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Ich wohne zur Miete. Den Energievertrag hat der Vermieter auf seinen Namen abgeschlossen. Kann ich trotzdem zur WEMAG wechseln?
Wir beliefern in diesem Fall den Eigentümer. Dieser ist als Vertragspartner allein berechtigt den Energieversorger zu wechseln. Für den Mieter besteht natürlich die Möglichkeit, die günstigen Angebote der WEMAG seinem Vermieter zu übermitteln, um so bei einem Wechsel ggf. von sinkenden Betriebskosten zu profitieren.