Umweltbewusst Heizen - Mammutaufgabe kommunale Wärmeplanung
Und plötzlich ging alles ganz schnell: Im August verabschiedete der Bundestag das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), vielen besser als Heizungsgesetz bekannt. Es tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft und oft werden wir gefragt: Was ändert sich für ich? Dazu haben wir bereits einen ausführlichen Artikel auf unserem WEMAG-Blog verfasst. Darin beschreiben wir auch, dass die Wahl der Heiztechnik bei Bestandsgebäuden oder Neubauten im Bestand eng mit der künftigen kommunalen Wärmeplanung zusammenhängt, die nun für alle Kommunen verpflichtend wird. Deshalb sollten diesen Artikel auf jeden Fall alle lesen, die sich in ihren Kommunen engagieren und dabei bspw. ehrenamtlich in der Gemeindevertretung tätig sind.
Worum geht’s?
Alle Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern müssen nach dem Entwurf des „Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG)“ bis zum 30. Juni 2028 einen Wärmeplan vorlegen, große Städte schon 2 Jahre früher. Doch zurücklehnen können sich die Kommunen jetzt nicht. Denn nur noch bis zum 31.12.2023 können sie Fördermittel im Rahmen der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) für die Erstellung dieses gesetzlich geregelten Plans beantragen. Die Förderquote beträgt zwischen 90 und 100 Prozent.
Was ist das eigentlich, eine kommunale Wärmeplanung?
Rostock als größte Stadt in Mecklenburg-Vorpommern hat diesen Plan schon fertig. Alle anderen müssen nun ran. In einem solchen Wärmeplan hält die Kommune fest, wie die Wärmeversorgung der Zukunft gestaltet werden soll: In welchen Regionen gibt es Fernwärme, wo wird auf Geothermie gesetzt? Gibt es womöglich Gebiete, die mit Biogas Wärme erzeugen? Setzt man auf Wärmepumpen? Diese vielen Fragen müssen Kommunen nun beantworten. Sie erhalten damit langfristig Planungssicherheit und legen auf diese Weise fest, welche klimafreundliche Heiztechnik bei Heizungstausch in Bestandsgebäuden oder Neubauten genutzt werden soll. Und weil niemand eine Glaskugel hat, brauchen die Kommunen eine Menge Daten, damit die Wärmewende auch gelingen kann. Hierbei kommt die WEMAG als kommunaler Energieversorger ins Spiel.
Vier Schritte auf dem Weg zum kommunalen Wärmeplan
Gemeinsam mit der Energie-Sparzentrale begleiten wir die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern auf diesem Weg. Vier Schritte braucht es dafür, erklärt Ulf Schmidt, der Geschäftsführer der Energie-Sparzentrale innerhalb der WEMAG-Unternehmensgruppe: „Es braucht zunächst eine Bestandsanalyse, dann eine Potentialanalyse, im weiteren Verlauf wird ein Zielszenario und dann eine Wärmewende-Strategie entwickelt.“ Damit das alles reibungslos funktioniert, arbeitet das Team mit Fachleuten der Firma ENEKA aus Rostock zusammen, die für ihr kartografisches Tool bereits den Deutschen Innovationspreis erhalten haben. Kommunen, die sich an die Energie-Sparzentrale wenden, setzen auf eine geballte regionale Kompetenz. Und die wird auch schon dann benötigt, wenn es um die Beantragung der Fördermittel geht. Damit ein Bescheid positiv ausfällt, muss bereits die Kostenplanung umsichtig gestaltet werden. Bei der Antragstellung helfen die Kommunalbetreuer und Kommunalbetreuerinnen der WEMAG.
Von der Analyse zur Strategie
Auch wenn noch Zeit bis zum Jahr 2028 ist, kann die kommunale Wärmeplanung keinesfalls auf die lange Bank geschoben werden. Nach Erhalt des Bewilligungsbescheides muss von der Kommune ein fachkundiger externer Dienstleister vertraglich gebunden werden und die Wärmeplanung innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen werden. Wer die Förderantragstellung bis zum 31.12.2023 versäumt, bekommt einen deutlich niedrigeren Fördersatz. Im schlimmsten Fall entfällt die Förderung vollständig, wenn das Land Mecklenburg-Vorpommern durch ein Landesgesetz die Wärmeplanung zur Pflicht macht. Auf jeden Fall sollten die Kommunalwahlen im Blick behalten werden, da Zeitverluste zu erwarten sind.
Hinter den einzelnen Prozessschritten verbirgt sich viel Arbeit – die sich aber lohnt. So werden zunächst die vorhandene Versorgungsstruktur untersucht sowie Informationen zum Wärmebedarf und dem Wärmeverbrauch aller Gebäude erhoben und die CO2-Emissionen ermittelt. Weiter geht es im nächsten Schritt mit der Frage, welche Einsparpotentiale vorhanden sind und welche Möglichkeiten zu Nutzung erneuerbarer Energien bestehen. Gemeinsam wird dann geschaut, wo Wärmenetze gebaut oder weiter genutzt werden können und wo nur Einzellösungen sinnvoll sind. Zum Abschluss beschließt die Gemeinde den kommunalen Wärmeplan, in dem festgelegt wird mit wem, in welchen Zeitabschnitten welche Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Ziel dabei ist eine klimaneutrale Wärmeversorgung aller Gebäude bis zum Jahr 2045.
Ärmel hochkrempeln!
Natürlich liegt hier eine Mammutaufgabe vor uns allen. Doch als regionaler Energieversorger mit einer ausdrücklichen Expertise in Wärmeerzeugung und erneuerbaren Energien lässt die WEMAG-Unternehmensgruppe die Kommunen in ihrem Versorgungsgebiet nicht allein. Mit ihren vielen Tochtergesellschaften kann die WEMAG planen, bauen und auch betreiben. Umweltbewusste Wärmelösungen, Speicher für Erneuerbare Energien, Netzlösungen – das alles gehört schon heute zu unserem Kerngeschäft. Gemeinsam krempeln wir jetzt die Ärmel hoch und gehen diesen Weg.