Was ist die Ersatzversorgung?
Im Gegensatz zur Grundversorgung ist die Ersatzversorgung als Hilfe in der Not gedacht. Sie stellt sicher, dass Ihr Zuhause auch dann weiter mit Strom beliefert wird, wenn Sie Ihr ausgewählter Energielieferant plötzlich nicht mehr versorgen kann. Das ist zum Glück gesetzlich so geregelt, genauer gesagt: im Paragraph 38 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Ersatzversorgung liegt dann vor, wenn ein Letztverbraucher[1] über das Energieversorgungsnetz der Allgemeinen Versorgung in Niederspannung Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann.
Wenn Ihr Anbieter also beispielsweise Insolvenz anmeldet oder sein Netznutzungsrecht beim Netzbetreiber verliert, oder wenn Sie von einem Anbieter zu einem anderen wechseln und es dabei zu einer Versorgungslücke kommt, springt automatisch der örtliche Grundversorger ein und sichert Ihre Stromversorgung. Grundversorger im Netzgebiet der WEMAG Netz GmbH ist die WEMAG AG.
Die Ersatzversorgung erfolgt entsprechend der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden[2] und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung-StromGVV) in der jeweils gültigen Fassung.
Die Ersatzversorgung endet spätestens nach drei Monaten nach Beginn der Ersatzenergieversorgung. Mit Haushaltskunden[2], die bis dahin noch keinen neuen Liefervertrag abgeschlossen haben und weiterhin Energie beziehen, kommt ein Grundversorgungsvertrag zustande.
[1] Laut EnWG § 3 Ziffer 25 Definition Letztverbraucher
Natürliche oder juristische Personen, die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen; auch der Strombezug der Ladepunkte für Elektromobile und der Strombezug für Landstromanlagen steht dem Letztverbrauch im Sinne dieses Gesetzes und den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen gleich.
[2] Laut EnWG § 3 Ziffer 22 Definition Haushaltskunden:
Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10 000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.