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Gilt die Preisbremse auch für den Heizstrom von Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen?

Ja, die Strompreisbremse gilt auch für Heizstrom. Bisher galt allerdings auch hier ein Preisdeckel (Referenzpreis) von 40 Cent/kWh. Mit der am 07.07.2023 im Bundesrat bestätigten Novelle der Preisbremsengesetze wurde nun eine Sonderregelung für Kunden mit tageszeitvariablen Tarifen (Hoch- und Niedertarif (HT/NT)) geschaffen. Für zeitlichen Anteil des Nachttarifes soll ein Preisdeckel von 28 Cent/kWh angewendet werden, für den zeitlichen Anteil des Hochtarifes am Tag weiterhin 40 Cent/kWh. Die Entlastung greift für berechtigte Kunden ab 01.08.2023 und wird mit den bis zur nächsten Jahresrechnung verbleibenden Abschlägen verrechnet, sobald die Umsetzung dieser neuen Regelung in der Abrechnungssoftware erfolgt ist. Anschließend erhalten Sie ein entsprechendes Abschlagsänderungsschreiben. Als betroffener Kunde brauchen Sie selbst nicht aktiv zu werden - Ihre Entlastung erhalten Sie automatisch. Die endgültige Verrechnung erfolgt spätestens mit Ihrer nächsten Jahresrechnung.

WEMI
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