Ökostrom
Ab Juni 2025 ändert sich der Wechsel des Energielieferanten – und zwar schneller als je zuvor! Mit den neuen Vorgaben der Bundesnetzagentur (BK6-22-024) wird der sogenannte „24-Stunden-Lieferantenwechsel“ eingeführt. Diese neuen Regelungen wirken sich auch auf die Mitteilungsfristen von Ein- und Auszügen für Strom und Gas aus. Doch was bedeutet das genau für Sie als Kundin oder Kunde? In diesem Artikel erklären wir Ihnen, was sich ändert und was Sie beachten sollten.