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Was muss ich als Eigentümer eines Mehrfamilienhauses ab zwei Wohneinheiten beachten?

Für die Erschließung Ihrer Immobilie mit Glasfasertechnologie bis in die Wohn- / Geschäftseinheiten ist zusätzlich der Abschluss eines sogenannten „Gestattungsvertrages für den Ausbau und Betrieb einer Telekommunikations-/Breitbandkabelanlage in Mehrfamilienhäusern der Netzebene 4“ notwendig.

Alle Informationen zum Gestattungsvertrag sowie zu den Anschlusskosten für Mehrfamilienhäuser erfahren Sie hier:

Infoblatt Gestattungsvertrag

Infoblatt Immobilien mit zwei und mehr Anschlusseinheiten

WEMI
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