Inbetriebnahme vor dem 01.01.2024 ohne Vereinbarung nach §14a EnWG
Bei diesen Bestandsanlagen bleibt es weiterhin bei den bisherigen Regelungen. Um unseren Tarif nutzen zu können, wird ein separater und unterbrechbarer Zähler benötigt. Im Zweifelsfall kann Ihnen Ihr Netzbetreiber sagen, ob Ihr Zähler unterbrechbar ist. Auch Elektro- oder Installationsbetriebe können Sie diesbezüglich fragen.
Informationen zu Sperrzeiten
Während der Sperrzeit erfolgt eine vorübergehende Unterbrechung der Stromlieferung. Aufgrund der Sperrzeiten profitieren Sie von einem günstigeren Arbeitspreis.
Die Sperrzeiten werden von Ihrem örtlichen Stromnetzbetreiber festgelegt und auf dessen Webseite veröffentlicht.
Im Netzgebiet der WEMAG-Netz GmbH kommen derzeit zum Beispiel folgende Sperrzeiten zur Anwendung:
- 11:00 bis 13:00 Uhr
- 17:00 bis 19:00 Uhr
Die Sperrzeit dauert niemals länger als zwei Stunden am Stück und insgesamt nicht länger als sechs Stunden innerhalb eines Zeitraums von 24 Stunden.