Rechtliche Pflichtangaben

Stromkennzeichen

Entsprechend § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sorgt die WEMAG AG für noch mehr Transparenz bei der Stromlieferung. Ein einheitliches Stromkennzeichen gibt Aufschluss über die bei der Stromerzeugung eingesetzten Energieträger sowie über die Umweltauswirkungen, die auf den Mix der Bezugsquellen zurückzuführen sind. Zum Vergleich werden auch die bundesweiten Durchschnittswerte angegeben. Ermittlung und Darstellung der Werte erfolgt nach einem Verfahren, welches der Verband der Elektrizitätswirtschaft e.V. (BDEW) als Branchenlösung erarbeitet hat. Das folgende Stromkennzeichen der WEMAG AG finden Sie auch auf Ihrer Rechnung. Alternativ können Sie sich das aktuelle Stromkennzeichen der WEMAG hier herunterladen: Stromkennzeichen.

Online-Streitbeilegung

Informationen zur Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) bereit. Die OS-Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr

Unsere E-Mail Adresse lautet: service@wemag.com.

Schlichtungsstelle Energie e.V

Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin

Tel: 030 . 2757240-0
Fax: 030 . 2757240-69
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Internet: schlichtungsstelle-energie.de

Schlichtungsstelle Telekommunikation

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Ref. 216, Schlichtungsstelle
Postfach 80 01
53105 Bonn

Telefon: 030 22480 – 590
Telefax: 030 22480 – 518

E-Mail: schlichtungsstelle-tk@bnetza.de

REMIT-Informationen

Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (Engl.: Regulation on wholesale Energy Market Integrity and Transparency – REMIT) verpflichtet die Marktteilnehmer zur Veröffentlichung von Insider–Informationen. In den folgenden Absätzen finden Sie die REMIT-Informationen von den Marktteilnehmern der WEMAG Unternehmensgruppe.

WEMAG AG

Der Gesellschaft liegen keine Insider-Informationen vor.

mea Energieagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH

Der Gesellschaft liegen keine Insider-Informationen vor.

WP Kurzen Trechow GmbH

Der Gesellschaft liegen keine Insider-Informationen vor.

KNE Windpark Nr. 8 GmbH & Co. KG

Der Gesellschaft liegen keine Insider-Informationen vor.

Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV

Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz können Sie hier herunterladen.
Die Ergänzenden Bedingungen der WEMAG AG zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung-StromGVV) können Sie hier herunterladen.

Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV



Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz können Sie hier herunterladen.


Die Ergänzenden Bedingungen der WEMAG AG zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung-GasGVV) der WEMAG AG können Sie hier herunterladen.

Abwendungsvereinbarung

Die Abwendungsvereinbarung kann im Falle von Zahlungsschwierigkeiten bei Haushaltskunden innerhalb und außerhalb der Grundversorgung zur Vermeidung einer Versorgungsunterbrechung vereinbart werden. Ein Muster zur Abwendungsvereinbarung finden Sie hier. Weitere Fragen zur Abwendungsvereinbarung beantworten wir außerdem hier.

Vorvertragliche Information nach TKG § 53 ff. 

Die Vorvertragliche Information (VVI) enthält eine Übersicht mit allen im Auftrag enthaltenen Produkten und muss dem Kunden vor Vertragsabschluss zum Download zur Verfügung gestellt werden. Laden Sie hier die VVI für die Telekommunikationsprodukte der WEMAG AG herunter.

Weitere Informationen

Hier finden Sie Allgemeine Informationen zu wesentlichen Vertragsinhalten für Energielieferverträge mit Haushaltskunden.

Unsere E-Mail Adresse lautet: service@wemag.com.

WEMI
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