Ladesäulentarife für Ihr Elektroauto

Jetzt Ökostrom für Ihre Ladesäule nutzen!

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Wie viele Kilometer fahren Sie pro Jahr ca. mit dem E-Auto? Gefahrene Kilometer pro Jahr:

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Ihren genauen Verbrauch können Sie Ihrer letzten Stromrechnung entnehmen.}

Ladestrom zu attraktiven Konditionen

Sie suchen einen speziellen Stromtarif für Ihr Elektroauto? Sie möchten bequem zu Hause laden? Erfolgt die Energielieferung für Ihre Ladesäule über eine vom sonstigen Stromverbrauch getrennte und separate Messeinrichtung? Dann bietet die WEMAG hierfür einen speziellen Stromtarif an. Mit unserem TÜV-Nord geprüften Ökostrom laden Sie Ihr E-Auto komplett CO2-neutral auf. Erfahren Sie mehr über unser Ladestrom-Angebot und lassen Sie sich von unserem Expertenteam beraten.
 
  • TÜV NORD-zertifiziert
  • Kundenfreundliche Rechnung 
  • 12 Monate Vertragslaufzeit

Vorteile unserer Ladesäulen Tarife

Wenn Sie Ladestrom von der WEMAG beziehen möchten, benötigen Sie einen gesonderten Zähler für Ihre Anlage. Unsere Tarife richten sich nach den Sperrzeiten des örtlichen Netzbetreibers.

Vergünstigter Ladestrom

Laden Sie Ihr Elektroauto mit einem vergünstigten Stromtarif - dank separatem Zähler. 

 

100 % Ökostrom

Unser Ökostrom stammt vollständig aus Anlagen regenerativer Stromerzeugung, vom TÜV Nord zertifiziert. Damit produzierst du übrigens deutlich weniger CO2 pro Jahr.

Alles aus einer Hand

Holen Sie sich jetzt Ihre Rundum-Ladelösung für zuhause und unterwegs! Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen. Zusätzlich können Sie als E-Autofahrer jedes Jahr von unserem WEMAG-Klimabonus profitieren.

Voraussetzungen für unseren Ladestromtarif

Um den Ladestromtarif der WEMAG beziehen zu können, müssen Sie Betreiber einer heimischen Ladesäule bzw. Wallbox sein. Zusätzlich müssen beim Netzanschluss der Ladesäule folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Inbetriebnahme vor dem 01.01.2024 ohne Vereinbarung nach §14a EnWG

Bei diesen Bestandsanlagen bleibt es weiterhin bei den bisherigen Regelungen. Um unseren Tarif nutzen zu können, wird ein separater und unterbrechbarer Zähler benötigt. Im Zweifelsfall kann Ihnen Ihr Netzbetreiber sagen, ob Ihr Zähler unterbrechbar ist. Auch Elektro- oder Installationsbetriebe können Sie diesbezüglich fragen.

Informationen zu Sperrzeiten

Während der Sperrzeit erfolgt eine vorübergehende Unterbrechung der Stromlieferung. Aufgrund der Sperrzeiten profitieren Sie von einem günstigeren Arbeitspreis.

Die Sperrzeiten werden von Ihrem örtlichen Stromnetzbetreiber festgelegt und auf dessen Webseite veröffentlicht.

Im Netzgebiet der WEMAG-Netz GmbH kommen derzeit zum Beispiel folgende Sperrzeiten zur Anwendung:

  • 11:00 bis 13:00 Uhr
  • 17:00 bis 19:00 Uhr

Die Sperrzeit dauert niemals länger als zwei Stunden am Stück und insgesamt nicht länger als sechs Stunden innerhalb eines Zeitraums von 24 Stunden.

Inbetriebnahme ab dem 01.01.2024 nach §14a EnWG

Nach §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) müssen seit 01.01.2024 neu in Betrieb gehende Ladesäulen mit einer Anschlussleistung von mehr als 4,2 kW vom zuständigen Stromnetzbetreiber so angeschlossen werden, dass eine Steuerbarkeit gewährleistet ist. Hierfür sind ein intelligentes Messsystem (iMS) sowie eine Steuerbox notwendig.

Die Fernsteuerbarkeit soll dabei helfen, die Stabilität des Stromnetzes bei Bedarf sicherzustellen und Überlastungen vorzubeugen. Im Gegenzug profitieren teilnehmende Anlagenbetreiber von reduzierten Netzentgelten auf Ihrer Stromrechnung. Hierfür stehen verschiedene sogenannte „Module“ zur Wahl. Modul 1 ist der Standard und umfasst einen pauschalen, jährlichen Rabatt. Bei Modul 2 wird der Rabatt verbrauchsabhängig je Kilowattstunde gewährt. Ab 2025 soll ein Modul 3 ergänzt werden, welches zeitlich variable Netzentgelte abbilden kann.

Wenn Sie mit Ihrer Anlage unter die Regelung nach §14a EnWG fallen, sollten Sie zunächst Kontakt zu Ihrem örtlich zuständigen Stromnetzbetreiber aufnehmen und klären, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und nach welchem Modul Sie den Rabatt auf die Netzentgelte wünschen. Der Netzbetreiber muss dies in seinen Systemen berücksichtigen und uns als Lieferanten anschließend alle für die Abrechnung notwendigen Informationen übermitteln, so dass der Netzentgelt-Rabatt auf Ihrer nächsten Stromrechnung berücksichtigt werden kann.

Wenn Ihre Anlage mit einer Anschlussleistung >4,2 kW steuerbar nach §14a EnWG ist, können Sie einen speziellen Stromvertrag abschließen. Dieser beinhaltet den Energiepreis zuzüglich der Netzentgelte. Das bedeutet in der Abrechnung werden automatisch die aktuellen Netzentgelte Ihres Netzbetreibers inklusive gewährter Ermäßigungen nach §14a EnWG berücksichtigt.

Angebot anfragen

Viele Fragen rund um die Regelungen nach §14a EnWG hat die Bundesnetzagentur hier beantwortet:

Bundesnetzagentur - Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen

Sie haben noch keine Wallbox Zuhause?
  • Laden Sie Ihr Elektrofahrzeug schneller auf.
  • Sparen Sie sich den Weg zur öffentlichen Ladesäule.
  • Tanken Sie Strom mit einem Handgriff über Nacht.
Fröhliche Familie mit kleinem Sohn wartet zusammen bis das Elektroauto geladen ist.

In 3 Schritten zum Ladesäulentarif

1

Daten eingeben

Geben Sie Ihre Postleitzahl, Ort und ggf. die gefahrenen Kilometer pro Jahr in den Tarifrechner ein – wir zeigen Ihnen sofort den passenden Ladestrom-Tarif.

2

Tarif auswählen

Wir benötigen dann nur noch wenige Angaben für Ihre Anmeldung, zum Beispiel die Zählernummer. 

3

Zurücklehnen

Wir kümmern uns um Ihre Neuanmeldung oder den Wechsel vom bisherigen Anbieter. In der Zwischenzeit fließt Ihr Strom natürlich weiter.

Fragen und Antworten zum Ladesäulentarif

Was kostet der Einbau eines separaten Stromzählers, um Ladestrom zu beziehen?

Die Kosten hängen davon ab, ob im Zählerschrank zu Hause noch Platz für einen zusätzlichen Stromzähler vorhanden ist oder ob dieser erweitert werden muss. Ein solcher Umbau kann, abhängig vom Aufwand, zwischen 100 und 1.000 Euro kosten. Der notwendige Aufwand sollte vorher von einer Elektrofachkraft geprüft werden. Für die Installation des zusätzlichen Stromzählers entstehen weitere Kosten von etwa 100 Euro.

Ist ein Umbau nicht möglich, ist ein neuer Zählerschrank notwendig. Die Kosten dafür liegen zwischen 1.500 und 3.000 Euro je nach Schrankgröße und Komplexität der Elektroverteilung.

Zusätzlich wird ein Messstellenentgelt berechnet, das in den Strompreis einfließt: Bei einem Smart Meter beträgt dies jährlich 50 Euro.

In Kombination mit einer Photovoltaikanlage ist außerdem zu beachten, dass die Ladestation oder die Wärmepumpe, dann in den genannten Sperrzeiten auch nicht von dem Strom vom eigenen Dach profitiert. Da bei der Installation einer Photovoltaikanlage allerdings ebenfalls am Zählerschrank gearbeitet wird, lohnt es sich direkt darüber mit unseren Experten zu sprechen, um für den individuellen Anwendungsfall die optimale Lösung zu finden.

Kann ich auch Nachtstrom für mein Elektroauto nutzen?

Ja, wenn Sie Ihr Elektroauto regelmäßig über Nacht laden, kann sich ein Nachtstromtarif (Zwei-Zeiten-Tarif) lohnen. Während der Nebenzeiten, oft zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens, wird zum günstigeren Niedertarif (NT) abgerechnet. Tagsüber in den Hauptzeiten gilt dagegen ein höherer Hochtarif (HT). Voraussetzung hierfür ist ein Doppeltarifzähler oder ein intelligenter Stromzähler.

Ein grober Richtwert ist, dass mindestens 60 Prozent des gesamten Stromverbrauchs in den Nebenzeiten anfallen sollten, damit sich ein HT/NT-Tarif lohnt. Beim Tarifvergleich sollten Sie darauf achten, wie hoch der Grund- und Arbeitspreis für den Nachtstrom im Vergleich zu einem herkömmlichen Stromtarif ist. Die Aufteilung von Haupt- und Nebenzeiten wird vom örtlichen Netzbetreiber festgelegt und kann variieren. Welche Aufteilung in Ihrem Fall gilt, können Sie beim örtlichen Netzbetreiber erfahren.

Wie viel Ladestrom braucht ein Elektroauto?

Durch ein Elektroauto erhöht sich der jährliche Stromverbrauch erheblich. Die gängigsten Elektrofahrzeuge in Deutschland benötigen etwa 20 kWh pro 100 km. Anhand dieser Werte können Sie Ihren Verbrauch einschätzen:

  • 5.000 km → 1.000 kWh
  • 10.000 km → 2.000 kWh
  • 12.500 km → 2.500 kWh
  • 15.000 km → 3.000 kWh
Was ist ein Ladestromtarif?

Ein Ladestromtarif ist ein spezieller Stromtarif, mit dem Sie Strom speziell für Ihr Elektroauto beziehen können. Im Gegensatz zum normalen Haushaltsstrom, der meist einen einheitlichen Preis pro Kilowattstunde (kWh) hat, sind Ladestromtarife häufig kostengünstiger. Dies liegt daran, dass die Ladesäulen und Wärmepumpen als netzdienlich eingestuft werden, sobald es einen separaten Zähler als unterbrechbare Versorgungeinrichtung gibt. Im Netzgebiet der WEMAG Netz GmbH ist das mit einer Sperrzeit von 11-13 Uhr und 17-19 Uhr verbunden. In der Zeit ist das Laden nicht möglich. 

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Wir bringen Schwung in die Elektromobilität und bieten dafür unterschiedliche Lademöglichkeiten für Ihr Zuhause, Ihr Gewerbe oder Ihrer Kommune an. Neben einer individuellen Beratung und Service aus der Region bieten wir auch passende Kombinationsprodukte, wie z. B. vergünstigte Stromtarife für Elektroauto-Fahrer oder passende Speicher und Photovoltaik-Anlagen an. Sie planen die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs? Oder Sie haben bereits eines und laden es noch über eine Steckdose oder einen öffentlichen Ladeplatz? Wir beraten Sie gerne zu unterschiedlichen Lademöglichkeiten für Ihr Zuhause.

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