Steffen Ehmcke
Ladeinfrastruktur Gewerbekunden & Flotten
0385 755-1716
Immobilieneigentümer aufgepasst: Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (kurz: GEIG) setzt eine EU-Richtlinie zum Aufbau von Ladeinfrastruktur in Gebäuden um. Ab dem 01.01.2025 treten wichtige Änderungen in Kraft, die vor allem Nichtwohngebäude betreffen.
Diese Änderungen sollen den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland beschleunigen und den Zugang zu Ladepunkten in Wohn- und Nichtwohngebäuden erleichtern.
Anzahl Stellplätze | Leitungsinfrastruktur (Leerrohr, Trasse, Leitungen etc.) | Ladeinfrastruktur (Wallbox oder Ladesäule) |
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Wohngebäude | ||
Neubau > 5 | Jeder Stellplatz | Keine |
Sanierung > 10 | Jeder Stellplatz | Keine |
Nichtwohngebäude | ||
Neubau > 6 | 33 % der Stellplätze | 1 Ladepunkt |
Sanierung > 10 | 20 % der Stellplätze | 1 Ladepunkt |
Bestandsgebäude > 20 | Keine | 1 Ladepunkt zum 01.01.2025 |