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Wie lange ist meine Vertragslaufzeit für meinen Vertrag bei der WEMAG?
Für Energieverträge bei der WEMAG gelten folgende Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen:
Werden Sie in der Grundversorgung (z.B. WEMAG Ökostrom Regional oder WEMAG Ökogas Regional) beliefert, haben Sie keine feste Vertragslaufzeit und können Ihren Vertrag innerhalb von zwei Wochen kündigen.
Bei der WEMAG schließen Sie mit allen anderen Energietarifen in der Regel einen Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten ab. Ziehen Sie in eine Wohnung ein oder besteht Vertragsbindung bei Ihrem bisherigen Versorger, beginnt die Vertragslaufzeit erst mit dem tatsächlichen Lieferbeginn. Den genauen Beginn und das früheste Ende der Vertragslaufzeit finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen und auf Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung.
Nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von zwölf Monaten verlängert sich der Vertrag unbefristet und kann jederzeit mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Dies gilt für Verträge, die ab dem 01.03.2022 abgeschlossen wurden. Für Altverträge gilt die beim Vertragsabschluss vereinbarte Vertragsverlängerung.
Erhöhen sich die Preise für Energieeinkauf und Netznutzung eines laufenden Tarifes, haben Sie ein sofortiges Sonderkündigungsrecht.
Für Internet-, Telefonie- und TV-Verträge gelten folgende Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen:
Die Mindestvertragslaufzeit unserer Internettarife beträgt in der Regel 24 Monate mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit wird der Vertrag zu einem Vertrag ohne feste Laufzeit und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Wann die Mindestvertragslaufzeit beginnt und abläuft sowie die Kündigungsfrist finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen und auf Ihren Rechnungen. Die Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist der gebuchten Telefon- und / oder TV-Option richtet sich nach dem jeweiligen Internettarif.