Energieeffizienzklasse A bis G: Neues Energielabel räumt mit Unklarheiten auf
Ist das neue Haushaltsgerät sparsam oder ein Stromfresser? Ein Blick auf das Energielabel sollte eigentlich reichen, um diese Frage zu klären. Doch die alte Kennzeichnung sorgte oft für Verwirrung, denn ein Großteil der Geräte fand sich zuletzt in den "Plus-Klassen" A+, A++ oder A+++ wieder. Das EU-weite Kennzeichnungssystem wurde daher grundlegend überarbeitet und neu skaliert. Seit Anfang März 2021 müssen Produktgruppen wie Kühlschränke oder Waschmaschinen verpflichtend mit dem neuen Label gekennzeichnet sein. Erfahren Sie, was sich für Konsumenten dadurch geändert hat und welche Vorteile Ihnen das neue Energielabel bringt.
Energieeffizienzklassen: Das sagen die Buchstaben A bis G am Energielabel aus
In der EU sind Hersteller von Elektrogroßgeräten seit 1995 verpflichtet, ein sogenanntes Energie-Label deutlich erkennbar auf dem Gerät anzubringen. Dieses Label gibt Auskunft über den Energiebedarf sowie über weitere Gebrauchseigenschaften. Um Konsumenten einen einfachen Überblick zu ermöglichen, wurde ursprünglich eine Skala mit den Klassen A (sehr niedriger Bedarf) bis G (sehr hoher Bedarf) eingeführt. Entscheidend für die Zuordnung war der Energiebedarf im Vergleich zu einem fiktiven Referenzgerät. Beispielsweise sollte ein Kühlschrank der Klasse A weniger als 55 Prozent des Referenzwerts verbrauchen, ein Kühlgerät der schlechtesten Klasse G dagegen 150 Prozent mehr.
Für welche Haushaltsgeräte ist in Deutschland eine Energieverbrauchskennzeichnung vorgeschrieben?
- Kühl- und Gefriergeräte
- Geschirrspüler
- Waschmaschinen und Wäschetrockner
- Fernseher
- Haushaltsbacköfen
- Dunstabzugshauben
- Lampen und Leuchten
- Staubsauger
- Raumklimageräte
- Raumheizgeräte
- Wohnraumlüftungsgeräte
- Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher
Technischer Fortschritt führt zu Verwirrspielen
Doch seit den 1990er-Jahren hat sich viel getan. Die Hersteller haben immer effizientere Geräte entwickelt, nach und nach fanden sich fast alle Modelle in den Klassen A und B wieder. Um dem technischen Fortschritt Rechnung zu tragen, wurde die "Bestklasse" A schließlich durch Pluszeichen erweitert. Ab 2011 kamen Geschirrspüler, Waschmaschinen, Fernseher und Kühlschränke der Energieeffizienzklasse A+++ auf den Markt. Ein Fernsehgerät dieser Top-Effizienzklasse verbrauchte bereits 90 Prozent weniger Strom als das entsprechende Referenzgerät.
Darüber hinaus hat die EU Mindeststandards eingeführt - und damit die unteren Energieklassen oft obsolet gemacht. Zum Beispiel durften seit November 2015 keine Wäschetrockner der Klassen C bis G mehr verkauft werden. Ein Gerät der scheinbar guten Energieeffizienzklasse B hat im Jahr 2016 also gerade einmal die gesetzlichen Standards erfüllt. Bei Geschirrspülern und Kühlgeräten wurde sogar die Klasse A+ als Mindeststandard definiert.
Die unvermeidbare Folge: Fast alle neu verkauften Elektrogeräte gehörten zuletzt den obersten Energieeffizienzklassen A+ bis A+++ an. Doch ein Label, das selbst einem Energiefresser eine gute Note ausstellt, sagt wenig aus! Um den ursprünglichen Sinn und Zweck wieder herzustellen, hat die EU beschlossen, das Energielabel in einem stufenweisen Prozess grundlegend zu überarbeiten.
Seit Anfang März 2021 müssen die ersten Produktgruppen wie Kühlschränke, Waschmaschinen und Geschirrspüler verpflichtend mit dem "Energielabel neu" gekennzeichnet sein. Das bringt folgende Änderungen mit sich:
1. Neue Energieeffizienzklassen-Skala von A bis G
Die Klassen A+ bis A+++ fallen beim neuen Energielabel komplett weg. Stattdessen wird wieder die ursprüngliche, intuitive Skala von A (bester Wert) bis G (schlechtester Wert) eingeführt. Der zusätzliche Ampel-Farbcode von "dunkelgrün" bis "dunkelrot" bleibt unverändert
Ein Gerät mit der Kennzeichnung "A" zählt jetzt also wieder zu den sparsamsten seiner Art. Doch bei den Zuordnungskriterien hat die EU deutlich nachgeschärft: Ein Kühlschrank der alten Klasse A+++ kann nach den neuen Kriterien bestenfalls der Klasse B entsprechen. In der ersten Phase nach der Einführung des neuen Labels waren daher keine Kühlschränke der Kategorie A am Markt zu finden. Dadurch wollte die EU Anreize für die Hersteller schaffen, um sich bei der Weiterentwicklung ihrer Produkte noch einmal richtig ins Zeug zu legen.
Ein fixes Umrechnungsschema von "alter" zu "neuer" Klasse gibt es übrigens nicht. Ein Kühlschrank oder Geschirrspüler mit der früheren Kennzeichnung A+++ kann also nach den neuen Anforderungen in der Klasse B landen, aber auch in die Klasse C oder D abrutschen. Das liegt daran, dass die Bewertungskriterien für die einzelnen Geräte-Kategorien überarbeitet und verfeinert wurden. So soll eine exaktere und für den Konsumenten aussagekräftige Einordnung möglich sein.
2. Realistischere Messverfahren
Neben der Buchstaben-Kennzeichnung finden sich am Energielabel auch konkrete Angaben zum Stromverbrauch. Doch die Verbrauchswerte auf dem "alten" und dem "neuen" Label sind nicht in jedem Fall vergleichbar, weil sich die Testbedingungen geändert haben. Sie orientieren sich jetzt stärker an den realen Bedingungen im Haushalt. Bei Kühlschränken fällt etwa die Zahl der Kilowattstunden nach den überarbeiteten Bestimmungen höher aus, bei Geschirrspülern liegt der durchschnittliche Verbrauchswert niedriger.
3. Neue Bezugsgrößen für Energiebedarf
Konsumentenfreundlicher soll das neue Energielabel auch durch verbesserte, einheitliche Bezugsgrößen für den Energieverbrauch sein. Beim alten Energielabel waren die Bezugsgrößen für den jährlichen Verbrauch ziemlich willkürlich gewählt: Bei Geschirrspülern etwa bezog sich der Jahresverbrauch auf 280 Spülgänge, bei Waschmaschinen dagegen auf 220 Waschladungen.
Beim neuen Label bezieht sich der Jahresverbrauch immer auf 100 Durchgänge. Das macht es wesentlich einfacher, auf den Verbrauch im eigenen Haushalt umzurechnen und so den voraussichtlichen Strombedarf zu kalkulieren.
4. QR-Code für weitere Informationen
Das Energielabel stellt die wichtigsten Informationen zum Energieverbrauch auf einen Blick dar - nicht mehr und nicht weniger. Wer genauere Infos über sein neues Haushaltsgerät einholen will, kann einfach den QR-Code in der rechten oberen Ecke des Etiketts scannen. Über diesen Code gelangt man zur europäischen Produkten-Datenbank namens "EPREL", in der Hersteller seit 2019 ihre kennzeichnungspflichtigen Produkte registrieren müssen. Seit Anfang März 2021, zeitgleich mit der Einführung des neuen Energielabels, können auch Verbraucher auf diese Datenbank zugreifen. Sie enthält detaillierte Produkt-Datenblätter mit weiterführenden Informationen.
5. Neue Piktogramme
Last but not least enthält das neue Energielabel größere und teils grafisch veränderte Piktogramme. Dadurch sollen die wichtigsten Eigenschaften des Geräts noch einfacher und intuitiver erfassbar sein.
Für welche Geräte gilt die neue Kennzeichnung - und ab wann?
Das neue Energielabel wird in einem schrittweisen Prozess eingeführt. Bereits seit November 2020 sind die ersten Geräte mit doppelter Kennzeichnung, also mit altem und neuem Label, in den Handel gelangt. Seit Anfang März 2021 müssen die folgenden Produktgruppen verpflichtend mit dem neuen Label gekennzeichnet sein:
- Spülmaschinen
- Waschmaschinen und Waschtrockner
- Kühlschränke, Gefriergeräte und Weinkühlschränke
- Bildschirme und Monitore
Dabei hat die EU einige Ausnahmeregelungen definiert: So durften Modelle, deren Neuproduktion eingestellt wurde, das alte Label im Handel noch neun Monate länger behalten.
Für Lampen und Leuchtmittel wurde das neue Energielabel mit 1. September 2021 eingeführt. Hier dauert die Umstellungsphase noch bis 28. Februar 2023, in diesem Zeitraum sind die Produkte am Verkaufsort also mit altem und neuem Energielabel gekennzeichnet. Der Gesetzgeber hat hier eine relativ lange Übergangsfrist eingeräumt, weil das Energielabel oft auf der Verpackung aufgedruckt ist. Händler können so ihre Lagerbestände abverkaufen, ohne dass die Produkte neu verpackt werden müssen.
Bei allen weiteren Produktgruppen, die der Kennzeichnungspflicht unterliegen, wird die Umstellung noch eine Weile dauern. Der voraussichtliche Zeitplan: Ab 2024 sind die meisten anderen Produktgruppen wie Backöfen oder Staubsauger an der Reihe, Heizungen werden erst ab 2026 mit dem neuen Energielabel auf den Markt kommen
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EU-Kommission plant Energielabel auch für Handys und Tablets
Nach einem Vorschlag der EU-Kommission sollen künftig auch Handys und Tablets mit dem von Elektrogeräten bekannten Energielabel gekennzeichnet sein. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wird derzeit gerade geprüft. Auf die Stromrechnung von Verbrauchern hätte diese Maßnahme zwar keine großen unmittelbaren Auswirkungen, denn das Laden eines Smartphones ist nicht sehr energieintensiv. Weil aber der Akku mit jedem Ladezyklus altert, würde eine bessere Energieeffizienz die durchschnittliche Lebensdauer von Handys erhöhen.
Das spart nicht nur bares Geld, sondern auch Energie und Ressourcen für die Herstellung der Produkte.
Die Energieverbrauchskennzeichnung von Elektrogeräten ist übrigens nur Teil eines umfangreichen Maßnahmenpakets, mit dem die EU den Energieverbrauch im Zusammenhang mit der Herstellung und Nutzung von Produkten in den Griff bekommen will. Zu diesem Gesamtpaket zählt auch die sogenannte Ökodesign-Richtlinie, die unter anderem Vorgaben zum Stromverbrauch im Standby-Betrieb macht. Nach Schätzungen der Europäischen Kommission sollen alle Ökodesign- und Energielabel-Maßnahmen zusammengenommen bis 2030 eine Einsparung ermöglichen, die in etwa dem jährlichen Energieverbrauch von Spanien und Polen entspricht. Für Verbraucher soll damit eine durchschnittliche Einsparung von 285 Euro an Haushaltsenergiekosten pro Jahr verbunden sein.
Wann lohnt sich ein Neukauf?
Viele Altgeräte würden nach den neuen, verschärften Kriterien nur noch in den "schlechten" Energieeffizienzlassen E, F oder G landen. Ist es besser, diese alten Energiefresser möglichst bald durch hoch effiziente Neugeräte ersetzen - der Umwelt und der eigenen Geldbörse zuliebe?
Diese Rechnung geht leider nicht immer auf. Denn auch die Herstellung von Elektrogeräten verbraucht Ressourcen, kostet Energie und verursacht somit CO2-Emissionen. Hinzu kommen Transportkosten und der Aufwand für die Entsorgung des Altgeräts. Die damit einhergehende Umweltbelastung ist in den Verbrauchswerten nicht mit eingeschlossen! Für die Umweltbilanz ist es daher oft besser, den alten Elektroherd oder Fernseher so lange weiter zu nutzen, bis er kaputt geht, und erst dann in ein sparsames Neugerät zu investieren. Oft lässt sich ein streikendes Gerät auch ohne großen Aufwand reparieren.
Doch es kommt auch auf die Geräteklasse an. Laut Öko-Institut kann bei Kühl- und Gefriergeräten schon nach 5 bis 10 Jahren ein Austausch sinnvoll sein, da die neue Generation deutlich energiesparender ist. Dasselbe gilt für elektrische Wäschetrockner: Ab der "alten" Effizienzklasse C sind sie den Öko-Experten zufolge sehr ineffizient und verursachen damit eine unnötig hohe Umweltbelastung.
Auch Nutzungsgewohnheiten sind entscheidend
Zu bedenken ist auch: Wer seinen alten Fernseher gegen einen hoch effizienten Flachbildschirm in Kinoleinwand-Größe austauscht, hat der Umwelt wahrscheinlich keinen Gefallen getan. Denn ein großes Gerät verbraucht von vornherein mehr Strom - selbst wenn es technisch optimiert ist. Dasselbe gilt, wenn die Spülmaschine im Eco-Waschgang nur halb befüllt wird. Auch hier wird der mögliche Einsparungseffekt rasch zunichte gemacht.
Experten nennen dieses Phänomen auch Rebound-Effekt": Durch den technischen Fortschritt werden Produkte effizienter und oft auch kostengünstiger. Doch das kann dazu verleiten, mehr zu konsumieren oder Haushaltsgeräte sorgloser zu nutzen. Achten Sie daher auch bei hoch effizienten Geräten darauf, sie nicht unnötig oft oder lange in Betrieb zu nehmen!
So berechnen Sie, wie schnell sich ein Neukauf amortisiert
Ab wann lohnt es sich nun finanziell, ein altes Haushaltsgerät auszutauschen? Das lässt sich berechnen, wenn Sie die Verbrauchswerte des Altgeräts kennen und abschätzen können, wie oft Sie das Gerät benutzen. Gehen Sie dazu folgende Schritte durch:
- Ist das Energielabel des alten Haushaltsgeräts vorhanden oder gibt es eine Gerätebeschreibung? Suchen Sie dort nach den exakten Verbrauchswerten. Im Normalfall ist das eine Angabe von "x kWh (Kilowattstunden) pro Stunde". Falls Sie keine Herstellerangaben finden, können Sie den exakten Verbrauch auch durch ein spezielles Strommessgerät feststellen.
- Schätzen Sie ab, wie häufig Sie das Gerät (in Stunden pro Jahr) in Betrieb nehmen. Auf dieser Basis können Sie den jährlichen Strombedarf (in kWh) berechnen.
- Multiplizieren Sie die Anzahl der Kilowattstunden (kWh) mit Ihrem aktuellen Strompreis - so erhalten Sie die jährlichen Stromkosten.
- Nun spielen Sie diese Rechnung mit den Verbrauchswerten des neuen Geräts durch, das Sie kaufen wollen.
- Die Differenz zwischen den Stromkosten "alt" und den Stromkosten "neu" ergibt den Betrag, den Sie jährlich einsparen können.
- Den Anschaffungspreis des neuen Geräts teilen Sie nun durch diesen Betrag. So ergibt sich die Anzahl der Jahre, nach denen sich der Neukauf amortisiert hat.
Neues Vergleichs-Tool soll Verbraucher beim Kauf von Haushaltsgeräten unterstützen
Falls Sie sich für einen Neukauf entscheiden, hilft Ihnen das Vergleichs-Tool "LABEL2020 Scan & Check" bei der Auswahl des geeigneten Geräts. Die Entwicklung dieses Tools wurde mit EU-Geldern gefördert und ist Teil des EU-Projekts "LABEL 2020", das eine reibungslose Umstellung auf das neue Energielabel sicherstellen soll. Das Vergleichs-Tool greift auf die Daten der EU-weiten Datenbank EPREL zurück, in der Hersteller ihre Produkte seit 2019 registrieren müssen. Verbraucher haben auf diese Datenbank zwar auch direkten Zugriff, das von der EU geförderte Scan & Check Tool ist jedoch nutzerfreundlicher.
Um das Tool zu nutzen, ist keine persönliche Registrierung erforderlich. Verbraucher können damit vom PC oder vom Handy aus nach Produkten suchen und diese vergleichen. Das funktioniert, indem man einfach den QR-Code am Energielabel scannt oder Herstellernamen und Modellbezeichnung eingibt. Das Tool ermöglicht es, beliebig viele Produkte nach ausgewählten Kriterien zu vergleichen. Darüber hinaus lassen sich die voraussichtlichen Betriebskosten auf der Basis des individuellen Nutzungsverhaltens berechnen. Das soll eine besser informierte Kaufentscheidung ermöglichen und dabei helfen, wertvolle Energie im Haushalt einzusparen.
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Quellen:
- https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/energie/elektrogeraete-neue-energielabels-ab-maerz-2021-52005
- https://blog.energiedienst.de/neue-energieeffizienzklassen/
- https://www.oeko.de/presse/archiv-pressemeldungen/presse-detailseite/2020/ifa-2020-neue-haushaltsgeraete-nur-energiesparend
- https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_21_819
- https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Standardartikel/Dossier/A-label-uebersicht.html
- https://tool.label2020.eu/de/so-verwenden-sie-dieses-tool
- https://www.izm.fraunhofer.de/de/news_events/tech_news/eu-regulierung-soll-mobiltelefone-und-tablets-nachhaltiger-machen.html