)
  • Umsatzsteuer
  • Netznutzungsentgelte

Als Energieversorger können wir somit nur einen geringen Anteil des Strompreises (25,5 %) beeinflussen und dieser ist entscheidend für den Service rund um Ihre Stromlieferung.

Preiszusammensetzung
Wie erreiche ich das WEMAG Service-Team?

Wir freuen uns, dass Sie mit uns in Kontakt treten möchten. Uns ist es wichtig, Ihnen einen einfachen und bequemen Kundenservice anzubieten. Je nach Ihrem Anliegen stehen Ihnen verschiedene Kontaktwege zur Verfügung, damit wir Sie bestmöglich unterstützen können. Wir empfehlen den Kontakt über unseren Chat oder unseren bequemen Rückrufservice, da diese Optionen schnell und unkompliziert sind. Natürlich können Sie uns auch telefonisch, per E-Mail oder persönlich in unserem Kundenzentrum erreichen.

Sie können die WEMAG je nach Thema auf unterschiedlichen Wegen kontaktieren:

1. Für Fragen rund um Energie:

  • Chat: Kontaktieren Sie uns gerne über unseren Chat.
  • Rückrufservice: Nutzen Sie unseren bequemen Rückrufservice für Strom- und Erdgas mit praktischer Terminvereinbarung.
  • Telefon: Rufen Sie uns von Montag bis Freitag zwischen 7:30 und 18:00 Uhr unter 0385 755-2755 an.
  • E-Mail: Schreiben Sie uns eine E-Mail an service@wemag.com.
  • Kundenzentrum: Besuchen Sie unser Kundenzentrum in Schwerin, Obotritenring 40. Unsere Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 11:30 Uhr und 12:00 bis 17:00 Uhr sowie freitags von 09:00 bis 11:30 Uhr und 12:00 bis 15:00 Uhr.
  • Infomobil: Mit unserem Infomobil kommen wir regelmäßig in über 30 Städte in unserem Netzgebiet. Orte und Termine finden Sie unter www.wemag.com/infomobil.
  • Post: Wenn Sie uns Briefe oder sonstige Dokumente zusenden wollen, senden Sie diese bitte an WEMAG AG, Postfach 11 04 54, 19004 Schwerin.

 

2. Für Fragen rund um Internet, Telefon und TV:

  • Chat: Kontaktieren Sie uns auch gerne über unseren Chat.
  • Rückrufservice: Nutzen Sie unseren bequemen Rückrufservice für Themen rund um Internet, Telefon und TV inklusive Terminvereinbarung.
  • Telefon: Rufen Sie uns von Montag bis Freitag von 8:00 bis 20:00 Uhr und samstags von 9:00 bis 18:00 Uhr unter 0385 2027-1111 an.
  • E-Mail: Schreiben Sie uns eine E-Mail an internet@wemag.com.
  • Kundenzentrum: Besuchen Sie unser Kundenzentrum in Schwerin, Obotritenring 40. Unsere Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 11:30 Uhr und 12:00 bis 17:00 Uhr sowie freitags von 09:00 bis 11:30 Uhr und 12:00 bis 15:00 Uhr.
  • Infomobil: Mit unserem Infomobil kommen wir regelmäßig in über 30 Städte in unserem Netzgebiet. Orte und Termine finden Sie unter www.wemag.com/infomobil.
  • Post: Wenn Sie uns Briefe oder sonstige Dokumente zusenden wollen, senden Sie diese bitte an WEMAG AG, Postfach 11 04 54, 19004 Schwerin.

 

Warum gibt es einen Brennwert/Umrechnungsfaktor für Erdgas?

Erdgas ist ein natürliches Produkt, dessen Wärmeinhalt je nach örtlicher Zusammensetzung und Verbrauchszeitraum schwankt. Damit alle Kunden gleiche Leistung für gleiches Geld bekommen, gibt es den Brennwert als Umrechnungsfaktor für Erdgas, der diese Unterschiede korrigiert.

Der Brennwert von Erdgas ist, wie bei allen Brenngasen, von seinen Umgebungsbedingungen abhängig. Zwei Faktoren wirken sich dabei besonders aus:

  1. Die Temperatur: Je wärmer ein Gas ist, desto mehr Raum beansprucht es. Beim Erdgas verringert sich dabei der in einem Kubikmeter enthaltene Wärmeinhalt.
  2. Der Luftdruck: Je höher der barometrische Luftdruck der Umgebung ist, desto weniger Raum wird von einem Gas beansprucht. Beim Erdgas erhöht sich dabei der in einem Kubikmeter enthaltene Wärmeinhalt.

Mit dem Erdgaszähler werden die Kubikmeter [m³] des gelieferten Erdgases gezählt. Multipliziert mit dem Brennwert erhalten Sie Ihren tatsächlichen Wärmeverbrauch in Kilowattstunden [kWh].

Wie wird der Zählerstand für meine Verbrauchsabrechnung ermittelt?

Prinzipiell gibt es drei Möglichkeiten, wie der Zählerstand für Ihre Verbrauchsabrechnung ermittelt werden kann.

  • In den meisten Fällen wird er von Ihrem örtlichen Netzbetreiber einmal im Jahr abgelesen. Diese Daten werden dann an uns weitergegeben.

  • Alternativ können Sie auch die Ablesung Ihres Zählerstandes selbst vornehmen. Wählen Sie in Ihrem persönlichen Kundenbereich den betreffenden Vertrag unter "Meine Verträge" aus und nutzen Sie auf der rechten Seite die Funktion "Zählerstand melden". Sie tragen jetzt einfach Ihren Zählerstand ein und klicken auf die Schaltfläche "Senden". Wir sorgen dafür, dass auch Ihr Netzbetreiber diese Daten erhält. Sie haben keinen Online-Zugang? Dann nutzen Sie gerne unser Kontaktformular und teilen uns den Stand mit Ablesedatum mit.

  • Falls beides nicht möglich ist, findet zur Erstellung Ihrer Verbrauchsabrechnung eine Hochrechnung auf Basis Ihres durchschnittlichen Verbrauchs im vergangenen Abrechnungszeitraum sowie unter der Berücksichtigung der Jahreszeit statt. Bei dieser Methode ist ausgeschlossen, dass Ihnen ein zu hoher Verbrauch in Rechnung gestellt wird, da bei der nächsten Abrechnung, für die Ihr Strom- oder Gaszähler einsehbar ist, wieder der fortlaufend gemessene Verbrauch zu Grunde gelegt wird. Eventuelle Abweichungen aus der maschinell berechneten Abrechnung werden dabei ausgeglichen.

Jetzt Zählerstand melden

Bleibt mein Brennwert/Umrechnungsfaktor immer gleich?

Der Brennwert von Erdgas schwankt für jeden Verbrauchszeitraum ein wenig - unabhängig vom Energielieferanten.

Hintergrund: 1m³ Erdgas kann durch äußere Faktoren wie Luftdruck und Außentemperatur einen unterschiedlichen Energiegehalt (kWh) haben. Das bedeutet, dass Sie für den gleichen Effekt - nämlich eine warme Wohnung - jedes Jahr unterschiedlich viele m³ Erdgas benötigen. Um eine Abrechnung unabhängig von äußeren Einflussfaktoren sicherzustellen, ermittelt Ihr örtlicher Netzbetreiber jedes Jahr Ihren individuellen Brennwert und teilt uns diesen mit.

Geht der Brennwert nach oben, benötigen Sie weniger Kubikmeter Erdgas, geht der Brennwert nach unten, benötigen Sie mehr Kubikmeter Erdgas.

Unterm Strich bedeutet das für Sie: Bleibt Ihr tatsächlicher Wärmeverbrauch [kWh] konstant, wirkt sich das nicht auf die Höhe Ihrer Erdgasrechnung aus.

Was tun bei Problemen mit dem Hausanschluss bzw. Zähler für Strom oder Gas?

Die WEMAG mietet außerhalb des eigenen Strom- oder Gasnetzes den Hausanschluss bzw. den Zähler vom Netzbetreiber in Ihrer Region. Deshalb können wir bei Problemen mit dem Hausanschluss oder dem Zähler nicht selbst weiterhelfen oder Maßnahmen ergreifen, die die Störung beheben.

Sollte Ihr Zähler nicht richtig funktionieren oder ganz ausgefallen sein, nehmen Sie bitte mit ihrem örtlichen Netzbetreiber Kontakt auf.

Die meisten Netzbetreiber stellen einen kostenlosen Kundenservice mit telefonischer Störungs-Hotline zur Verfügung, über den Sie das Problem mit Ihrem Hausanschluss oder dem Zähler melden sowie weitere Informationen zur Behebung der Störung erfahren können.

Zu welchem Netzbetreiber Ihr Zähler oder Hausanschluss gehört, steht in der Regel auf dem Gerät selbst. Die Telefonnummer zum Kundenservice des örtlichen Netzbetreibers finden Sie dann, falls dies nicht auch dort angegeben ist, im Internet oder im Telefonbuch.

Wie kann ich Energie sparen?

Wir alle möchten unseren Energieverbrauch reduzieren und unsere Haushaltskosten senken. Hier sind einige einfache Tipps, um sowohl bei Gas als auch bei Strom effizienter zu sein:

Stromspartipps:

  1. Standby-Vermeidung: Achten Sie darauf, elektronische Geräte nicht im Standby-Modus zu lassen, da dies unnötig Strom verbraucht. Schalten Sie sie aus, wenn Sie sie nicht nutzen.
  2. Effiziente Beleuchtung: Wechseln Sie zu LED-Lampen, um bis zu 90 % Energie zu sparen. Schalten Sie Lichter aus, wenn sie nicht gebraucht werden.
  3. Intelligente Nutzung von Geräten: Verwenden Sie Zeitschaltuhren und schaltbare Steckerleisten, um den Stromverbrauch von Geräten zu kontrollieren. Überprüfen Sie Hintergrundaktivitäten und schalten Sie nicht benötigte Funktionen aus.
  4. Energieeffiziente Küche: Halten Sie Ihre Kühl- und Gefriergeräte effizient durch richtige Temperatureinstellungen, regelmäßiges Abtauen und kluge Nutzung. Kochen Sie mit passendem Kochgeschirr und nutzen Sie Umluft beim Backen.

Gasspartipps:

  1. Temperaturanpassung: Senken Sie die Raumtemperatur leicht ab und sparen Sie dabei bis zu 6 % Heizkosten für jedes Grad Celsius weniger. Passen Sie die Temperatur in verschiedenen Räumen an, um effizient zu heizen.
  2. Elektronische Thermostate: Nutzen Sie elektronische Thermostate, um die Raumtemperatur präzise zu steuern. Programmieren Sie individuelle Heizkurven und sparen Sie bis zu 10 % Gas ein.
  3. Heizungsoptimierung: Entlüften Sie Ihre Heizkörper regelmäßig, um die Effizienz zu steigern. Halten Sie Heizkörper frei von Hindernissen und isolieren Sie Heizungsrohre und Nischen, um Wärmeverluste zu minimieren.
  4. Warmwasserverbrauch reduzieren: Reduzieren Sie den Verbrauch von Warmwasser, indem Sie kurze Duschen bevorzugen, einen Sparduschkopf verwenden und kaltes Wasser für kleinere Aufgaben nutzen.

Indem Sie diese Tipps umsetzen, können Sie nicht nur Ihre Energierechnungen senken, sondern auch Ihren ökologischen Fußabdruck verringern. Jeder kleine Schritt zählt, um Energie effizienter zu nutzen und unsere Umwelt zu schonen. Viele weitere Energiespartipps und Erläuterungen finden Sie auf in unserem Blog:

Wenn Sie es aber ganz genau wissen wollen, haben Sie die Möglichkeit, sich einen Profi unseres Partners, der Energie-Sparzentrale, ins Haus zu bestellen. Informieren Sie sich über das umfangreiche Angebot auf den Seiten der Energie-Sparzentrale.

Was ist Grundpreis bzw. Verbrauchspreis bei Strom und Gas?

Die Abrechnung Ihres Strom- bzw. Gasverbrauchs setzt sich aus zwei Komponenten zusammen. Darin enthalten sind der Grundpreis sowie der Verbrauchspreis.

Als Grundpreis wird unabhängig vom Verbrauch ein Betrag festgelegt, der monatlich zu entrichten ist. Egal, wie viel Strom oder Gas Sie verbrauchen: Der Grundpreis ändert sich nicht. Mit dem Grundpreis zahlen Sie die festen (fixen) Kosten wie die Erstellung der Rechnung oder die Ablesung Ihres Zählers.

Ihr Verbrauchspreis hingegen ist ein Preis je Verbrauchseinheit. Je mehr Kilowattstunden bzw. Kubikmeter Sie verbrauchen, umso höher ist auch Ihre Rechnung. Der Verbrauchspreis setzt sich unter anderem aus den Energie- und Netzkosten zusammen, beinhaltet aber auch die gesetzlich festgelegten Steuern und Abgaben.

Wo kann ich mich bei der WEMAG beschweren?

Als kommunales Unternehmen wollen wir unsere Region und die Menschen, die hier leben, aktiv voranbringen. Aus diesem Grund legen wir einen großen Wert auf die Bewertungen und Erfahrungen, die uns von Ihnen mitgeteilt werden. Egal ob Lob, Kritik oder wertvolle Verbesserungsvorschläge – Ihre Meinungen sind für uns von unschätzbarem Wert. Sie motivieren uns dazu, uns jeden Tag noch weiter zu verbessern und unsere Dienstleistungen kontinuierlich zu optimieren.

Nutzen Sie einfach unser Beschwerde-Formular. In dringenden Fällen empfehlen wir die Angabe einer Telefonnummer, denn das erleichtert eine kurzfristige Klärung.

Jetzt Feedback geben

 

Bekomme ich eine Prämie, wenn ich eine neue Kundin oder einen neuen Kunden für die WEMAG werbe?

Ja, wir möchten jede Kundin und jeden Kunden ermuntern, unsere Ökoenergie im Freundes- und Bekanntenkreis zu empfehlen.

Jede erfolgreiche Werbung belohnen wir mit 50 Euro! Aber auch wenn Sie keinen eigenen Vertrag mit der WEMAG haben erhalten Sie über unseren Partner Tellja für jeden zustandegekommenen neuen Vertrag 50 Euro Prämie. Und weil Teilen und Schenken mindestens genauso schön ist, entscheiden Sie selbst, wer die Prämie erhalten soll.

Alles weitere finden Sie auf unsere Internetseite: Freundinnen oder Freunde werben und Prämie sichern

Was ist IBAN und BIC und wo finde ich diese?

Die International Bank Account Number (IBAN) hat in Deutschland 22 Stellen und ersetzt die Kombination aus Kontonummer und Bankleitzahl. Der Bank Identifizierungs-Code (BIC) ist die internationale Bankleitzahl. Bei allen Finanztransaktionen ist künftig nur noch die IBAN und BIC zu verwenden.

Beide Nummern finden Sie auf Ihrem Kontoauszug und auf allen neueren EC-Karten.

Welche Vorteile bietet mir die WEMAG?

Mit einer Entscheidung für die WEMAG genießen Sie umfangreiche Vorteile, was den Service, die Kundenfreundlichkeit und das Preis-Leistungsverhältnis angeht. Zudem leisten Sie mit dem Bezug von Ökostrom oder Erdgas einen wichtigen Beitrag zum Erhalt unserer Umwelt und für den Klimaschutz.

Einfach, fair und praktisch.

  • Greifen Sie rund um die Uhr auf Ihren persönlichen Kundenbereich zu.
  • Nutzen Sie den persönlichen Kontakt zu unseren Servicemitarbeiterinnen und -mitarbeitern, inklusive Rückrufservice.
  • Ermitteln Sie Ihren Energiepreis bequem mit unserem Preisrechner auf der Website.
  • Melden Sie sich mühelos an und nutzen Sie unsere Online-Services in wenigen Klicks.
  • Erhalten Sie unkomplizierte Rechnungen, die sich auf das Wesentliche konzentrieren.
  • Digital und papierlos: Ihre Dokumente erhalten Sie als PDF im persönlichen Kundenbereich.

Umweltfreundlich!

  • Unser WEMAG Ökostrom stammt zu 100 % aus erneuerbaren Energien und ist vom TÜV NORD zertifiziert.
  • Mit WEMAG Ökostrom Aktiv gehen wir noch einen Schritt weiter: Dieser ist zusätzlich vom Grüner-Strom-Label e.V. zertifiziert und unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energien.
  • Für jeden neuen Kunden unseres Erdgas-Naturtarifs und des Tarifs WEMAG Ökostrom Wärmepumpe investieren wir 10 Euro in regionale Natur- und Umweltschutzprojekte.
  • Die WEMAG treibt aktiv die Energiewende voran und investiert in eigene Ökokraftwerke.

Regionalität

  • Als kommunaler Energieversorger unterstützen wir unsere Region.
  • Die Kommunen besitzen die Mehrheit der WEMAG. Die Gewinne kommen daher den Gemeinden zugute.
  • Wir kooperieren mit lokalen Dienstleistern und fördern damit die regionale Wirtschaft.
  • Unsere Crowdfunding-Plattform unterstützt regionale Projekte.

Sicherheit

  • Die WEMAG AG wurde 1990 gegründet und versorgt Kundinnen und Kunden seitdem zuverlässig mit Energie.
  • Trotz der aktuellen Energiekrise haben wir die Preise dank kluger Beschaffungsstrategie lange stabil gehalten.
  • In der Beschaffung setzen wir auf Sicherheit: Energiemengen kaufen wir frühzeitig ein, sodass wir die Preisschwankungen gut ausgleichen können.
Was ist der Unterschied zwischen Netzbetreiber und Versorger?

Der Netzbetreiber ist Eigentümer der Netze in einer Region. Das bedeutet, dass ihm die Leitungen und Rohre gehören, durch die der Strom bzw. das Erdgas fließt. Er ist übrigens auch Eigentümer der Zähler, die Ihren Verbrauch messen. In Mecklenburg sowie Teilen Brandenburgs und Niedersachsens ist die WEMAG Netz GmbH Ihr zuständiger Netzbetreiber. Häufig gehört der Netzbetreiber zum örtlichen Versorgungsunternehmen, ist jedoch eine rechtlich unabhängige Gesellschaft. Unabhängige Energieversorger nutzen die Netze der Netzbetreiber zur Durchleitung Ihres Stromes bzw. Erdgases. Hierfür fallen Netznutzungsentgelte an, die für alle Energieversorger gleich hoch sind.

Während Ihr Netzbetreiber vor Ort immer gleich bleibt, können Sie den Energieversorger frei wählen. Das heißt, Sie können jederzeit zu einem alternativen Anbieter wechseln. Wir freuen uns sehr, wenn Sie sich für die WEMAG entscheiden. Aktuelle Angebote für Strom und Erdgas an Ihrem Wohnort können Sie direkt über unseren Preisrechner für Strom oder unseren Preisrechner für Erdgas erhalten. 

 

Wie kann ich meinen Zählerstand mitteilen?

Um uns Ihren Zählerstand mitzuteilen, nutzen Sie bitte in Ihrem Kundenbereich die Funktion "Zählerstand melden". Gehen Sie dafür wie folgt vor:

1. Einloggen: Melden Sie sich einfach in Ihrem persönlichen Kundenportal an.

2. Klicken auf "Meine Verträge": Wählen Sie anschließend den entsprechenden Vertrag aus, für den Sie den Zählerstand melden wollen.

3. Klicken Sie auf die Funktion "Zählerstand melden": Tragen Sie anschließend Ihren aktuellen Zählerstand ein.

Jetzt Zählerstand melden

Sollten Sie keinen Zugang zum Online-Kundenbereich haben, können Sie uns den Stand auch ganz einfach über unser Kontaktformular mitteilen.

Im Falle eines Neuvertrages ist eine Mitteilung nicht erforderlich, da dann Ihr örtlicher Netzbetreiber Ihren Zählerstand zum Tag des Lieferbeginns an uns weiterleitet.

Ihren aktuellen Zählerstand erfahren Sie mit einem Blick auf Ihren Strom- bzw. Gaszähler. Diesen finden Sie häufig im Hausflur oder in den Kellerräumen, dort wo der Hauptsicherungskasten angebracht ist. Ist das nicht der Fall, gibt Ihnen Ihre Hausverwaltung oder der Wohnungseigentümer Auskunft. Auf dem Sichtfeld des Zählers befindet sich bei analogen Zählern eine Drehscheibe. Oberhalb oder unterhalb davon ist ein Ziffernfeld, an dessen Ende für Strom die Bezeichnung "kWh" und für Gas „m³“ steht. Um nun den Verbrauch für eine bestimmte Zeitperiode zu ermitteln, benötigen Sie den Zählerstand vom Beginn des gewünschten Zeitraums. Es empfiehlt sich also, den Strom- bzw. Gasverbrauch regelmäßig abzulesen, um den Zählerstand selbst mit zu dokumentieren. Aber auch Ihre letzte Abrechnung gibt Ihnen Auskunft zum letzten abgelesenen Zählerstand.
Was ist eine Marktlokation?

In einer Marktlokation wird Energie entweder erzeugt oder verbraucht. Die Marktlokations-ID dient der eindeutigen Identifizierung einer Lieferstelle, einer Wohnung oder einer Stromeinspeisestelle. Das Objekt ist mit mindestens einer Leitung mit einem Netz verbunden.

Was ist eine Messlokation?

An einer Messlokation wird Energie gemessen. Sie beinhaltet alle technischen Einrichtungen, die zur Ermittlung und ggf. Übermittlung der Messwerte erforderlich sind. Die Messlokations-ID dient der eindeutigen Identifizierung der Messeinrichtung.

Was ist das BEHG?

Zur Reduzierung des Ausstoßs von Klimagasen hat die Bundesregierung 2019 das Brennstoffemissionshandelsgesetz als Teil des Klimapakets verabschiedet. Ab 01.01.2021 wirkt sich das BEHG u.a. auf Erdgaskunden aus. Ziel des Gesetzes ist es, Anreize zum Energiesparen oder für den Umstieg auf klimafreundlichere Energien zu schaffen. Als umweltbewusstes Unternehmen setzen wir gemeinsam mit unseren Kunden konsequent auf Ökostrom- und Erdgasangebote mit ökologischem Zusatznutzen. Mit Blick auf die Energiewende denken wir dabei heute schon an morgen und fördern zahlreiche Projekte zur Senkung der Kohlenstoffdioxid-Emissionen. Deshalb freuen wir uns über die angestrebte Energiewende der Bundesregierung.

Das BEHG sieht vor, dass für den Ausstoß von Kraft- und Brennstoffen Emissionszertifikate erworben werden müssen. Zu diesen Kraft- und Brennstoffen gehören Erdgas, Flüssiggase, Heizöle und Kraftstoffe. Erdgas gilt dabei als klimafreundlichster Energieträger. Die Bepreisung der Emissionen führt dazu, dass die Preise für die betreffenden Kraft- und Brennstoffe in den kommenden Jahren steigen werden. Den Anteil der Kosten CO2-Preis gemäß BEHG finden Sie auch auf Ihrer Erdgas-Rechnung.

In dem folgenden Video haben wir das BEHG kompakt für Sie erklärt.

Wie hoch ist mein Strom- oder Gasverbrauch?

Informationen zu Ihrem individuellen Strom- und Gasverbrauch finden Sie auf Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung. Wenn Sie schon Kunde bei uns sind, finden Sie diese in Ihrem Kundenportal.

Sie sind noch kein Kunde und möchten Ihren Verbrauch einschätzen? In unserem Preisrechner können Sie auch auf Basis der Personen oder Wohnfläche Ihren Strom- und Gasverbrauch einschätzen.

Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass der durchschnittliche Stromverbrauch in Haushalten je nach Größe und individuellen Faktoren variieren kann. Für eine bessere Einschätzung des eigenen Verbrauchs und um mögliche Sparpotenziale zu erkennen, haben wir die durchschnittlichen Verbrauchswerte für verschiedene Haushaltsgrößen in Deutschland zusammengefasst:

  • Im Single-Haushalt liegt der durchschnittliche Stromverbrauch bei etwa 1.300 bis 2.500 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr. Die tatsächlichen Verbrauchswerte können dabei abhängig sein von Faktoren wie der Gebäudeart, der Wohnfläche und der Art der Warmwasserbereitung. So kann der Verbrauch in Ein- oder Zweifamilienhäusern höher sein als in Wohnungen, da größere Flächen und zusätzliche Stromabnehmer wie Außenbeleuchtung, Keller oder Garage den Verbrauch beeinflussen.
  • Für einen 2-Personen-Haushalt beträgt der durchschnittliche Jahresverbrauch etwa 2.000 bis 3.500 kWh. Im Vergleich zum Single-Haushalt ist der Stromverbrauch pro Person in einem 2-Personen-Haushalt oft geringer, da einige Elektrogeräte wie Waschmaschine oder Kühlschrank gemeinsam genutzt werden.
  • In einem 3-Personen-Haushalt müssen Familien oder Wohngemeinschaften mit einem jährlichen Stromverbrauch von etwa 2.500 bis 4.500 kWh rechnen.
  • Für einen 4-Personen-Haushalt liegt der durchschnittliche Stromverbrauch zwischen 2.600 und 5.000 kWh pro Jahr. Wie bei den anderen Haushaltsgrößen spielt auch hier die Art der Warmwasserbereitung und die Gebäudeart eine Rolle. Familien mit Kindern leben häufiger in Einfamilienhäusern oder größeren Wohnungen, was den Stromverbrauch zusätzlich beeinflussen kann.

Weitere Informationen zum Durchschnittsverbrauch bei unterschiedlichen Haushaltsgrößen und weiteren Einflussfaktoren finden Sie auch in unserem Blog: https://www.wemag.com/energiesparberatung/stromverbrauch-single-2-3-4-personen-haushalt

Was bedeutet die vorläufige Abschaffung der EEG-Umlage für mich als Kundin und Kunden?

Zum 01.07.2022 wird die EEG-Umlage, auch Ökostrom-Umlage genannt, zunächst befristet bis Ende Dezember 2022 abgeschafft. Das wurde vom Gesetzgeber so beschlossen. Die WEMAG gibt die sich daraus ergebende Entlastung von 4,41 Cent/kWh (brutto) selbstverständlich direkt an die Kundinnen und Kunden weiter. Die Senkung wird mit der Verbrauchsabrechnung entsprechend für den Zeitraum ab 01.07.2022 berücksichtigt.

Ziel der EEG-Umlagen-Senkung ist es, so die Bundesregierung, Stromkunden bei den Energiekosten spürbar zu entlasten. Tatsächlich hat die öffentliche Hand sehr großen Einfluss auf die Endkundenpreise von Strom und Gas. Beim Haushaltskundenstrom machten Steuern, Abgaben und Umlagen 2021 durchschnittlich 40 Prozent des Strompreises aus. Die WEMAG begrüßt daher den Wegfall der EEG-Umlage in der zweiten Jahreshälfte 2022. Ein Musterhaushalt wird dadurch um rund 150 Euro pro Jahr entlastet. So kann zumindest ein Teil der massiv gestiegenen Beschaffungskosten für Energie  aufgefangen werden.

Die WEMAG kümmert sich um alles – die Stromkundinnen und -kunden müssen nichts tun

Die WEMAG senkt den Stromarbeitspreis zum 1. Juli 2022 automatisch, ohne dass Kunden dafür selbst aktiv werden müssen. Damit die Preisveränderung stichtagsgenau bei der Abrechnung berücksichtigt werden kann, wird der Verbrauch zum 1. Juli automatisch von der WEMAG abgegrenzt. Selbstverständlich haben die Kunden auch die Möglichkeit, den aktuellen Zählerstand zu übermitteln. Ihren Zählerstand können sie bequem hier: Ihren WEMAG Zählerstand können Sie hier online melden übermitteln – alternativ können die Zählerstände auch telefonisch oder persönlich im Kundenzentrum der WEMAG mitgeteilt werden. 

Hinweis zum Abschlag: Wir empfehlen unseren Kundinnen und Kunden jedoch aufgrund der aktuellen Situation am Energiemarkt, ihre aktuelle Abschlagszahlung so zu belassen oder eher noch zu erhöhen.

Die WEMAG ist Ihr zuverlässiger Partner auch in turbulenten Zeiten, wie wir sie derzeit erleben. Sie haben Fragen? Unser Kundenservice steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns unter service@wemag.com oder telefonisch unter 0385 . 755-2755.

 

Was sind Netzentgelte?

Netzentgelte, auch als Netzgebühren oder Netznutzungsentgelte bezeichnet, sind Gebühren, die von Energieversorgungsunternehmen (wie Strom- oder Gasanbietern) an die Betreiber von Energieverteilnetzen gezahlt werden. Diese Gebühren decken die Kosten für den Betrieb, die Instandhaltung und den Ausbau der Energieverteilnetze ab, die benötigt werden, um Strom, Gas oder andere Energieformen von den Erzeugungsquellen zu den Verbrauchern zu transportieren.

Die Netzentgelte werden von den Netzbetreibern auf Grundlage der Kostenstruktur und der regulatorischen Vorgaben festgelegt. Diese Gebühren sind ein wesentlicher Bestandteil des Energiepreises, den Endverbraucher letztendlich bezahlen. Die Höhe der Netzentgelte kann je nach Region, Netzbetreiber, Energieart und Verbrauchsstufe variieren. Für Gebiete in denen die WEMAG Netz GmbH das Stromnetz betreibt, erhalten Sie auf der Internetseite der WEMAG Netz GmbH weitere Informationen. 

Wo finde ich meine Zählernummer?

Die Zählernummer finden Sie auf Ihrem Zähler oftmals unter der Bezeichnung "Eigentumsnummer des Elektrizitätswerks bzw. des örtlichen Netzbetreibers". Den Zähler selbst finden Sie häufig im Hausflur oder in den Kellerräumen, dort wo der Hauptsicherungskasten angebracht ist. Ist das nicht der Fall, gibt Ihnen Ihre Hausverwaltung oder der Wohnungseigentümer Auskunft.

Bietet die WEMAG Prämien oder Boni an?

Sie interessieren sich für die Bestands- oder Neukundenaktionen der WEMAG? Einen Überblick zu den laufenden Aktionen, zeigen wir Ihnen gern:
 
1. Für Bestandskunden: Jetzt beim Heizen sparen und 100 Euro Belohnung sichern!
Mit der Gas-Spar-Prämie in Höhe von 100 Euro wollen wir WEMAG-Kundinnen und -Kunden belohnen, die ihren Gasverbrauch im Vergleich zum Vorjahr um mindestens 10 Prozent reduzieren. Den Bonus müssen Sie aktiv beantragen. Bitte senden Sie eine E-Mail mit der aktuellen Rechnung sowie der Rechnung des Vorjahres an den Kundenservice der WEMAG. Beachten Sie bitte die Bedingungen der Aktion. 

Zu den Bedingungen

2. Für Neukunden: Jetzt anmelden und 35 Euro Neukundenbonus sichern!
Sparen Sie als Neukunde jetzt 35 Euro bei der Anmeldung für Ökostrom oder Erdgas. Nur über den folgenden Link:

Jetzt Neukundenbonus sichern
 

3. Für alle: Freundinnen und Freunde werben und 50 Euro sichern!
Wir möchten jede Kundin und jeden Kunden ermuntern, unsere Ökoenergie im Freundes- und Bekanntenkreis zu empfehlen. Jede neue Kundin und jeder neue Kunde hilft uns dabei, die Energiewende aktiv anzupacken und in neue Ökokraftwerke zu investieren. Mehr dazu finden Sie auf unserer Empfehlungsseite.
   
4. Für alle: 5 € Kombi-Rabatt pro Monat für Glasfaserkunden
Kunden mit einem bestehenden Internetvertrag und zusätzlich mindestens einem Strom- oder Erdgasvertrag an der Anschlussadresse erhalten dauerhaft einen Kombi-Rabatt in Höhe von 5,- € monatlich.

Wann erfolgt die nächste Zählerablesung?

Für die Ablesung Ihres Zählers ist der örtliche Messstellenbetreiber verantwortlich. Die Ablesung erfolgt in der Regel einmal pro Jahr. Der Zählerstand wird dann automatisch der WEMAG mitgeteilt. Der Turnus ist dabei unabhängig von Ihrem aktuellen Versorger und bleibt bspw. auch nach dem Wechsel zur WEMAG identisch. Sie können Ihren Zählerstand darüber hinaus gern jederzeit über Ihr Kundenportal melden.

Jetzt Zählerstand melden

 

Was ist eine Kaskadenschaltung?

Eine Kaskadenschaltung ist eine optimierte Verbindung von Photovoltaikanlage und Wärmepumpe oder anderen steuerbaren Verbrauchern wie zum Beispiel einer Wallbox. Der Vorteil einer Kaskadenschaltung ist, dass sich der Eigenverbrauch des Solarstroms erhöht und gleichzeitig vom Energieversorger ein vergünstigter Spezialtarif für den Wärmepumpenstrom bezogen werden kann. Die steuerbare Verbrauchseinrichtung muss immer über einen eigenen Zähler gemessen werden.

Es braucht zwei Zähler, damit die Wärmepumpe vom Wärmestrom-Tarif profitieren kann. Dazu muss man wissen, dass Wärmepumpen (wie auch Elektroautos) sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind. Nach §14a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) dürfen Netzbetreiber steuerbare Verbrauchseinrichtungen, die über einen separaten Zählpunkt verfügen, ein reduziertes Netzentgelt berechnen. Folglich kann der Strom für Wärmepumpen günstiger angeboten werden.

Die Kaskadenschaltung funktioniert folgendermaßen: Es werden zwei Zähler hintereinander (in Kaskade) geschaltet. Der erste digitale Zähler (Z1) ist ein Zweirichtungszähler und zählt den Gesamtstrom (Haushaltsstrom und Wärmepumpenstrom) sowie den eingespeisten PV-Strom. Der zweite digitale Zähler (Z2) erfasst ausschließlich den Haushaltsstrom.

Um den Strombezug der Wärmepumpe zu ermitteln, ziehst du einfach vom Zählerstand des Summenzählers (Z1) den Zählerstand des Haushaltszählers (Z2) ab. Wichtig zu wissen: Die Strommenge, die über die jeweiligen Verbraucher bezogen wird, beinhaltet nicht den genutzten Photovoltaik-Strom. Dieser lässt sich jedoch mithilfe der beiden Zähler (Z1 und Z2 sowie der Wechselrichterdaten) ermitteln.

In der Annahme, dass bei der PV-Anlage die Variante Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung gewählt wurde, wird der eingespeiste PV-Strom ebenfalls über die Zähler erfasst.

Das Ergebnis: Durch die Kaskadenschaltung kann die Wärmepumpe sowohl im Eigenverbrauch der Photovoltaikanlage betrieben werden als auch einen Wärmestrom-Tarif in Anspruch nehmen.

Der zuständige Verteilnetzbetreiber hat die Schlüsselfunktion: Er muss dem Messkonzept Kaskadenschaltung zustimmen. Der Verteilnetzbetreiber stellt auch den zweiten Zähler zur Verfügung. Ein Elektro-Fachbetrieb muss dann die Umklemmarbeiten in Ihrem Zählerschrank vornehmen und dies mit dem Verteilnetzbetreiber besprechen.

Was ist ein Messstellenbetreiber?

Der Messstellenbetreiber ist zuständig für Einbau, Betrieb, Ablesung und Wartung von Stromzählern sowie für die eigentliche Messung. Die Messstelle bezeichnet den Punkt zwischen Netz und Kundenanlage und misst den Gas- und Stromverbrauch.

In den meisten Fällen ist der örtliche Netzbetreiber auch der grundzuständige Messstellenbetreiber. In Mecklenburg sowie Teilen Brandenburgs und Niedersachsens ist die WEMAG Netz GmbH Ihr zuständiger Netzbetreiber und grundzuständige Messstellenbetreiber.

Gemäß §21b EnWG kann auf Wunsch eines Anschlussnutzers im Netzgebiet der WEMAG Netz GmbH der Messstellenbetrieb und die Messung von einem Dritten (Messstellenbetreiber) durchgeführt werden, sofern der einwandfreie und den eichrechtlichen Vorschriften entsprechende Messstellenbetrieb und die Messung durch den Dritten gewährleistet ist.

Die Messeinrichtung muss dabei den eichrechtlichen Vorschriften sowie den vom Netzbetreiber für sein Netzgebiet veröffentlichten technischen Mindestanforderungen an Messeinrichtungen und Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität entsprechen.

Woher weiß ich, wer mein Netzbetreiber ist?

Den für Ihre Region zuständigen Netzbetreiber können Sie Ihrer letzten Jahresrechnung entnehmen sowie der Kennzeichnung Ihres Strom- bzw. Gaszählers. Manchmal ist statt des Namens ein 13-stelliger Code vermerkt, der von den Dachverbänden der Energiebranche vergeben wird. In diesem Fall kann der entsprechende Netzbetreiber entweder über den Online-Service der Bundesnetzagentur unter https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Monitoringberichte/KBV_IT_Ansprech/Uebersicht_Netzbetreiber/start.html ermittelt werden oder durch eine Anfrage beim Energieversorger.

Wenn Sie keine Stromrechnung zur Hand haben, können Sie auch online nach dem Netzbetreiber für Ihre Region suchen. Geben Sie Ihren Wohnort oder Ihre Postleitzahl in eine Suchmaschine ein und fügen Sie "Netzbetreiber" oder "Stromnetzbetreiber" hinzu. In vielen Fällen sollten Sie dadurch den zuständigen Netzbetreiber für Ihre Region finden.

In Mecklenburg sowie Teilen Brandenburgs und Niedersachsens ist die WEMAG Netz GmbH Ihr zuständiger Netzbetreiber.

Wichtig: Durch Ihren Wohnort sind Sie an einen Netzbetreiber gebunden und können diesen - anders als Ihren Energielieferanten - nicht beliebig wechseln.

Welche Energieeffizienzklassen gibt es?

Das neue Energielabel für Haushaltsgeräte bringt eine Reihe von Änderungen und Verbesserungen mit sich, um Verbrauchern eine klarere und genauere Einschätzung der Energieeffizienz ihrer Geräte zu ermöglichen. Hier sind die wichtigsten Neuerungen, auf die Sie achten sollten:

  1. Neue Energieeffizienzklassen-Skala von A bis G: Die bisherigen Klassen A+, A++ und A+++ sind entfallen. Stattdessen gilt aktuell die Skala von A (beste Effizienz) bis G (niedrigste Effizienz). Ein Gerät mit der Kennzeichnung "A" gilt nun wieder als besonders effizient. Die zusätzliche Ampel-Farbskala von dunkelgrün bis dunkelrot bleibt erhalten.
  2. Realistischere Messverfahren: Die Verbrauchswerte auf dem neuen Label basieren auf realistischeren Messverfahren, die sich stärker an den tatsächlichen Haushaltsbedingungen orientieren. Dies soll sicherstellen, dass die angegebenen Verbrauchswerte näher an den realen Verbrauchswerten im Alltag sind.
  3. Neue Bezugsgrößen für Energiebedarf: Die Berechnung des jährlichen Verbrauchs bezieht sich nun immer auf 100 Durchgänge anstelle von willkürlich gewählten Werten wie beispielsweise Spülgängen oder Waschladungen. Dies erleichtert die Umrechnung und Vergleichbarkeit der Verbrauchswerte im eigenen Haushalt.
  4. QR-Code für weitere Informationen: Ein QR-Code auf dem Energielabel ermöglicht es den Verbrauchern, detaillierte Produktinformationen aus der europäischen Produkten-Datenbank ("EPREL") abzurufen. Diese Datenbank enthält umfassende Produktblätter mit weiteren Informationen zu den registrierten Produkten.
  5. Neue Piktogramme: Das neue Energielabel enthält größere und intuitivere Piktogramme, die die wichtigsten Eigenschaften des Geräts besser erfassbar machen sollen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Einführung des neuen Energielabels schrittweise erfolgt. Bereits seit November 2020 sind die ersten Geräte mit dem neuen Label auf dem Markt erhältlich. Ab März 2021 müssen Produkte wie Spülmaschinen, Waschmaschinen, Kühlschränke, Gefriergeräte und Bildschirme obligatorisch mit dem neuen Label gekennzeichnet sein. Für Lampen und Leuchtmittel wurde die Einführung des neuen Labels ab September 2021 eingeführt, mit einer Übergangsphase bis Februar 2023.

Bei der Entscheidung für einen Neukauf sollten Sie nicht nur auf die Energieeffizienzklasse achten, sondern auch Ihre individuellen Nutzungsgewohnheiten berücksichtigen. Ein Austausch kann in einigen Fällen sinnvoll sein, besonders wenn Sie bereits ältere Geräte mit niedriger Effizienzklasse besitzen. Es ist jedoch wichtig, auch die ökologischen Auswirkungen des Neukaufs zu berücksichtigen, einschließlich Ressourcenverbrauch und CO2-Emissionen im Herstellungs- und Entsorgungsprozess. Verwenden Sie das Vergleichs-Tool "LABEL2020 Scan & Check", um fundierte Entscheidungen zu treffen und den optimalen Zeitpunkt für einen Neukauf zu ermitteln.

Was besagt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG)?

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) ist ein Gesetz, das in Deutschland eingeführt wurde, um die Aufteilung der Kosten im Zusammenhang mit CO2-Emissionen in Wohn- und Nichtwohngebäuden zu regeln. Es zielt darauf ab, Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter zu energieeffizientem Verhalten und energetischen Sanierungen zu motivieren.
Das CO2KostAufG sieht ein Stufenmodell vor, das Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter dazu anregt, Energie zu sparen und energetische Sanierungen vorzunehmen. Die Kosten werden entsprechend den Verantwortungsbereichen und Einflussmöglichkeiten gestaffelt aufgeteilt, basierend auf der energetischen Qualität des Gebäudes.

Berechnung der Kohlendioxidkosten
Zur Ermittlung der CO2-Kosten wird Ihr Verbrauch mit den vom Gesetzgeber festgelegten CO2-Kosten pro Kilowattstunde (kWh) multipliziert. Das Ergebnis sind die CO2-Kosten, die im Rechnungsbetrag enthalten sind. Diese Kosten müssen dann entsprechend den Vorgaben zwischen Mieterin und Mieter sowie Vermieterin und Vermieter aufgeteilt werden.

Aufteilung der Kosten

Kohlendioxidausstoß* Anteil Mieter Anteil Vermieter
< 12 kg CO2/m2/a 100 % 0 %
12 bis < 17 kg CO2/m2/a 90 % 10 %
17 bis < 22 kg CO2/m2/a 80 % 20 %
22 bis < 27 kg CO2/m2/a 70 % 30 %
27 bis < 32 kg CO2/m2/a 60 % 40 %
32 bis < 37 kg CO2/m2/a 50 % 50 %
37 bis < 42 kg CO2/m2/a 40 % 60 %
42 bis < 47 kg CO2/m2/a 30 % 70 %
47 bis < 52 kg CO2/m2/a 20 % 80 %
>= 52 kg CO2/m2/a 5 % 95 %

*des vermieteten Gebäudes oder der Wohnung pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr

Wer ist für die Aufteilung verantwortlich, wenn der Vermieter die Energie bezieht?
In diesem Fall teilt die Vermieterin oder der Vermieter die Kosten in der Nebenkostenabrechnung auf.

Wer ist für die Aufteilung verantwortlich, wenn der Mieter die Energie bezieht?
Versorgt sich die Mieterin oder der Mieter selbst mit Wärme oder mit Wärme und Warmwasser (z. B. bei einer Gasetagenheizung), so muss die Vermieterin oder der Vermieter seinen Anteil an den Kohlendioxidkosten dem Mieter erstatten. Der Mieter muss die Erstattung innerhalb von zwölf Monaten nach dem Erhalt der Energierechnung beim Vermieter schriftlich geltend machen.

Kostenverteilung bei Nichtwohngebäuden
Zunächst wird für Nichtwohngebäude eine Pauschalregelung angewendet, bei der sowohl Mieter als auch Vermieter die CO2-Kosten jeweils zur Hälfte tragen. Diese Aufteilung kann jedoch im Rahmen der Vertragsautonomie angepasst werden, beispielsweise durch eine alternative Vereinbarung über die Mietkosten. Es ist wichtig zu beachten, dass gemäß dem Gesetz ab dem Jahr 2025 ein Stufenmodell für Nichtwohngebäude in Kraft treten wird. Dieses Stufenmodell wird die bisherige hälftige Kostentragungspflicht ersetzen.

Angabe der Kohlendioxidkosten auf Rechnungen
Künftig werden die Kohlendioxidkosten auf Ihrer Rechnung aufgeführt.

Smart Meter
Was kostet ein Smart Meter?

Bei Ihrer Stromlieferung fallen Kosten für den Transport in Form eines Netzentgeltes und Kosten für die Messung (Messentgelt) an. Für den flächendeckenden Einbau von Smart Metern hat der Gesetzgeber sogenannte jährliche Preisobergrenzen für Einbau und Betrieb festgelegt, die vom jährlichen Verbrauch abhängen und die der grundzuständige Messstellenbetreiber zwingend einhalten muss. Diese sind jedoch je nach der Art der neuen Messeinrichtung unterschiedlich hoch. Maximal 20 Euro/Jahr darf Ihnen der Messstellenbetreiber unabhängig vom Jahresverbrauch für eine moderne Messeinrichtung in Rechnung stellen. Die Preisobergrenzen für ein intelligentes Messsystem liegen je nach Verbrauchsgruppe bei 20 Euro bis 120 Euro brutto pro Jahr.

 

Ab wann kann ich mit dem Einbau eines neuen Zählers rechnen?

Der Einbau intelligenter Messsysteme und moderner Messsysteme erfolgt grundsätzlich ab dem Jahr 2017 und wird sich über mehrere Jahre erstrecken.

Der Ablauf und die Reihenfolge des Einbaus von Smart Metern wird vom grundzuständigen Messstellenbetreiber festgelegt und anschließend durchgeführt. Sie werden jedoch rechtzeitig von Ihrem Messstellenbetreiber über den Zählerwechsel informiert.

Wie sicher sind ‚Smart Meter‘?

Um den Datenschutz und die Datensicherheit zu garantieren, schreibt das Gesetz den Betreibern der Zähler bestimmte Schutzprofile und technische Richtlinien vor. Damit gilt für intelligente Messsysteme ein ähnlich hoher Standard wie für Kreditkarten. Nur Systeme, die diese umfassenden Bedingungen erfüllen und entsprechend hohe Sicherheitsvorkehrungen aufweisen, erhalten ein Siegel des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik.

Wenn Sie als Kunde Geräte, wie z.B. Smartphone, Tablet oder PC, zur Anzeige Ihres Stromverbrauchs nutzen, spielt deren Sicherheit sowie die Sicherheit des verwendeten Netzwerks ebenfalls eine wichtige Rolle, da diese als Kommunikationsmedium zum Zähler fungieren. Wir empfehlen Ihnen daher bei der Nutzung Ihrer Endgeräte auf deren Sicherheitsvorkehrungen zu achten.

Wo wird der Smart Meter angebracht?

Sowohl die moderne Messeinrichtung als auch das intelligente Messsystem ersetzen den bisherigen Zähler im Zählerschrank. Ein Umbau oder eine Erweiterung der Anlage ist somit im Regelfall nicht erforderlich.

Brauche ich einen neuen Stromliefervertrag?

Nein, aufgrund des Einbaus einer modernen Messeinrichtung oder eines intelligenten Messsystems müssen Sie keinen neuen Stromliefervertrag abschließen.

Müssen die Messsysteme in den Ladeeinrichtungen für Elektromobile (sog. Ladesäulen) die Anforderungen an intelligente Messsysteme erfüllen?

Es gibt grundsätzlich keine Einbauverpflichtung von intelligenten Messsystemen für Zählpunkte der Elektromobilität.

Aber:

  • Wenn Sie ein vermindertes Netzentgelt erhalten, weil Ihr privater Ladepunkt als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG eingestuft ist, fallen Sie unter die Pflichteinbaufälle des MsbG.
  • Durch das Laden Ihres E-Autos über die Wallboxwird sich Ihr Stromverbrauch erhöhen. Dies kann dazu führen, dass Ihr durchschnittlicher Jahresverbrauch auf über 6.000 kWh steigt. In diesem Fall wird der Pflichteinbau eines intelligenten Messsystems ebenfalls notwendig.

Weitere Informationen zum Messstellenbetriebsgesetz und dem Einbau von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen finden Sie auf dieser Seite www.bnetza.de/smartmeter.

Wieso ist das Thema ‚Smart Meter Roll-Out‘ wichtig?

Um die Energiewende möglichst zügig voranzutreiben, hat der Gesetzgeber beschlossen Stromerzeugung und –verbrauch intelligent miteinander zu verknüpfen. Ein wesentlicher Baustein ist dabei der Einsatz sogenannter ‚Smart Meter‘.

Die Bundesregierung hat deshalb im Herbst 2016 ein Gesetz verabschiedet, das die Einführung von Smart Metern in Deutschland regelt. Ab 2017 erhalten deshalb Schritt für Schritt alle Kunden – zunächst größere Stromverbraucher (z.B. Gewerbebetriebe), sowie nach und nach auch Haushaltskunden –neue Zähler.

Um den Smart-Meter-Rollout zu beschleunigen und zu entbürokratisieren sowie die Rechts- und Planungssicherheit für alle Akteure zu stärken hat die Bundesregierung das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) im Mai 2023 verabschiedet. In Verbindung mit der anstehenden Ausgestaltung des § 14a EnWG legt dieses Gesetz den Grundstein für eine digitale Infrastruktur, die 100 Prozent erneuerbare Energien ermöglicht und Verbraucherinnen und Verbraucher zu einem aktiven Teil der Energiewende macht.

 

Was ist ein Smart Meter?

Der Gesetzgeber unterscheidet bei Smart Metern zwischen zwei Arten von Messsystemen:

  1. Die moderne Messeinrichtung erfasst den Stromverbrauch und kann kumulierte Verbrauchswerte anzeigen. Eine Übertragung der Verbrauchsinformationen erfolgt nicht.
  2. Das intelligente Messsystem besteht aus einer modernen Messeinrichtung und einem Kommunikationsmodul. Damit werden bei intelligenten Messsystemen Ihre Verbrauchsdaten an uns, zum Beispiel zur Erstellung Ihrer Stromrechnung, übermittelt. Ein Ablesen der Messgeräte wird somit zukünftig nicht mehr notwendig sein.
Welche Vorteile hat ein intelligentes Messsystem für mich als Kunde?

Ein intelligentes Messsystem stellt Ihren Verbrauch transparent dar, vermeidet, dass Ihr Zähler vor Ort abgelesen werden muss und ermöglicht Ihnen variable und dynamische Stromtarife zu nutzen. Diese Stromtarife machen verschiedene Strompreisstufen in einem Tarif möglich, d. h. zu bestimmten Zeiten (z.B. tagsüber oder nachts oder stündlich) ist der Strom teurer oder günstiger. Damit können Sie mit Ihrem Verbrauchsverhalten aktiv auf die Höhe Ihrer Stromkosten Einfluss nehmen. Aufgrund der zeitnahen Verbrauchswerte können Sie außerdem eigenständig unnötige Stromfresser wie z. B. falsch angeschlossene Geräte oder Stand-by-Verbraucher identifizieren und somit Ihren Energieverbrauch senken.

Ein weiterer Vorteil liegt in der sicheren Übermittlung der Verbrauchsdaten. Intelligente Messsysteme helfen somit auch dabei, die Energiewende voranzutreiben. Umweltfreundlich erzeugter Strom aus Solar- und Windanlagen kann mittels Smart Metern besser in ein intelligentes Stromnetz eingebunden und gesteuert werden.

Falls Sie Interesse an einem variablen oder dynamischen Stromtarif haben, nutzen Sie unser Kontaktformular. Sie erhalten ein individuelles Angebot.

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Wer bekommt einen ‚Smart Meter‘?

Wer bekommt einen ‚Smart Meter‘?

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) unterscheidet beim Einbau von intelligenten Messsystemen verschiedene Fallgruppen:

Nach Jahresverbrauch:

  • Bis 6.000 kWh (ohne RLM-Messung): Optionaler Rollout (Entscheidung des Messstellenbetreibers)
  • Ab 6.000 kWh (ohne RLM-Messung): Pflicht-Rollout
  • Unabhängig vom Verbrauch (mit RLM-Messung): Pflicht-Rollout

 

Nach Anlagentyp:

  • Kundin oder Kunde mit steuerbarer Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG (z. B. Wärmepumpe oder Wallbox): Pflicht Rollout
  • Erzeugungsanlagen (EE- und KWK-Anlagen) 1 bis 7 kW installierter Leistung: Optionaler Rollout (Entscheidung des Messstellenbetreibers)
  • Erzeugungsanlagen (EE- und KWK-Anlagen) ab 7 kW installierter Leistung: Pflicht-Rollout

Wichtig: In der Übersicht sind die Fallkonstellationen nach MsbG ausgewiesen. In der Praxis ist es auch möglich, dass Kombinationen aus diesen Fällen vorkommen, die dann individuell zu prüfen sind.

Pflichteinbaufälle sind die Fälle, für die das MsbG den Einbau eines intelligenten Messsystems verpflichtend vorschreibt.

Der grundzuständige Messstellenbetreiber hat die Möglichkeit (Option), den Einbau bei weiteren Fallgruppen zu beauftragen. Entscheidet sich der Messstellenbetreiber für diesen optionalen Einbau, ist diese Entscheidung für Sie als Kunde bindend und Sie müssen den Einbau dulden.

Einen freiwilligen Einbau eines intelligenten Messsystems können Sie mit Ihrem Messstellenbetreiber auf eigene Kosten gegen ein einmaliges Entgelt i. H. v. 30 Euro vereinbaren. Nach Einbau gelten die allgemeinen Preisobergrenzen.

Falls Sie den Einbau eines intelligenten Messsystems wünschen, wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Messstellenbetreiber. Das ist in der Regel Ihr örtlicher Stromnetzbetreiber. Diese Information finden Sie auch auf Ihrem Stromzähler.

Wie erhalte ich den PIN für meine moderne Messeinrichtung vom Netzbetreiber?

Der PIN für Ihren Zähler, bzw. die moderne Messeinrichtung dient als Sicherheitsmaßnahme, um den Zugriff auf die moderne Messeinrichtung und die damit verbundenen Daten zu schützen. Mit dem PIN kann nur der berechtigte Anschlussinhaber oder ein autorisierter Vertreter auf die Funktionen der Messeinrichtung zugreifen und Verbrauchsdaten abfragen oder auch löschen. Den PIN für Ihren Zähler können Sie beim Kundenservice des für Sie zuständigen Messstellenbetreibers erfragen. Welcher Messstellenbetreiber in Ihrem Fall zuständig ist, können Sie beispielsweise auf Ihrer letzten Rechnung einsehen. Für Gebiete, in denen die WEMAG Netz GmbH die Messstelle betreibt, finden Sie weitere Informationen zum Messstellenbetrieb auf den Seiten der WEMAG Netz GmbH.

Zähler-PIN anfordern

Wichtig: Aus Datenschutzgründen ist die WEMAG AG als Energieversorger leider nicht autorisiert, den PIN Ihres Zählers abzufragen.

Allgemein
Wo kann ich Auskunft zu verlegten Leitungen erhalten? (Leitungsauskunft)

Das Erdreich ist durchzogen von diversen Leitungen, die Gas, Wasser, Strom, Daten oder andere Medien transportieren. Dazu zählen zum Beispiel auch Leitungen der WEMAG Netz GmbH oder auch der WEMACOM Telekommunikation GmbH.

Um Unfälle und Beschädigungen bei der Ausführung von Arbeiten im Erdreich auf öffentlichem oder privatem Gelände, wie z.B. Grabungen oder Rammen, zu vermeiden, ist Kenntnis über das Vorhandensein und die Lage dieser Leitungen von besonderer Bedeutung. Bitte erkundigen Sie sich daher unbedingt vor Ausführung der Arbeiten bei dem lokalen Netzbetreiber.

Wie melde ich einen Stromausfall, bzw. eine Störung der Stromversorgung?

Ein plötzlicher Stromausfall kann sehr ärgerlich sein und im schlimmsten Fall sogar zu Problemen führen. Ein Stromausfall kann aber auch andere Ursachen haben. Die folgende Checkliste hilft Ihnen, mögliche Ursachen einzugrenzen:

  1. Ist nur ein Gerät betroffen oder das Licht nur in einem einzelnen Raum ausgefallen? Überprüfen Sie bitte, wo überall der Strom ausgefallen ist. So können Sie einen Gerätedefekt oder die kaputte Glühlampe ausschließen.
  2. Ist der Strom in der ganzen Wohnung oder im ganzen Haus ausgefallen? Überprüfen Sie bitte im Verteilerkasten die Sicherungsautomaten und den Fehlerstromschutzschalter.
  3. In der Nachbarwohnung oder weiteren Häusern der Umgebung fehlt ebenfalls Strom? Die Straßenbeleuchtung ist dunkel? Dann handelt es sich wahrscheinlich um einen Stromausfall und ist ein Fall für den Netzbetreiber.
Wichtig: Bitte wenden Sie sich zur Meldung eines Stromausfalls bzw. einer Störung der Stromversorgung direkt an den Netzbetreiber. In Gebieten, in denen die WEMAG Netz GmbH das Stromnetz betreibt, können Sie einen Stromausfall unter der folgenden Telefonnummer melden: 0385 755 111.
 

In Netzgebieten, in denen die WEMAG Netz GmbH nicht der Netzbetreiber ist, wenden Sie sich bitte an Ihren örtlichen Netzbetreiber.

Wie kann ich den Rückrufservice der WEMAG nutzen?

Der Rückrufservice der WEMAG ermöglicht es, online einen verfügbaren Rückruftermin zu wählen, an dem wir Sie zurückrufen. Dadurch ersparen Sie sich lästige Wartezeiten in der telefonischen Warteschleife, besonders dann, wenn alle unsere Servicemitarbeiterinnen und -mitarbeiter gerade im Gespräch sind.

Wie funktioniert der Rückrufservice?

Ganz einfach! Sie können den Rückrufservice für zwei verschiedene Themenbereiche nutzen: Energie und Telekommunikation. Besuchen Sie die entsprechenden Links:

Dort finden Sie einen übersichtlichen Kalender, in dem verfügbare Rückruftermine markiert sind. Wählen Sie einfach den gewünschten Termin aus und tragen Sie Ihre Kontaktdaten ein. Wir werden Sie dann zum vereinbarten Zeitpunkt zurückrufen.

Der Rückrufservice bietet Ihnen als Kunde zahlreiche Vorteile:

  1. Keine Wartezeiten: Sie müssen nicht in der Warteschleife verharren, wenn alle unsere Mitarbeiter gerade in Gesprächen sind. Wählen Sie einfach Ihren gewünschten Rückruftermin aus, und wir melden uns zuverlässig bei Ihnen.
  2. Bequemlichkeit: Sie können den Rückrufservice bequem online nutzen, ohne lange in der Hotline anrufen zu müssen. Wählen Sie den passenden Termin aus, der in Ihren Zeitplan passt.
  3. Persönliche Beratung: Unser Rückrufservice stellt sicher, dass Sie eine persönliche Beratung erhalten, die speziell auf Ihre Anliegen zugeschnitten ist. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Fragen in Ruhe zu formulieren, und wir nehmen uns die Zeit, umfassend auf Ihre Bedürfnisse einzugehen.

Der Rückrufservice ist für Sie vollkommen kostenfrei. Sie tragen keinerlei zusätzliche Kosten für diesen Service.

Verfügt die WEMAG-Gruppe im Zuge des Compliance-Managements über ein Hinweisgebersystem?

Offenheit im Umgang mit Schwächen und Fehlern lässt uns frühzeitig erkennen, wo wir entsprechende Schritte ergreifen und eventuell Unternehmensprozesse auf den Prüfstand stellen müssen.

Das webbasierte Hinweisgebersystem der WEMAG steht WEMAG-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, unseren Geschäftspartnerinnen und- partnern und jeder anderen Person rund um die Uhr und unabhängig vom Ort zur Verfügung. So können Sie namentlich oder anonym auf mögliche Verstöße gegen die Geschäfts- und Verhaltensgrundsätze der WEMAG, gegen die unternehmensinternen Richtlinien oder gegen geltende Gesetze hinweisen oder sich in diesem Zusammenhang Rat einholen.

Zum Compliance-Management der WEMAG-Gruppe

Hat die WEMAG einen Online-Shop?

Nein, die WEMAG hat keinen Online-Shop mehr. Wir haben uns entschieden, unseren Online-Shop nicht mehr weiterzuführen, um uns verstärkt auf unsere Kernkompetenzen im Bereich der Energieversorgung, Telekommunikation und erneuerbaren Energien zu konzentrieren.

Haushaltsschutz
Was beinhaltet das WEMAG Haushaltsschutz+ Paket?

Das WEMAG Haushaltsschutz+ Paket bietet umfassenden Schutz und Unterstützung bei Notfällen im Haushalt, inklusive Türöffnungsservice, Einbruchshilfe, Handwerker-Soforthilfe und Reparaturservice für Elektrogeräte.

Wie lang ist die Vertragslaufzeit und wie viel kostet das WEMAG Haushaltsschutz+ Paket?

Das Paket hat eine kostenfreie Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten. Im Anschluss können Sie den Vertrag für 5 Euro pro Monat verlängern.

Wie kann ich im Notfall den WEMAG Haushaltsschutz+ in Anspruch nehmen?

Ob Sie sich ausgesperrt haben, das Dach nach einem Sturm beschädigt ist oder eingebrochen wurde, ob Schädlinge durchs Haus marschieren oder ein Wespennest im Garten hängt: Teilen Sie uns Ihr Problem rund um die Uhr über die WEMAG Haushaltsschutz+-Hotline 0385 755 1711 mit – schon erhalten Sie schnelle Hilfe von Fachkräften aus Ihrer Region.

Wie kann ich das WEMAG Haushaltsschutz+ Paket kündigen?

Die Kündigung ist monatlich möglich. Die Kündigung hat mindestens in Textform zu erfolgen. Senden Sie hierfür bitte die Kündigung inklusive Angabe Ihrer Kundennummer an service@wemag.com.

Ihre individuelle Frage - Wählen Sie zuerst die passende Kategorie

Servicetelefon Strom/Gas: 0385 755 2755 (Mo.-Fr. 7:30-18:00 Uhr)
Servicetelefon Internet/Telefon: 0385 2027 1111 (Mo.-Fr. 8:00-20:00 Uhr, Sa 9:00-18:00 Uhr)

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Wir sind vor Ort für Sie da!

Seit Juni 2013 finden Sie unser Kundencenter wieder am Obotritenring 40, dem Hauptsitz der WEMAG. Hier können Sie sich über unsere günstigen, ökologischen Strom- und Erdgasprodukte sowie Internetprodukte informieren und wir beantworten gern Fragen zu Ihrem Vertrag oder Ihrer Rechnung. Außerdem beraten wir Sie - auch zusammen mit unserem Partner die Energie-Sparzentrale - rund um das Thema Energiesparen.

Das Kundencenter ist zu weit entfernt? In Flächenregionen wie Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg gar nicht immer so einfach ist, seine Fragen in einem persönlichen Gespräch zu klären. Aus diesem Grund kommen wir einfach zu Ihnen! Nach einem festen Tourenplan fahren wir monatlich 28 Standorte in Mecklenburg und der Prignitz an. Die Standorte sind zentral auf Marktplätzen oder vor Ämtern gelegen. Mit unserem modernen Infomobil sind wir regelmäßig auch in Ihrer Nähe.

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Kundencenter der WEMAG AG
Kundencenter der WEMAG AG am Obotritenring 40 in Schwerin

Unsere Kunden reden mit - der Kundenbeirat der WEMAG

Gemeinsam mit unseren Kunden möchten wir die Energiewende vorantreiben und dabei die Kundensicht nie aus den Augen verlieren. Deshalb setzen wir nicht nur auf eine konsequente Ökostrategie, sondern auch auf eine aktive Interaktion mit unseren Kunden. Unser Kundenbeirat - bestehend aus 25 Mitgliedern - soll beratend bei der Gestaltung wesentlicher Leistungen mitwirken. Die Mitglieder bringen Anregungen, Wünsche und Hinweise ein. Bereits seit 2011 tagt der Kundenbeirat regelmäßig und hat immer ein offenes Ohr für Ihre Meinungen und Anregungen. Hier können Sie den Kundenbeirat kontaktieren: E-Mail schreiben. Aktuelles von unserem Kundenbeirat finden Sie auch in unserem Blog.

Mehr dazu

Kundenbeirat der WEMAG
Unser Kundenbeirat tagt regelmäßig in Schwerin und gibt uns wertvolle Anregungen aus Kundenperspektive.

Kontakt bei Störungen

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