Wärmepumpentarif der WEMAG

Effizient, umweltfreundlich und kostensparend

Jetzt Ökostrom für Wärmepumpen nutzen!

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Ihren genauen Verbrauch können Sie Ihrer letzten Stromrechnung entnehmen.

Entdecken Sie unseren Wärmepumpentarif für ein behagliches Zuhause!

Für Wärmepumpenheizungen mit einem separaten, unterbrechbaren Zähler bietet die WEMAG einen speziellen Stromtarif, den sogenannten Wärmepumpentarif, der günstiger ist als normaler Haushaltsstrom. Entdecken Sie hier unseren Wärmestromtarif für Ihr Zuhause. Übrigens: Wie bei allen Privatkundentarifen der WEMAG stammt der Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen.  

Aber auch Energie für landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke unterstützen wir durch unsere Wärmepumpentarife für Gewerbekunden.

In 3 Schritten zum Wärmepumpentarif

1

Nutzen Sie am besten gleich unseren Preisrechner. Geben Sie dort einfach Postleitzahl, Ort und Wohnfläche ein – wir zeigen Ihnen sofort den passenden Ökostrom-Tarif für Ihre Wärmepumpe an.

2

Wenn Sie unser Angebot überzeugt, wählen Sie den Tarif aus. Im Anschluss benötigen wir nur noch wenige Angaben für Ihre Anmeldung, zum Beispiel auch die Zählernummer.

3

Lehnen Sie sich entspannt zurück. Wir kümmern uns um Ihre Neuanmeldung oder den Wechsel vom bisherigen Anbieter. In der Zwischenzeit fließt Ihr Strom natürlich weiter.

Voraussetzungen für unseren Wärmepumpentarif

Um den Wärmepumpentarif der WEMAG beziehen zu können, müssen Sie Betreiber einer elektrischen Wärmepumpe sein. Zusätzlich müssen beim Netzanschluss der Wärmepumpe folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Inbetriebnahme vor dem 01.01.2024 ohne Vereinbarung nach §14a EnWG

Bei diesen Bestandsanlagen bleibt es weiterhin bei den bisherigen Regelungen. Um unseren Tarif nutzen zu können, wird ein separater und unterbrechbarer Zähler benötigt. Im Zweifelsfall kann Ihnen Ihr Netzbetreiber sagen, ob Ihr Zähler unterbrechbar ist. Auch Elektro- oder Installationsbetriebe können Sie diesbezüglich fragen.

Informationen zu Sperrzeiten

Während der Sperrzeit erfolgt eine vorübergehende Unterbrechung der Stromlieferung. Aufgrund der Sperrzeiten profitieren Sie von einem günstigeren Arbeitspreis.

Die Sperrzeiten werden von Ihrem örtlichen Stromnetzbetreiber festgelegt und auf dessen Webseite veröffentlicht.

Im Netzgebiet der WEMAG-Netz GmbH kommen derzeit zum Beispiel folgende Sperrzeiten zur Anwendung:

  • 11:00 bis 13:00 Uhr
  • 17:00 bis 19:00 Uhr

Die Sperrzeit dauert niemals länger als zwei Stunden am Stück und insgesamt nicht länger als sechs Stunden innerhalb eines Zeitraums von 24 Stunden. Aufgrund ihrer kurzen Dauer hat die Sperrzeit keine Auswirkungen auf die Leistung Ihrer Heizung.

Inbetriebnahme ab dem 01.01.2024 nach §14a EnWG

Nach §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) müssen seit 01.01.2024 neu in Betrieb gehende Wärmepumpen mit einer Anschlussleistung von mehr als 4,2 kW vom zuständigen Stromnetzbetreiber so angeschlossen werden, dass eine Steuerbarkeit gewährleistet ist. Hierfür sind ein intelligentes Messsystem (iMS) sowie eine Steuerbox notwendig.

Die Fernsteuerbarkeit soll dabei helfen, die Stabilität des Stromnetzes bei Bedarf sicherzustellen und Überlastungen vorzubeugen. Im Gegenzug profitieren teilnehmende Anlagenbetreiber von reduzierten Netzentgelten auf Ihrer Stromrechnung. Hierfür stehen verschiedene sogenannte „Module“ zur Wahl. Modul 1 ist der Standard und umfasst einen pauschalen, jährlichen Rabatt. Bei Modul 2 wird der Rabatt verbrauchsabhängig je Kilowattstunde gewährt. Ab 2025 soll ein Modul 3 ergänzt werden, welches zeitlich variable Netzentgelte abbilden kann.

Wenn Sie mit Ihrer Anlage unter die Regelung nach §14a EnWG fallen, sollten Sie zunächst Kontakt zu Ihrem örtlich zuständigen Stromnetzbetreiber aufnehmen und klären, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und nach welchem Modul Sie den Rabatt auf die Netzentgelte wünschen. Der Netzbetreiber muss dies in seinen Systemen berücksichtigen und uns als Lieferanten anschließend alle für die Abrechnung notwendigen Informationen übermitteln, so dass der Netzentgelt-Rabatt auf Ihrer nächsten Stromrechnung berücksichtigt werden kann.

Wenn Ihre Anlage mit einer Anschlussleistung >4,2 kW steuerbar nach §14a EnWG ist, können Sie einen speziellen Stromvertrag abschließen. Dieser beinhaltet den Energiepreis zuzüglich der Netzentgelte. Das bedeutet in der Abrechnung werden automatisch die aktuellen Netzentgelte Ihres Netzbetreibers inklusive gewährter Ermäßigungen nach §14a EnWG berücksichtigt.

Angebot anfragen

Viele Fragen rund um die Regelungen nach §14a EnWG hat die Bundesnetzagentur hier beantwortet:

Bundesnetzagentur - Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen

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