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Wie hoch wird mein Abschlag inklusive der Preisbremse sein?

Wenn ihr Vertrag unter die Preisbremse fällt, erhalten Sie hierzu ein gesondertes Informationsschreiben von uns. Dort teilen wir Ihnen Ihren persönlichen Entlastungsbetrag für 2023 mit und zeigen, wie dieser Betrag sich auf Ihre monatlichen Abschläge verteilt. Sie müssen nicht tätig werden.

Im Prinzip ändert sich Ihr bisheriger Abschlagsbetrag auch nicht, wir reduzieren jedoch Ihren tatsächlichen Zahlbetrag um die monatliche Entlastung (bisheriger Abschlag - monatliche Entlastung = Zahlbetrag). Erstmalig soll das ab dem Abschlag für den Monat März passieren. Bei der WEMAG ist die Fälligkeit der Abschläge überwiegend rückwirkend für den Vormonat. Der Abschlag für März wird in diesen Fällen also voraussichtlich am 1. April abgebucht und wird besonders niedrig ausfallen, da auch die monatliche Entlastung für die Monate Januar und Februar 2023 rückwirkend berücksichtigt wird.

Der Ihnen zustehende Entlastungsbetrag wird Sie in jedem Fall erreichen, unabhängig davon ob die Verteilung auf die Abschlagsbeträge erfolgt. Sollten Sie Ihre Abschläge selbst überweisen und keine korrekte Anpassung vorgenommen haben, erfolgt der Ausgleich mit der nächsten Jahresrechnung. Ändert sich der bisherige Abschlag auf Grund einer Jahresrechnung oder Ihrer Anpassung, wird ebenfalls die monatliche Entlastung berücksichtigt.
 

WEMI
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