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Müssen die Messsysteme in den Ladeeinrichtungen für Elektromobile (sog. Ladesäulen) die Anforderungen an intelligente Messsysteme erfüllen?

Es gibt grundsätzlich keine Einbauverpflichtung von intelligenten Messsystemen für Zählpunkte der Elektromobilität.

Aber:

  • Wenn Sie ein vermindertes Netzentgelt erhalten, weil Ihr privater Ladepunkt als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG eingestuft ist, fallen Sie unter die Pflichteinbaufälle des MsbG.
  • Durch das Laden Ihres E-Autos über die Wallboxwird sich Ihr Stromverbrauch erhöhen. Dies kann dazu führen, dass Ihr durchschnittlicher Jahresverbrauch auf über 6.000 kWh steigt. In diesem Fall wird der Pflichteinbau eines intelligenten Messsystems ebenfalls notwendig.

Weitere Informationen zum Messstellenbetriebsgesetz und dem Einbau von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen finden Sie auf dieser Seite www.bnetza.de/smartmeter.

WEMI
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