WEMAG AG

Ökostrom
Ab Juni 2025 ändert sich der Wechsel des Energielieferanten – und zwar schneller als je zuvor! Mit den neuen Vorgaben der Bundesnetzagentur (BK6-22-024) wird der sogenannte „24-Stunden-Lieferantenwechsel“ eingeführt. Diese neuen Regelungen wirken sich auch auf die Mitteilungsfristen von Ein- und Auszügen für Strom und Gas aus. Doch was bedeutet das genau für Sie als Kundin oder Kunde? In diesem Artikel erklären wir Ihnen, was sich ändert und was Sie beachten sollten.
/ Redaktion
Kommunale News
Anja Schröter ist Diplomverwaltungswirtin (FH) und Volljuristin. Seit Juli 2024 ist sie Bürgermeisterin der Gemeinde Grebs-Niendorf und seit September stellvertretende Amtsvorsteherin im Amt Dömitz-Malliß.
/ Redaktion
Engagement
Ich bin Lucia Kuhr und ich gehe in die 9. Klasse des Goethe-Gymnasiums in Schwerin. Ich durfte die letzten 2 Schulwochen ein unvergessliches Praktikum bei der WEMAG machen.
/ Redaktion