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Wann wird eine Sperrung meines Stromanschlusses veranlasst?
Um eine Sperrung Ihres Strom-/Gasanschlusses und der Internet- und Telefonanschlüsse zu verhindern, sollten Sie alle Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig erfüllen, den Verbrauch zu überwachen, die Zählerstände regelmäßig ablesen und im Falle von Schwierigkeiten bei den Zahlungen rechtzeitig mit uns in Kontakt treten, um Lösungen zu finden.
1. Sperrung von Strom- und Erdgasverträgen:
- Die pünktliche Zahlung der monatlichen Abschläge oder der Jahresrechnung ist entscheidend, um eine Sperrung der Energiebelieferung zu verhindern.
- Es ist wichtig, den eigenen Verbrauch im Auge zu behalten und regelmäßig Zählerstände abzulesen. Dadurch können Sie Veränderungen im Verbrauchsverhalten frühzeitig erkennen und die monatlichen Abschlagszahlungen entsprechend anpassen, um Nachzahlungen zu vermeiden.
- Wenn sich Zahlungsschwierigkeiten bei Ihnen abzeichnen, nehmen Sie bitte möglichst früh mit uns Kontakt auf.
Rückrufservice für Fragen zu Ihrem Strom- und Gas-Vertrag
2. Sperrung von Internet- und Telefonanschlüssen:
- Bei einer Verzögerung von Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100,00 EUR kann der Internet- oder Telefonanschluss gesperrt werden.
- Sie erhalten in der Regel zwei Wochen vor der geplanten Sperrung eine schriftliche Androhung.
- Die Sperre wird auf den betroffenen Dienst beschränkt und wird nach Beseitigung der Gründe für die Sperrung aufgehoben.
- Wenn sich Zahlungsschwierigkeiten bei Ihnen abzeichnen, nehmen Sie bitte möglichst früh mit uns Kontakt auf.
Rückrufservice für Fragen zu Ihrem Telefon- oder Internet-Vertrag
Bitte beachten Sie sowohl bei Strom-/Gasverträgen als auch Internet- und Telefonverträgen die aktuell für Sie gültigen Vertragsbedingungen.