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Muss ich bestehende DSL- oder Telefon-Verträge selbst kündigen?
Ist eine Rufnummernmitnahme bei uns beauftragt, übernehmen wir die Kündigung für den gesamten, mit der Rufnummer verbundenen Vertrag. Bitte kündigen Sie in diesem Fall NICHT selbst, da sonst die Gefahr besteht, dass wir Ihre Rufnummer(n) nicht übernehmen können.
Telefonverträge, für die wir keine Rufnummernportierung vornehmen sowie gesonderte DSL-Verträge und sogenannte Preselectionverträge sind durch Sie zu kündigen. Kündigen Sie Ihre Verträge aber bitte erst, wenn wir Ihnen mitgeteilt haben, dass Ihr Anschluss bereit zur Freischaltung ist. Sollte noch ein Internetvertrag mit Mindestvertragslaufzeit bei einem anderen Anbieter bestehen, können Sie Ihren Anschalttermin um bis zu 12 Monate in die Zukunft schieben. Wünschen Sie also eine Anschaltung zu einem späteren Termin, teilen Sie uns diesen bitte innerhalb von 13 Kalendertagen nach Zugang des Anschaltschreibens mit.