Preisgarantie bei Gas: Ist das sinnvoll und was sollte man beachten?
Rund jeder zweite Haushalt heizt in Deutschland mit Erdgas. Um die privaten Heizkosten vorhersehbar und stabil zu halten, können Gastarife mit Preisgarantie sinnvoll sein: Selbst wenn der Weltmarktpreis für Gas steigt, ist man durch das Garantieversprechen des Gasanbieters vor einer Preiserhöhung geschützt. So weit, so gut – doch bei manchen Tarifen lauern Fallstricke. Denn nicht selten behält sich der Gasversorger unter bestimmten Bedingungen dennoch eine Preisanpassung vor.
Wir fassen zusammen, welche Vor- und Nachteile Gastarife mit Preisgarantie haben und worauf Sie beim Abschluss achten sollten.
Inhalt
- Preisgarantie: Vertraglicher Schutz vor Preiserhöhungen
- Gaspreisentwicklung schwer prognostizierbar
- Preiserhöhung trotz Garantieversprechen – wie ist das möglich?
- Checkliste: Worauf Sie beim Preisvergleich achten sollten
- Tipp: Bei Preiserhöhung greift Sonderkündigungsrecht
Preisgarantie: Vertraglicher Schutz vor Preiserhöhungen
Tarife mit Preisgarantie stehen für Verlässlichkeit und Planbarkeit. Der Gas- oder Stromanbieter sichert Ihnen zu, die Preise über eine vertraglich vereinbarte Zeitdauer konstant zu halten. Oft beträgt der Garantiezeitraum 12 Monate, manchmal sogar 24 Monate oder darüber hinaus. Besonders attraktiv sind Tarife, bei denen die Zusage für einen längeren Zeitraum als die Mindestvertragsdauer gilt. Denn dann bleiben die Preise konstant, selbst wenn Sie die Möglichkeit hätten zu wechseln.
Preisgarantie ist keine Tiefpreisgarantie
Doch natürlich muss der Gasanbieter seine Preise wirtschaftlich kalkulieren. Er wird daher mögliche Preiserhöhungen am Großmarkt bereits mit einberechnen und den Gaspreis eher einen Tick höher ansetzen. Tarife mit Festpreisen sind daher nicht immer die günstigsten! Oft bezahlen Sie für das Garantieversprechen einen kleinen Aufpreis, was aber nicht automatisch ein Nachteil sein muss. Denn Sie erhalten dafür immerhin stabile Preise. Und: Häufig zahlen Sie trotz des Aufpreises weniger als beim örtlichen Grundversorger!
Sie sollten allerdings bedenken, dass Festpreise auch dann konstant bleiben, wenn das Preisniveau am Markt sinkt. In solchen Phasen sind Festpreis-Tarife für Sie als Kunde daher nachteilig! Gerade wenn das Garantieversprechen an eine relativ lange Mindestvertragsdauer gekoppelt ist, können Sie von allgemeinen Preissenkungen am Gasmarkt nicht profitieren.
Gaspreisentwicklung schwer prognostizierbar
Sinkende Preise sind am Gasmarkt nichts Ungewöhnliches. Anders als bei den Strompreisen, die seit der Jahrtausendwende stetig nach oben geklettert sind, gibt es bei den Gaspreisen auch eine rückläufige Tendenz. Zwar wurden die günstigen Preise aus dem Jahr 2000 später nicht wieder erreicht. Doch z.B. im Zeitraum 2013 bis 2018 durften sich Gaskunden – von kurzfristigen Schwankungen abgesehen – über sinkende Preise freuen.
Die Gaspreisentwicklung hängt von zahlreichen Faktoren ab. Neben dem Ölpreis-Niveau spielen wirtschaftliche und politische Entwicklungen in den Herkunftsländern ebenso wie die Entwicklungen am deutschen Energiemarkt eine Rolle. Im Jahr 2019 haben die Gaspreise erstmals seit 5 Jahren wieder angezogen. Doch ob und wie lange dieser Aufwärtstrend anhält, lässt sich schwer vorhersagen. Mit einem Festpreis-Tarif sind Sie auf der sicheren Seite, können aber von möglichen Preissenkungen nicht sofort profitieren.
Preiserhöhung trotz Garantieversprechen – wie ist das möglich?
Doch Vorsicht: Ein Tarif mit Preisgarantie bedeutet nicht automatisch, dass eine Preisanpassung ausgeschlossen ist! Viele Gasversorger bieten nämlich nur eine sogenannte „eingeschränkte Preisgarantie“ an. Das bedeutet, dass sich das Garantieversprechen auf bestimmte Anteile am Gaspreis beschränkt und nicht den kompletten Preis umfasst.
Denn ebenso wie die Strompreise setzen sich auch die Gaspreise, die Sie als Verbraucher zahlen, aus mehreren Anteilen zusammen. Nur über knapp 50 Prozent des Preises kann der Gasversorger selbst bestimmen. Das sind die Kosten für Einkauf, Marketing, Verwaltung und Vertrieb. Ca. 25 Prozent des Preises führt der Gasanbieter als Steuern an den Staat ab. Rund 23 Prozent bezahlt er als Netzentgelt an den Netzbetreiber, der Rest entfällt auf Umlagen, Konzessionsabgaben und Messstellenbetrieb.
Eine „eingeschränkte Preisgarantie“ kann nun Folgendes bedeuten:
Energiepreisgarantie: Dabei bezieht sich das Garantieversprechen nur auf den Anteil von knapp 50 Prozent für Einkauf, Vertrieb und Händlermarge
Vollständige Preisgarantie abzüglich Steuern: Hier umfasst das Garantieversprechen alle Anteile am Gaspreis mit Ausnahme der Mehrwertsteuer, Gassteuer und Konzessionsabgabe.
Eine 100-prozentige Preisgarantie ist unüblich. Fast alle Gasanbieter behalten sich vertraglich das Recht vor, mögliche Steuererhöhungen an den Kunden weiterzureichen. Eine Steuererhöhung betrifft aber ausnahmslos alle Gastarife, so dass sich Ihr Gaspreis im selben Ausmaß erhöhen würde wie bei anderen Anbietern auch.
Worauf Sie beim Preisvergleich achten sollten
Falls Sie einen Gastarif mit Preisgarantie abschließen wollen, sollten Sie ebenso wie beim Stromvergleich folgende Punkte unter die Lupe nehmen, um sich vor bösen Überraschungen zu schützen:
❏ Eingeschränkte Preisgarantie
Worauf genau bezieht sich das Garantieversprechen und welche Anteile am Endpreis sind davon ausgenommen?
❏ Mindestvertragsdauer
Wie lange müssen Sie sich an den Anbieter binden? Vermeiden Sie Tarife, bei denen das Garantieversprechen für einen kürzeren Zeitraum gilt als die Mindestvertragsdauer!
❏ Aufpreis für Preisgarantie
Wie teuer ist die Preisstabilität erkauft? Nehmen Sie unbedingt einen Preisvergleich vor und prüfen Sie, wie hoch der Konkurrenzpreis ohne Garantieversprechen ist!