Hier gibt es Antworten...

Was bedeutet das neue Heizungsgesetz für mich als Eigentümerin oder Eigentümer?

Für bestehende Gebäude gibt es Übergangsfristen, um eine bessere Abstimmung der Investitionsentscheidung auf die kommunale Wärmeplanung zu ermöglichen. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern müssen diese bis zum 30.06.2026 vorlegen, kleinere Städte bis zum 30.06.2028. In manchen Kommunen gibt es eine solche Wärmeplanung schon jetzt. Diese gibt vor, wie die Heizinfrastruktur klimafreundlich umgebaut wird, damit Sie auf dieser Grundlage entscheiden können, welche Heizungsart Sie zukünftig nutzen werden.

WEMI
Um mit uns zu chatten, akzeptieren Sie bitte die funktionellen Cookies (Onlim).
Akzeptieren