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Wie vermeide ich eine Versorgungsunterbrechung mit einer Abwendungsvereinbarung?
Zur Vermeidung einer Versorgungsunterbrechung bieten wir unseren Kunden (innerhalb der Grundversorgung) eine sogenannte Abwendungsvereinbarung an. Diese beinhaltet nach § 19 StromGVV bzw. § 19 GasGVV Ratenzahlungsvereinbarung über die vorhandenen Zahlungsrückstände sowie die Weiterversorgung auf Basis der allgemeinen und ergänzenden Bedingungen, soweit Sie Ihre laufenden Zahlungsverpflichtungen aus dem Grundversorgungsvertrag erfüllen.
Zur Einhaltung zukünftiger Zahlungsverpflichtungen bieten wir alternativ unseren Kunden (innerhalb der Grundversorgung) die Möglichkeit einer Sondervereinbarung für einen Vorkassezähler an. Bei Installation eines solchen Strom-Vorkassezählers besteht ebenfalls die Möglichkeit der Kombination einer Zahlung auf eine bestehende Schuld mit einer Vorauszahlung. Die Vorauszahlung kann hier allerdings bedarfsgerecht so gestaltet werden, dass Sie selbst den Umfang der Vorauszahlung bestimmen. Sie erhalten von uns eine Schlüsselzahl zum Betrieb des Strom-Vorkassezählers. Durch Eingabe der Schlüsselzahl am Stromzähler wird der weitere Energiebezug bis zur Höhe des aufgeladenen Betrages sichergestellt.
Gerne können Sie sich mit uns in Verbindung setzen, soweit Sie am Abschluss einer Abwendungsvereinbarung oder alternativ an einer Sondervereinbarung für einen Strom-Vorkassezähler interessiert sind. Wir erarbeiten dann ein konkretes Angebot für Sie.